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Ganztags­lernen

Können Eltern ihre Kinder von der Hausauf­ga­ben­pflicht entbinden?

Hausaufgaben nerven viele Schüler. Aber können Eltern einer Schule verbieten, Hausaufgaben aufzugeben? © Quelle: Tunbridge/corbisimages.com

Den ganzen Tag in der Schule – und dann noch Hausaufgaben: Manche Eltern machen sich Sorgen um eine Überbe­lastung oder Überfor­derung ihrer Kinder. Doch dürfen Mütter und Väter einer Schule verbieten, Hausaufgaben aufzugeben?

Durch die Einführung der Ganztags­schule und das Abitur nach der zwölften Jahrgangsstufe in vielen Bundes­ländern, steigen die Präsenzzeit in der Schule und die Arbeits­be­lastung der Schüle­rinnen und Schüler gleichermaßen – und das bereits für Kinder in der Grundschulzeit.

Immer wieder kommt es daher zum Streit zwischen Eltern und Lehrer oder gleich der Schule, wenn die Kinder zusätzlich Hausaufgaben erledigen müssen. Können Eltern aber so weit gehen und ihre Kinder von der Pflicht der Erledigung ihrer Aufgaben entbinden?

Von der Hausauf­ga­ben­pflicht kann nur die Schule entbinden

„Ein allgemeines Recht, die Kinder von der Hausauf­ga­ben­pflicht zu entbinden, existiert nicht“, weiß Rechts­anwalt Dr. Matthias Ruckdäschel, Mitglied im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Bildung ist zwar Ländersache und die Landes­schul­gesetze und Schulord­nungen unterscheiden sich mitunter. Ruckdäschel lebt und arbeitet in Bayern und blickt daher auf die dort geltenden Regelungen. Diese jedoch lassen sich durchaus auch auf den Rest des Landes anwenden.

„Die Hausauf­ga­ben­pflicht ergibt sich unmittelbar aus den Schulord­nungen und entspricht auch der überein­stim­menden Ansicht in der Rechtsprechung“, erklärt der Schulrechts­experte Matthias Ruckdäschel. Von dieser Pflicht könne nur die Schule entbinden, nicht aber die Eltern.

Einfluss­mög­lich­keiten der Eltern: Gespräch mit der Schule

Dennoch können Eltern Einfluss nehmen, sollten sie das Gefühl haben, ihre Kinder werden über den Unterricht hinaus schulisch zu sehr eingebunden sein oder aber sind schlicht überfordert mit den an Sie gestellten Anforde­rungen.

Allerdings geht das nur über ein Gespräch mit dem Klassen­lehrer. Sollte dieses nicht zur Zufrie­denheit verlaufen, steht es Eltern frei, die Schulleitung zu kontak­tieren. Letztlich aber muss Eltern klar sein: Die Schule sitzt am längeren Hebel.

Keine Hausaufgaben gemacht: diese Folgen drohen 

Wer keine Hausaufgaben macht, muss mit Konsequenzen rechnen – zumindest dann, wenn die Verhält­nis­mä­ßigkeit gewahrt wurde. Will heißen: Konnte das Kind aufgrund seines indivi­duellen Leistungs­ver­mögens die gestellten Hausaufgaben überhaupt erfolgreich erledigen?

  • Verweis: Eine denkbare Sanktionsmöglichkeit ist der Verweis, vergleichbar mit der Abmahnung im Berufsleben. Rechtsanwalt Ruckdäschel erklärt den weiteren Verlauf: „Dieser Verweis kann dann die Grundlage weiterer Ordnungsmaßnahmen sein. Bei vielen Verweisen ist sogar die Entlassung von der Schule denkbar.“ Doch auch Ordnungsmaßnahmen sind an Bedingungen geknüpft. Ist ein Kind überfordert, kann ein Verweis nicht zur besseren Erledigung der Hausaufgaben anhalten.
  • Vorrücken auf Probe: Die wiederkehrende Nichtanfertigung von Hausaufgaben kann auch als Grund herangezogen werden, die Schüler nicht in die nächste Klasse aufzunehmen. In solchen Fällen darf die Schule wegen mangelnder Lernbereitschaft darauf schließen, dass ein Vorrücken auf Probe schlechte Aussichten hat und derartige Anträge ablehnen. Gleiches gilt für Anträge auf freiwillige Wiederholung eines Schuljahres

Steigende Arbeits­be­lastung der Schüler: Bundes­länder reagieren

Aufgrund gestiegener Arbeits­be­lastung reagieren einige Bundes­länder aber inzwischen. Das nordrhein-westfä­lische Ministerium für Schule und Weiter­bildung hat in einem Runderlass im Mai 2015 verbindlich geregelt, dass Hausaufgaben so zu bemessen sind, dass sie in bestimmten vorgegebenen Arbeits­zeiten erledigt werden können.

Zeiten, die im Runderlass festge­schrieben sind:

  • 1. und 2. Klasse: maximal 30 Minuten
  • 3. und 4. Klasse: maximal 45 Minuten
  • 5. bis 7. Klasse: maximal 60 Minuten
  • 8. bis 10. Klasse: maximal 75 Minuten

Auf dieser Grundlage muss die Schulkon­ferenz einer jeden Schule ein Konzept erstellen. „Weicht die Schule von diesem Runderlass ab, wird es rechtlich nicht möglich sein, die Nichtan­fer­tigung von Hausaufgaben, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, zu sanktio­nieren“, sagt Ruckdäschel.

Übrigens: Auch wenn Eltern schlechte Chancen haben, ihre Kinder von Hausaufgaben zu entbinden, dürfen sie nicht benotet werden.

Leser-Umfrage
Sollten Hausaufgaben generell abgeschafft werden?


Datum
Aktualisiert am
17.03.2016
Autor
ndm
Bewertungen
16068 2
Themen
Bildung Eltern Kinder Schule

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