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Öffentlich-Rechtliche

Rundfunk­beitrag: Was passiert, wenn man nicht zahlt?

Muss man Rundfunkgebühren zahlen?
Rundfunkgebühren sind oft Streitthema.

Erzwin­gungshaft wegen unbezahlter Rundfunk­beiträge: Grundsätzlich möglich

Auch eine Haftstrafe aufgrund der Weigerung, den Rundfunk­beitrag zu bezahlen ist im Frühjahr 2016 bekannt geworden. Eine Frau saß mehrere Wochen in Haft wegen nicht gezahlter Rundfunk­beiträge. Seit 2013 hatte sie die Beiträge nicht mehr bezahlt. Sie hatte keinen Einspruch erhoben und alle Schreiben ignoriert. Gerichts­voll­zieher hatten versucht, den Betrag einzutreiben, eingeleitete Pfändungen blieben erfolglos. Zudem habe die Frau sich geweigert, eine vom Gerichts­voll­zieher geforderte Vermögens­auskunft abzugeben. Schließlich wurde die Frau an ihrem Arbeitsplatz in Beugehaft genommen und verbrachte mehrere Wochen im Frauen­gefängnis in Chemnitz.

Nach dem Bekannt­werden des Falls in der Öffent­lichkeit haben die Sendean­stalten mittlerweile allerdings erklärt, künftig selbst bei hartnä­ckigen Zahlungs­ver­wei­gerern auf die Beugehaft verzichten zu wollen.

Kann man sich rechtlich gegen den Rundfunk­beitrag wehren?

Grundsätzlich ja. Der erste Schritt ist dabei der Widerspruch gegen den Beitrags­be­scheid. Wichtig ist, dass der Widerspruch innerhalb des einen Monats erfolgen muss, bevor der Beitrags­be­scheid „bestands­kräftig“ wird (s.o.). Versäumt man diese Frist, wird es fast unmöglich, sich gegen die Zahlung zu wehren. Ein bestands­kräftiger Bescheid lässt sich zudem auch nachträglich nicht mehr anfechten. „Selbst wenn irgendwann ein Gericht den Beitrag für verfas­sungs­widrig erklärt, erhält man die schon gezahlten Gebühren nicht mehr zurück“, sagt Rechts­anwalt Jakob Tschuschke.

Doch auch ein Widerspruch bringt nur einen kurzfristigen Aufschub. In der Regel wird er einfach abgelehnt. Dann häufen sich die Forderungen und Säumnis­zu­schläge. In diesem Fall bleibt nur die Wahl: zahlen oder klagen.

Eine Klage beginnt in der Regel vor dem zuständigen Verwal­tungs­gericht und kann –  nach Ausschöpfung aller Rechts­mittel – bis vor das Bundes­ver­fas­sungs­gericht führen. Die Erfolgs­aus­sichten einer solchen Klage sind momentan allerdings eher schlecht – zumindest dann, wenn man als Begründung die Unrecht­mä­ßigkeit des gesamten Gebühren­modells anführt. 2014 haben zwei Landes­ver­fas­sungs­ge­richte bestätigt, dass der neue Rundfunk­beitrag verfas­sungsgemäß ist. Grundsätzliche Einwände wie den, dass Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks benach­teiligt werden, lassen die Gerichte nicht gelten.

Deutlich besser stehen die Chancen einer Klage, wenn man gegen einen fehler­haften Gebühren­be­scheid vorgeht. „Dies kann von einer fehler­haften Ermittlung der Adresse bis zu einem falschen Bescheid für einen Verstorbenen reichen“, sagt Rechts­anwalt Jakob Tschuschke.

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Claus Kleber über den Rundfunk­beitrag

5:31

"Wir sind kein Staats­sender", sagt ZDF-Moderator Claus Kleber. Im Rahmen des letzten "Ortstermins" hatte die Deutsche Anwalt­auskunft die Möglichkeit, mit Kleber über die Kritik an den Öffentlich-Rechtlichen und am Rundfunk­beitrag zu sprechen.

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Datum
Aktualisiert am
25.07.2023
Autor
pst
Bewertungen
736741 174
Themen
Geld GEZ Rundfunk­beitrag

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