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Politik

Musik im Wahlkampf: Erlaubnis des Künstlers notwendig?

Nicht nur im Wahlkampf verlassen sich Politiker auf Musik, um die Stimmung der Zuschauer anzuheizen.

Wenn Politiker bei Wahlkampf­ver­an­stal­tungen die Bühne betreten, sollten die Zuschauer in ausgelassener Stimmung sein. Was eignete sich besser als Musik, um die Stimmung anzuheizen? Werke von Künstlern dürfen allerdings nicht in jeden beliebigen Kontext gestellt werden. Das mussten schon mehrere politische Parteien erfahren. Wer bei politischen Veranstal­tungen Musik spielen will, braucht eine Genehmigung – häufig nicht nur von der GEMA.

Die Musiker Paul van Dyk und Peter Heppner haben mit Bernd Höcke von der Partei Alternative für Deutschland (AfD) nicht viel gemein – und wollen das auch gar nicht. Ihr Lied „Wir sind wir“ war von dem Politiker ohne ihre Erlaubnis wiederholt als Auftrittsmusik bei politischen Veranstal­tungen genutzt worden. Dagegen möchten die Musiker nun juristisch vorgehen. Haben Künstler ein Mitspra­cherecht dabei, wo ihre Musik gespielt wird?

Musik auf öffent­lichen Veranstal­tungen: GEMA-Lizenz notwendig

Wenn bei einer Veranstaltung in Deutschland Musik gebraucht wird, müssen die Organi­satoren zunächst eine Lizenz bei der Gesell­schaft für musika­lische Aufführungs- und mechanische Verviel­fäl­ti­gungs­rechte (GEMA) beantragen. Das gilt zumindest für die Künstler, die bei der Gesell­schaft angemeldet sind, was die meisten deutschen Musiker betreffen dürfte.

Die GEMA ist die zentrale Stelle der Lizenz­vergabe für Musik in Deutschland. Für Künstler vereinfacht sie das Prozedere somit enorm. „Erwirbt der Veranstalter die Nutzungs­rechte für die Musik bei der GEMA, hat er im Grunde seine Pflichten erfüllt“, informiert Rechts­anwalt Jens Klaus Fusbahn. Fusbahn ist Rechts­anwalt für Urheber- und Medienrecht und Mitglied des Geschäfts­füh­renden Ausschusses der Arbeits­ge­mein­schaft Geistiges Eigentum und Medien des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Damit habe der Künstler kein Mitspra­cherecht bei der Wahl der Veranstaltung.

Nutzung als Hymne unterstellt Unterstützung

Politische Anlässe und Wahlkampf­ver­an­stal­tungen sind aber Sonderfälle: „Wird ein Song immer zum gleichen Anlass verwendet, beispielsweise immer dann, wenn ein Politiker die Bühne betritt, erfüllt er eine ähnliche Funktion wie eine Hymne“, erklärt Rechts­anwalt Fusbahn. Für Zuschauer könne es dann klingen, als wollten die Künstler den Politiker mit ihrem Lied aktiv unterstützen, als wäre es womöglich explizit für den Politiker aufgenommen worden.

„Ist das nicht der Fall, kann die Nutzung der Musik das Künstler­per­sön­lich­keitsrecht der Musiker verletzten“, fügt der Rechts­anwalt aus Düsseldorf hinzu. Der Ruf des Künstlers könne schließlich damit gefährdet werden.

Unerlaubte Nutzung als Hymne im Wahlkampf: Einstweilige Verfügung möglich

Ähnlich war es im aktuellen Fall geschehen: AfD-Politiker Björn Höcke hatte den Song „Wir sind wir“ von Heppner und van Dyk regelmäßig als Auftrittsmusik verwendet, wenn er auf Kundge­bungen gesprochen hatte. Der Musiker hat angekündigt, juristisch gegen die Partei vorzugehen, wenn sie seine Musik weiterhin in dieser Weise verwenden sollte.

In einem solchen Fall könnte es möglich sein, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die der Partei die Nutzung des Liedes verbietet. Schadens­ersatz können Musiker in der Regel allerdings nicht erwarten: Denn prinzipiell bewegt sich die Nutzung im gesetz­lichen Rahmen.

Künstler gegen Politiker – auch interna­tional

Die Causa van Dyk gegen Höcke ist nicht der erste Fall, in dem Musiker gegen die Nutzung ihrer Lieder als Politi­ker­hymnen vorgehen. Im vergangenen Jahr setzte sich die Schlager­sängerin Helene Fischer vor dem Oberlan­des­gericht Jena gegen die NPD durch, die auf ihren politischen Veranstal­tungen wiederholt Fischers Lied „Atemlos“ gespielt hatte.

Nach ihrem Wahlsieg 2013 feierte die CDU zu dem Lied „Tage wie diese“ der Band Tote Hosen – manche der Politiker griffen sogar selbst zum Mikrofon und sangen mit. Auf eine Beschwerde der Band hin entschuldigte sich Angela Merkel allerdings später persönlich bei dem Sänger der Band. Und in den USA monierte Sängerin Adele kürzlich, dass Donald Trump unerlaubt Songs von ihr in seinen Wahlkampf­ver­an­stal­tungen spielt.

Für Musik im Wahlkampf Genehmigung einholen

Die Rechte von Künstlern zu achten, sollte für politische Parteien selbst­ver­ständlich sein. Damit sind sie auch rechtlich auf der sicheren Seite. Es gilt, eine Genehmigung einzuholen, bevor sie Lieder für Wahlkampf­ver­an­stal­tungen oder anderweitig als Hymne nutzen. Eine Lizenz der GEMA genügt in diesem Fall womöglich nicht. Auch eine persönliche Erlaubnis des Künstlers ist notwendig.

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vhe
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