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Musik

Sampling von Musikstücken: Was ist erlaubt?

Sich mit älteren Musikstücken künstlerisch auseinanderzusetzen gehört für viele Musiker zu Kunstfreiheit. © Quelle: ZeroCreatives/gettyimages.de

Wo hört Kunstfreiheit auf und wo fängt Diebstahl an – mit dieser Frage hat sich das Bundes­ver­fas­sungs­gericht kürzlich beschäftigt. Konkret ging es um das sogenannte Sampling. Darunter versteht man die Verarbeitung von Klängen aus bestehenden Tonquellen in einem neuen Musikstück. Die Richter in Karlsruhe stellten sich auf Seite der Kunstfreiheit – und entschieden zugunsten des Sampling.

Ein Rechts­streit kann sich sehr lange hinziehen: So dauert der Streit zwischen zwei Komponisten, darunter der Komponist und Produzent Moses Pelham, und der Band Kraftwerk bereits mehr als zehn Jahre. Es geht dabei um zwei Sekunden – solange dauert die Sequenz, die besagte Komponisten von Kraftwerk kopiert, und für ihr Musikstück genutzt hatten. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat nun in dem Rechts­streit entschieden – und ihn damit weiter in die Länge gezogen.

Der Fall: Streit um Sampling einer Zwei-Sekunden-Sequenz

Im zugrunde liegenden Fall hatten zwei Komponisten und ihre Musikpro­duk­ti­ons­ge­sell­schaft Verfas­sungs­be­schwerde eingelegt. Sie wollten damit ihr Grundrecht auf Kunstfreiheit geltend machen. Die beiden Komponisten und eine Sängerin hatten sich bei einem ihrer Songs des Samplings bedient. Es handelte sich um das Stück „Nur mir“, das sie 1997 veröffent­lichten. Es enthielt eine Rhythmus­sequenz aus dem Titel „Metall auf Metall“ der Band Kraftwerk aus dem Jahr 1977. Die Komponisten hatten sie nur geringfügig verändert und sie ihrem Musikstück als fortlaufend wiederholte Rhythmusfigur zugrunde gelegt.

Zwei Gründungs­mit­glieder der Band Kraftwerk hatten dagegen geklagt. Das Landgericht Hamburg und das Hansea­tische Oberlan­des­gericht Hamburg gaben ihnen Recht. Die Musikpro­duk­ti­ons­ge­sell­schaft wurde dazu verurteilt, keine Tonträger mit der entspre­chenden Version von „Nur mir“ mehr herzustellen und zu vertreiben. Bestehende Tonträger musste sie vernichten lassen. Außerdem sollte sie Schadens­ersatz zahlen.

BGH: Ausschnitte aus Musikstücken dürfen nur mit Erlaubnis des Urhebers verwendet werden

Der Bundes­ge­richtshof hatte die Entscheidung bestätigt. Den Richtern zufolge dürfen auch kleine Ausschnitte aus Musikstücken nur dann verwendet werden, wenn der Hersteller des Tonträgers es erlaubt. Alles andere verletzte das Leistungs­schutzrecht des Tonträ­ger­her­stellers. Tonsequenzen direkt aus anderen Stücken zu übernehmen sei nur erlaubt, wenn man sie nicht in gleich­wertiger Art nachspielen könne. Das sei bei der Sequenz aus „Metall auf Metall“ aber möglich gewesen.

Komponisten fordern Kunstfreiheit

Die Komponisten von „Nur mir“ sehen durch dieses Urteil ihre Kunstfreiheit verletzt. Das Sampling verursache dem Urheber des Originals keine merklichen wirtschaft­lichen Nachteile. Deshalb sei die künstle­rische Entfal­tungs­freiheit wichtiger als das Interesse des Tonträ­ger­her­stellers am Schutz seines geistigen Eigentums.

Es sei zwar erlaubt, eine Sequenz aus dem Original selbst einzuspielen. Das hätte aber nicht den Zweck erfüllt, den die Komponisten verfolgten. Beim Sampling gehe es konkret um den Bezug auf das gesampelte Werk. Die Komponisten waren der Meinung, dass es so für Musikschaffende unmöglich sei, sich mit älterer Musik künstlerisch ausein­an­der­zu­setzen.

Bundes­ver­fas­sungs­gericht: Kunstfreiheit beachten, Fall neu verhandeln

Sie wandten sich mit einer Verfas­sungs­be­schwerde ans Bundes­ver­fas­sungs­gericht. Dieses gab der Verfas­sungs­be­schwerde statt und verwies den Fall an den BGH zurück. Der Fall muss nun neu verhandelt werden. Die Richter des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts waren der Meinung, dass der BGH in seinem Urteil die Kunstfreiheit nicht ausreichend berück­sichtigt habe. Das gelte insbesondere, da die Sequenz, um die es geht, sehr kurz sei. Das Musikstück der Komponisten sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk. Die Band Kraftwerk hätte dadurch keinen wirtschaft­lichen Schaden erlitten.

Datum
Aktualisiert am
02.06.2016
Autor
vhe
Bewertungen
622
Themen
Kunst Urheber­schaft

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