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Lizenz­pflichten

Public Viewing zur WM: Rechtslage für Veranstalter

Große, internationale Sportereignisse unterliegen – zumindest in Deutschland – ausschließlich dem Urheberrecht. © Quelle: Xu/corbisimages.com

Im Hinterhof mit der Nachbar­schaft, in der Kneipe, auf öffent­lichen Plätzen: Fußball-Weltmeis­ter­schaften werden hierzulande als Massen­spektakel veranstaltet. Aber wann wird aus der privaten WM-Party eine lizenz­pflichtige Veranstaltung? Worauf Wirte achten müssen, wenn sie die WM für ihre Gäste übertragen wollen: Ein Überblick.

Wer die WM übertragen will, braucht eine Fifa-Lizenz – oder?

Ja, aber nicht per se. Zunächst gilt: Fifa-Recht hat keinen Gesetzes­cha­rakter. Große, interna­tionale Sporter­eignisse unterliegen – zumindest in Deutschland – ausschließlich dem Urheberrecht. Eine Lizenz­pflicht besteht für Veranstalter deshalb nur, wenn die vom Urheberrecht vorgesehen ist.

Fußball­spiele an sich sind nicht urheber­rechtlich geschützt. Ihre Übertragung hingegen schon. Lizenz­träger sind hierzulande deshalb eigentlich ARD und ZDF. Die Rundfunk­an­stalten strahlen die WM im deutschen Fernsehen aus. Ihre Rechte an der Übertragung haben die Anstalten wiederum aber an die Fifa abgetreten.

Konsequenz für Veranstalter: Die Fifa vergibt zwar die Lizenzen. Aber das Urheberrecht definiert, wer überhaupt eine Lizenz braucht.

Für wen schreibt das Urheberrecht Lizenzen vor?

Das Urheberrecht benennt nur ein einziges Kriterium: Eintrittsgeld. Nur wer seine Gäste Eintritt zahlen lässt, braucht demnach eine Fifa-Lizenz. Im Umkehr­schluss bedeutet das: Alle Veranstalter, die keinen Eintritt verlangen, können sich die Sorgen um eine Lizenz sparen. Sie brauchen keine, sie können die WM ohne weiteres übertragen: Das gilt für die WM-Feier unter Nachbarn genauso wie für die Übertragung in der Kneipe ums Eck.

Wer (trotzdem) einen Lizenz­vertrag mit der Fifa abschließt, muss sich daran halten - auch an die Regeln, die strenger sind als es das deutsche Recht wäre. So setzt die Fifa den Veranstaltern beispielsweise enge Grenze, was Sponsoren angeht.

Welche Lizenzen brauche ich außerdem?

Auch Fußball­hymnen können urheber­rechtlich geschützt sein. Wenn außerdem in der Halbzeit die Gäste mit Musik beschallt werden, ist schnell die GEMA mit von der Partie. Die Verwer­tungs­ge­sell­schaft kassiert Gebühren für das öffentliche Abspielen von Musik. Anlässlich der Fußball-WM unterscheidet die Gesell­schaft zwischen zwei Veranstaltern, an denen sich ihre Tarife orientieren:

  1. Public Viewing ohne Veranstaltungscharakter. Darunter fallen laut GEMA zum Beispiel Wirte, die in ihrer Kneipe für ihre Gäste eine Leinwand aufbauen als auch Einzelhändler, die auf einem Fernseher die WM-Spiele laufen lassen.
  2. Public Viewing mit Veranstaltungscharakter. Hier rechnet die GEMA solche Veranstaltungen ab, die im größeren Stil umworben, umgesetzt und für die Eintrittsgelder verlangt werden.

Für Public Viewing zur Fußball-WM - sowohl mit als auch ohne Veranstal­tungs­cha­rakter - bietet die GEMA Sonder­tarife für Veranstalter an. Diese können die Tarife auch noch kurzfristig abschließen.

Wer seine Veranstaltung auf einem öffent­lichen Platz stattfinden lassen will, braucht über die GEMA-Lizenz hinaus außerdem die üblichen Genehmi­gungen und Konzes­sionen: zum Beispiel eine Ausschank­ge­neh­migung und eventuell auch die Erlaubnis, um die Sperrzeit zu verkürzen.

Public Viewing: Fazit

Eine Fifa-Lizenz brauchen nur Veranstalter, die von ihren Gästen Eintritt kassieren. Für derlei Sonder­ver­an­stal­tungen zur WM werden auch GEMA-Gebühren fällig. Wer keinen Eintritt verlangt, braucht keine Fifa-Lizenz, unter Umständen aber eine der GEMA: immer dann, wenn der Fernseher oder ein anderes Übertra­gungsgerät extra zur WM aufgestellt wird. Wer ohnehin das ganze Jahr über seine Gäste beschallt und dafür Gebühren an die GEMA abtritt, muss keine Sonder-Gebühr für die Weltmeis­ter­schaft zahlen.

Datum
Aktualisiert am
16.07.2018
Autor
kgl
Bewertungen
4782
Themen
Bußgeld Urheber­schaft WM

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