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Schulkon­flikte

Schule: Eltern können Widerspruch gegen Strafe für ihr Kind einlegen

Den Hof fegen, nachsitzen, vom Unterricht ausschließen - wie dürfen Lehrer Schüler bestrafen? © Quelle: Fuse/gettyimages.de

Nachsitzen und Hof kehren: Lehrer dürfen in einem gewissen Maß durchaus Strafen verhängen, um Stören­friede unter den Schülern zur Besinnung zu bringen. Doch was können Eltern tun, wenn sie eine Sanktion für überzogen halten?

Halten Eltern eine Strafe des Lehrers für ihr Kind für überzogen, können sie Widerspruch beim Verwal­tungs­gericht dagegen einlegen. Das gilt etwa für Ordnungs­maß­nahmen wie das Kehren des Schulhofes, die meist mit Vorlauf angekündigt werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, sprich die angedrohte Sanktion tritt erstmal nicht in Kraft. Darauf weist der Rechts­anwalt Wilhelm Achelpöhler hin, Anwalt für Verwal­tungsrecht in Münster und Mitglied im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Richter müssen dann entscheiden, ob die Sanktion angemessen ist oder nicht. Halten Eltern Reaktionen von Lehrern für ungerecht­fertigt, können sie sich im ersten Schritt an die Schulleitung wenden und Beschwerde einlegen. Dann wird die Schulkon­ferenz darüber beraten.

Dürfen Lehrer Schüler nachsitzen lassen, vom Unterricht ausschließen oder ihnen einen Schulverweis erteilen?

Jede Sanktion des Lehrers muss verhält­nismäßig sein. Auf der untersten Stufe können Lehrer pädagogisch reagieren: „Sie können einen Schüler in eine andere Klasse schicken oder bis zu zwei Stunden nachsitzen lassen“, nennt Achelpöhler als Beispiele. Alles über diese Zeitdauer hinaus sei unverhält­nismäßig.

Als Zweites können Lehrer Ordnungs­maß­nahmen ergreifen und das Kind etwa längere Zeit vom Unterricht ausschließen. Als schärfste Ordnungs­maßnahme gilt der Schulverweis.

„Außerdem dürfen Lehrer noch eingreifen, um Gefahren abzuwehren“, sagt Achelpöhler. Das gilt beispielsweise, wenn Schüler auf der Klassenfahrt Drogen nehmen und damit sich oder andere gefährden. In diesem Fall darf der Lehrer den Schüler nach Hause schicken.

Am Mittwoch hat das Amtsgericht Neuss einen Lehrer wegen Freiheits­be­raubung verurteilt. Der Pädagoge hatte einer lauten Schulklasse eine Strafarbeit aufgebrummt. Nach dem Unterricht mussten die Sechst­klässler ihre Arbeiten einzeln abgeben. Dabei hatte der Lehrer mehrere Schüler daran gehindert, den Raum zu verlassen. Einer von ihnen hatte schließlich per Handy die Polizei gerufen. Vom Vorwurf der Körper­ver­letzung wurde der Lehrer im Prozess aber freige­sprochen.

Datum
Aktualisiert am
09.09.2016
Autor
dpa/tmn/red
Bewertungen
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Themen
Eltern Jugendliche Kinder Kinder­rechte Schule

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