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Kunstobjekte

Kunst schätzen lassen: Wie sollte man vorgehen?

Auf Dachböden finden sich manchmal wertvolle Gegenstände. © Quelle: Anders/panthermedia.net

So mancher Erbe staunt nicht schlecht, wenn er den Dachboden oder Keller eines verstorbenen Verwandten entrümpelt. Mitunter findet er dort ein Sammel­surium an Bildern, Möbeln, Schmuck oder Büchern. Wie viel diese Gegenstände wert sind, können Laien oft nur schwer einschätzen. Deshalb sollten sie sich an Experten wenden.

Dachböden, Keller und Wohnungen bergen so manchen Schatz. Manchmal finden sich dort sogar Kunstge­gen­stände, die Historiker und Kunstwelt in helle Aufregung versetzen. So staunte die Welt über die Gemälde in Cornelius Gurlitts Münchner Wohnung oder über die Bilder der US-amerika­nischen Fotografin Vivian Maier, die jahrelang auf einem Dachboden lagerten.

Natürlich sind nicht alle Funde so spektakulär und kunsthis­torisch bedeutsam wie diese beiden. Dennoch: Auch für private Haushalte kann es sich lohnen, Erbstücke der Eltern oder Großeltern schätzen zu lassen. Interessant ist so eine Schätzung manchmal auch für diejenigen, die Kunstobjekte auf Auktionen, bei Antiquaren oder Antiqui­tä­ten­händlern kaufen.

Wie arbeiten Sachver­ständige?

Man kann Kunstge­gen­stände in Auktions­häusern schätzen lassen, aber auch Museen beraten manchmal und geben erste Hinweise. Sie erstellen allerdings keine Gutachten. Diese fertigen etwa öffentlich vereidigte Sachver­ständige an. An die Adressen von Gutachtern gelangt man über die Industrie- und Handels­kammern oder über den Bundes­verband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifi­zierten Sachver­ständigen e.V.

Dr. Frithjof Hampel ist Bundes­fach­be­reichs­leiter in diesem Verband und spezia­lisiert auf Kunst, Antiquitäten und Juwelen. Mehrmals in der Woche reist er durchs Land, um Gegenstände für Privatleute, Anwälte, Testaments­voll­strecker, Versiche­rungen oder Institu­tionen zu schätzen. Für seine Auftraggeber stuft er den Wert von Hausrat, Teppichen, antiken Möbeln, Porzellan oder Bildern ein. Die Gegenstände fotografiert er nicht nur, sondern erstellt auch eine Bestandsliste. Darin hält er fest, aus welchem Material sie sind, welcher Epoche sie entstammen und wie sie erhalten sind.

Besonders oft ermittelt Frithjof Hampel den Wert privater Erbschaften. Dabei wollen Erben einen Nachlass manchmal unter sich aufteilen, sind sich aber über den Wert der einzelnen Gegenstände unsicher. Andere planen den Verkauf der kompletten Erbschaft und beauftragen Frithjof Hampel, weil sie wissen wollen, wie viel Geld der Verkauf einbringen könnte. Beauftragt wird er auch in den Fällen, in denen sich Erben um den Wert eines Nachlasses streiten.

Was ist der Verkehrswert?

Bei seiner Arbeit legt Hampel den Verkehrswert der Gegenstände fest. Das ist der vergleichbare Wert, den ein Auktionshaus als Mindestgebot setzt. Dieser Wert kann weit unter dem Wieder­be­schaf­fungswert eines Gegenstandes liegen, also dem Ladenpreis - eine Enttäu­schung für viele Erben. „Oft überschätzen die Leute den Wert der Kunstge­gen­stände oder Antiquitäten“, weiß Frithjof Hampel.

Der Wert bestimmt sich zum Beispiel nach der Nachfrage. Mangelt es an dieser, drückt das den Preis. Das ist aktuell bei vielen Porzellanen oder Teppichen so, denn sie entsprechen oft nicht mehr dem Zeitgeist. „Vor kurzem hat mich ein Erbe einen handge­knüpften Perser­teppich schätzen lassen“, erzählt Frithjof Hampel. „Seine Eltern hatten den Teppich in den 60er Jahren in einem Fachge­schäft für rund 60.000 D-Mark gekauft. Obwohl der Teppich von hoher handwerk­licher Qualität war, konnte ich seinen Verkehrswert nur auf 1.200 Euro festlegen.“

Was beeinflusst den Wert von Kunst?

Mode, Nachfrage und wie gut ein Gegenstand erhalten ist – all diese Faktoren beeinflussen den Wert von Kunstge­gen­ständen. „Aber auch Krisen zum Beispiel in Politik oder Wirtschaft bestimmen den Wert. Nach der Wirtschaftskrise 2008 etwa konnte man Kunstge­gen­stände kaum verkaufen, denn der Markt dafür war zusammen­ge­brochen“, erklärt die Rechts­an­wältin Inger-Kristina Wegener von der Arbeits­ge­mein­schaft Geistiges Eigentum und Medien im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Darüber hinaus spielt für den Wert auch so etwas schwer Greifbares wie der immate­rielle Wert eine Rolle. „Es sind auch soziale Überein­künfte, die den Wert definieren“, sagt die Hamburger Rechts­an­wältin Inger-Kristina Wegener. „Das kann man sehr gut am Fall des Kunstfäl­schers Wolfgang Beltracchi sehen. Die Qualität seiner Bilder war überragend. Aber da die Werke keinem spezifischen Maler zuzuordnen waren, sind sie wertlos. Die Qualität sagt also nicht unbedingt etwas über den Preis aus.“

Wer haftet, wenn sich der Sachver­ständige irrt?

Wolfgang Beltracchi brachte nicht nur sich, sondern auch den renommierten Kunsthis­toriker Werner Spies in Nöte. Denn Spies erkannte ein vermeintlich von Max Ernst stammendes, in Wahrheit aber von Beltracci gemaltes Bild, nicht als Fälschung. Das zeigt: Auch Fachleute können irren. Besonders bitter ist diese Erkenntnis für Privatleute, die durch falsche Urteile von Experten unter Umständen viel Geld verlieren. So erging es etwa einer Frau, die einen Teppich von einem Auktionator schätzen ließ. Dieser taxierte den Teppich auf 900 Euro. Die Frau verkaufte für diesen Preis, doch bei einer Auktion brachte der Teppich 7,2 Millionen Euro ein. Schadens­ersatz für den finanziellen Verlust musste der Auktionator der Frau nicht zahlen, wie ein Gericht entschied (AZ: 14 U 764/12).

„Bei falschen Einschät­zungen haften nach Paragraph 839a des Bürger­lichen Gesetz­buches zumindest gerichtlich bestellte Gutachter nur dann, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben“, sagt Rechts­an­wältin  Wegener. Als grob fahrlässig könnte gelten, wenn ein Sachver­ständiger ein Bild mit unsicherer Herkunft nur nach dessen Stil beurteilt, aber versäumt, das Werk noch zusätzlich in einem Labor untersuchen zu lassen. In solchen speziellen Laboren analysieren die Mitarbeiter etwa die Leinwand oder die Farbe, denn beides gibt Aufschluss über das Alter eines Bildes.

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Datum
Aktualisiert am
21.09.2014
Autor
ime
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