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Wer die EM übertragen will, braucht eine UEFA-Lizenz – oder?
Ja, aber nicht per se. Zunächst gilt: UEFA-Recht hat keinen Gesetzescharakter. Große, internationale Sportereignisse unterliegen – zumindest in Deutschland – ausschließlich dem Urheberrecht. Eine Lizenzpflicht besteht für Veranstalter deshalb nur, wenn die vom Urheberrecht vorgesehen ist.
Fußballspiele an sich sind nicht urheberrechtlich geschützt. Ihre Übertragung hingegen schon. Lizenzträger sind hierzulande deshalb eigentlich ARD und ZDF. Die Rundfunkanstalten strahlen die EM im deutschen Fernsehen aus. Ihre Rechte an der Übertragung haben die Anstalten wiederum aber an die UEFA abgetreten.
Konsequenz für Veranstalter: Die UEFA vergibt zwar die Lizenzen. Aber das Urheberrecht definiert, wer überhaupt eine Lizenz braucht.
Für wen schreibt das Urheberrecht Lizenzen vor?
Das Urheberrecht benennt nur ein einziges Kriterium: Eintrittsgeld. Nur wer seine Gäste Eintritt zahlen lässt, braucht demnach eine UEFA-Lizenz. Im Umkehrschluss bedeutet das: Alle Veranstalter, die keinen Eintritt verlangen, können sich die Sorgen um eine Lizenz sparen. Sie brauchen keine, sie können die EM ohne weiteres übertragen: Das gilt für die EM-Feier unter Nachbarn genauso wie für die Übertragung in der Kneipe ums Eck.
Wer (trotzdem) einen Lizenzvertrag mit der UEFA abschließt, muss sich daran halten - auch an die Regeln, die strenger sind als es das deutsche Recht wäre. So setzt die UEFA den Veranstaltern beispielsweise enge Grenze, was Sponsoren angeht.
Welche Lizenzen brauche ich außerdem?
Auch Fußballhymnen können urheberrechtlich geschützt sein. Wenn außerdem in der Halbzeit die Gäste mit Musik beschallt werden, ist schnell die GEMA mit von der Partie. Die Verwertungsgesellschaft kassiert Gebühren für das öffentliche Abspielen von Musik. Anlässlich der Fußball-WM unterscheidet die Gesellschaft zwischen zwei Veranstaltern, an denen sich ihre Tarife orientieren:
- Public Viewing ohne Veranstaltungscharakter. Darunter fallen laut GEMA zum Beispiel Wirte, die in ihrer Kneipe für ihre Gäste eine Leinwand aufbauen als auch Einzelhändler, die auf einem Fernseher die WM-Spiele laufen lassen.
- Public Viewing mit Veranstaltungscharakter. Hier rechnet die GEMA solche Veranstaltungen ab, die im größeren Stil umworben, umgesetzt und für die Eintrittsgelder verlangt werden.
Für Public Viewing zur Fußball-EM - sowohl mit als auch ohne Veranstaltungscharakter - bietet die GEMA Sondertarife für Veranstalter an. Diese können die Tarife auch noch kurzfristig abschließen.
Wer seine Veranstaltung auf einem öffentlichen Platz stattfinden lassen will, braucht über die GEMA-Lizenz hinaus außerdem die üblichen Genehmigungen und Konzessionen: zum Beispiel eine Ausschankgenehmigung und eventuell auch die Erlaubnis, um die Sperrzeit zu verkürzen.
Public Viewing: Fazit
Eine UEFA-Lizenz brauchen nur Veranstalter, die von ihren Gästen Eintritt kassieren. Für derlei Sonderveranstaltungen zur EM werden auch GEMA-Gebühren fällig. Wer keinen Eintritt verlangt, braucht keine UEFA-Lizenz, unter Umständen aber eine der GEMA: immer dann, wenn der Fernseher oder ein anderes Übertragungsgerät extra zur WM aufgestellt wird. Wer ohnehin das ganze Jahr über seine Gäste beschallt und dafür Gebühren an die GEMA abtritt, muss keine Sonder-Gebühr für die Europameisterschaft zahlen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 13.06.2024
- Autor
- kgl