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Hausun­terricht

Heimun­terricht für Kinder: Welche Vorgaben gelten?

Heimunterricht statt öffentlicher Schule: Manche Eltern wollen ihr Kind lieber zu Hause unterrichten. © Quelle: Quelle: tatyanagl/ panthermedia.net

Manche Eltern wollen ihr Kind nicht zur Schule schicken, sondern es zu Hause unterrichten. Die Gründe für den Wunsch nach Heimun­terricht sind vielfältig, doch rechtlich gesehen rechtfertigt keiner dieser Gründe den Hausun­terricht für Kinder. Wir geben einen Überblick über die Rechtslage beim Thema Heimun­terricht.

Schulpflicht in Deutschland: Welche Regeln gelten?

In Deutschland herrscht für Kinder und Jugendliche eine gesetzliche Schulpflicht von neun Jahren. Danach sind Jugendliche verpflichtet, bis zu ihrem 18. Geburtstag einer beruflichen Schulpflicht nachzu­kommen. Von der Schulpflicht gibt es kaum Ausnahmen, der Schulpflicht nachkommen müssen Kinder und Jugendliche in Schulen, Heimun­terricht ist nicht erlaubt.

Heimun­terricht: Wie viele Kinder und Jugend­lichen werden zu Hause unterrichtet?

Die Kultus­mi­nis­ter­kon­ferenz schätzt, dass bundesweit 500 bis 1.000 schulpflichtige Kinder und Jugendliche zu Hause unterrichtet werden.

Hausun­terricht für Kinder: Rechtslage beim Heimun­terricht

Das Verbot des Heimun­ter­richts ist juristisch höchst­rich­terlich untermauert. So hat das  Bundes­ver­fas­sungs­gericht 2014 entschieden: Die Allgemeinheit habe ein berech­tigtes Interesse daran, religiös oder weltan­schaulich motivierte Parallel­ge­sell­schaften zu verhindern. Anders als im Heimun­terricht könnten sich Kinder in der Schule nicht vor einem Dialog mit Anders­den­kenden verschließen.

Der Europäische Menschen­rechts­ge­richtshof sieht dies genauso. In einer Entscheidung von 2006 heißt es: Es gibt kein Recht auf Heimun­terricht. Die Straßburger Richter argumen­tierten ähnlich wie später das Bundes­ver­fas­sungs­gericht. Außerdem könnten Eltern ihre Kinder auch nach der Schule entsprechend ihrer religiösen Überzeu­gungen erziehen.

Was geschieht, wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schicken?

Eltern, die ihre Kinder nicht in die Schule schicken, riskieren Bußgelder, Geld- oder sogar Haftstrafen. Die Polizei kann die Kinder abholen und in die Schule bringen. Den Eltern kann das Sorgerecht entzogen werden. Was angemessen ist, hängt auch vom Kindeswohl ab.

Eltern: Wie kann man den Heimun­terricht für Kinder durchsetzen?

Mit dieser Rechtslage wollen sich manche Eltern aber nicht abfinden. Bundesweit bekannt geworden ist das Ehepaar Wunderlich, das seit langem dafür kämpft, seine Kinder zu Hause unterrichten zu dürfen. Das Paar ist tiefre­ligiös, seine Argumente gegen die Schulpflicht und für den Heimun­terricht beziehen sich etwa auf den Sexual­kun­de­un­terricht in staatlichen Schulen und darauf, dass dort vermeintlich pornogra­phisches Material gezeigt würde.

Für den Heimun­terricht will das Paar bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschen­rechte ziehen, wie es Anfang April 2017 öffent­lich­keits­wirksam verkündet hat (Beschwerde-Nr. 18925/15). Wie erfolgreich die Wunderlichs sein werden, wird sich zeigen, das Urteil des Gerichtshofs wird im Laufe des Jahres 2017 erwartet.

Kritik an dem Vorhaben des Paares Wunderlich kommt zum Beispiel von der Gewerk­schaft Erziehung und Wissen­schaft (GEW). Ilka Hoffmann von der GEW warnt davor, die Schulpflicht aufzuweichen. „Das ist eine große demokra­tische Errungen­schaft“, sagt sie. „Häufig stecken hinter dem Wunsch nach Heimun­terricht radikal­re­ligiöse Gruppen. Es kann nicht im Interesse einer Demokratie sein, diesem Ansinnen nachzu­kommen.“ Außerdem müssten die Kinder vor solchen Sekten geschützt werden.

Bislang hat das Elternpaar Wunderlich in allen gericht­lichen Instanzen verloren. Im Jahr 2012 hatte das Amtsgericht Fritzlar das Paar zu Bußgeldern von je 700 Euro verurteilt, denn die Mutter und der Vater hatten ihre schulpflichtigen Kinder nicht zur Schule geschickt.

Die Berufung gegen das Urteile lehnte das Landgericht (LG) Kassel im Oktober 2013 ab und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz (AZ: 4853 Js 32100/12 Jug 4 Ns).

Datum
Aktualisiert am
25.04.2017
Autor
red/dpa
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Themen
Eltern Jugendliche Kinder Schule

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