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Öffentlich-Rechtliche

Rundfunk­beitrag: Was passiert, wenn man nicht zahlt?

Muss man Rundfunkgebühren zahlen?
© Canva

Rundfunk­beitrag: Befreiung aus religiösen Gründen?

Der Pastor einer freikirch­lichen Gemeinde beantragte die Befreiung von der Rundfunk­beitragspflicht aus religiösen Gründen. Seine Begründung: Ein großer Teil der Unterhal­tungs­pro­gramme präsentiere einen aus biblisch-christ­licher Sicht inakzep­tablen, gottlosen, unmora­lischen und damit zerstö­re­rischen Lebensstil.

Nachdem dieser Antrag durch die Rundfunk­anstalt abgelehnt worden war, erhob der Pastor nach erfolglosem Widerspruchs­ver­fahren Klage am Verwal­tungs­gericht Neustadt. Er sei von der Beitrags­pflicht zu befreien, weil ihm nicht zuzumuten sei, die aus seiner Sicht schädi­genden Inhalte mitzufi­nan­zieren.

Das Verwal­tungs­gericht Neustadt (Urteil, Az. 5 K 145/15.NW) wies die Klage ab. Nach Ansicht des Gerichts lägen keine Voraus­set­zungen für eine Befreiung wegen eines Härtefalls vor. Der Umstand, dass der Pastor den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter Berufung auf die Gewissens- bzw. Religi­ons­freiheit ablehne, begründe keinen Befrei­ungs­an­spruch. Die Erhebung des Rundfunk­beitrags verstoße nicht gegen die Glaubens- und Gewissens­freiheit, weil mit der Beitrags­zahlung kein weltan­schau­liches Bekenntnis verbunden sei.

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pst
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Geld GEZ Rundfunk­beitrag

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