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Öffentlich-Rechtliche

Rundfunk­beitrag: Was passiert, wenn man nicht zahlt?

Muss man Rundfunkgebühren zahlen?
Rundfunkgebühren sind oft Streitthema.

Früher GEZ, heute Beitrags­service: Der Rundfunk­beitrag ist bei den Bürgern chronisch unbeliebt. Wir verraten, was Nichtzahlern droht – und ob sich eine Klage gegen die Öffentlich-Rechtlichen lohnt.

Viele Haushalte wollen die ungeliebte Zwangs­abgabe nicht bezahlen. Die Motive sind vielfältig: Manche lehnen die Gebühr ab, weil sie gar keinen oder nur privaten Rundfunk nutzen – ein Argument, dass ZDF-Mann Claus Kleber im Interview mit der Anwalt­auskunft zurückweist. Andere wollen das Geld sparen oder profitieren einfach vom glücklichen Zufall, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen bisher mit ihren Forderungen noch nicht gemeldet haben.

Bundes­ver­fas­sungs­gericht: Rundfunk­beitrag für Zweitwoh­nungen nicht rechtmäßig

Am 18.07.2018 urteilte das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt: Der Rundfunk­beitrag ist grundsätzlich verfas­sungsgemäß. Mit dem allge­meinen Gleich­heitssatz allerdings nicht vereinbar sei es aller­dings, dass auch für Zweit­woh­nungen ein Rundfunk­beitrag zu leisten ist. Die gesetz­lichen Bestim­mungen zur Beitrags­pflicht für Zweit­woh­nungen seien also so nicht rechtmäßig. Das Gericht erklärte seine Entscheidung folgen­dermaßen: Da die Nutzung von Rundfunk typischerweise in Wohnungen genutzt wird, sei es auch legitim, die Beitrags­pflicht an Wohnungen anzuknüpfen. Allerdings dürften dann eben Inhaber mehrerer Wohnungen nicht doppelt belastet werden. Unter anderem deshalb, weil sie gar nicht die Möglichkeit hätten, das Rundfunk­programm in mehreren Wohnungen gleich­zeitig verfolgen zu können. Damit wurde eine Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richtes revidiert, welches in einem früheren Urteil die Regelungen zu Zweitwoh­nungen noch für rechtmäßig erklärt hatte.

Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht wies die Bundes­länder an, bis zum Juni 2020 eine Neuregelung zu treffen. Bis dahin werden sich Besitzer von Zweitwoh­nungen mit der derzeitigen Rechtslage noch abfinden müssen.

Doch welche Folgen hat es eigentlich, wenn man einfach nicht zahlt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Was passiert, wenn man die Anschreiben des Beitrags­service einfach ignoriert?

Wer alle Briefe mit dem Logo von ARD, ZDF und Deutsch­landradio einfach in den Papierkorb „weiter­leitet“, muss damit rechnen, dass irgendwann der Gerichts­voll­zieher klingelt. Bevor es so weit kommt, dauert es allerdings eine Weile.

Das erste Anschreiben des Beitrags­service ist in der Regel eine reine Datenabfrage, mit der geklärt werden soll, ob die angeschriebene Person schon gemeldet ist. Ignoriert man dieses und eventuell folgende ähnliche Schreiben, erhält man irgendwann einen sogenannten Beitrags­be­scheid. In diesem teilt der Beitrags­service die Höhe des Beitrags mit und fordert zur Zahlung auf. Bleibt man auch hier passiv und legt keinen Widerspruch ein, wird der Bescheid nach einem Monat im rechtlichen Sinne „bestands­kräftig“.

Von diesem Zeitpunkt an können die Rundfunk­an­stalten ihr Forderungen aktiv eintreiben wie jeder andere Gläubiger auch – bis hin zu Lohnpfändung und Gerichts­voll­zieher. Das müssen sie sogar. Die Anstalten sind gesetzlich dazu verpflichtet, ausstehende Beiträge einzuforden.

Dabei greifen sie als letztes Mittel auch auf Zwangs­voll­stre­ckungen zurück – nach eigenen Angaben aber erst, nachdem der Beitrags­pflichtige mehrfach nicht auf Anschreiben reagiert hat. Wie oft es tatsächlich zu solchen Vollstre­ckungen kommt, konnten die Anstalten gegenüber der Anwalt­auskunft nicht beantworten.

Wer länger als sechs Monate nicht zahlt, begeht zudem laut Rundfunk­bei­trags­staats­vertrag eine Ordnungs­wid­rigkeit und kann – rein theoretisch – mit einem Bußgeld belegt werden. In der Praxis sehen die Landes­rund­funk­an­stalten aber in der Regel davon ab, ein Bußgeld zu beantragen.

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Datum
Aktualisiert am
25.07.2023
Autor
pst
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Themen
Geld GEZ Rundfunk­beitrag

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