
Ein Lebensabend im eigenen Häuschen im Grünen: Davon träumen viele Arbeitnehmer. Ob ein Rentnerleben in den eigenen vier Wänden und ohne Geldsorgen realistisch ist, hängt nicht zuletzt von der Höhe der Rente ab, die im Rentenbescheid mitgeteilt wird. Da in die Rentenhöhe sehr viele Faktoren hineinspielen, können sich leicht Fehler einschleichen. Wir erklären, was Sie tun können, wenn Sie vermuten, dass Ihr Rentenbescheid nicht korrekt ist.
Rentenauskunft prüfen: Für Laien nur begrenzt möglich
Einen Rentenbescheid erhält, wer zuvor einen Rentenantrag gestellt hat. Aus dem Bescheid geht hervor, wie hoch die Rente ist, wann sie beginnt und welche Arbeits-, Ausbildungs- und Erziehungszeiten angerechnet werden. Ihn zu prüfen ist empfehlenswert. Für Verbraucher ist das allerdings nicht leicht. Die Bescheide wurden zwar zwischenzeitlich etwas vereinfacht, sind aber immer noch sehr kompliziert.
Rechtsanwältin Constanze Würfel ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie verweist zunächst auf die Rentenauskunft, die jeder Beitragszahler spätestens ab Mitte fünfzig alle drei Jahre erhält. „Die Rentenauskunft sollten Beitragszahler auf ihre Vollständigkeit hin prüfen, zum Beispiel, ob die Arbeitsjahre richtig erfasst sind.“ Flattert dann der Rentenbescheid ins Haus, sollten Versicherte die im Bescheid enthaltenen Daten mit denen aus der Auskunft abgleichen.
Bei Verdacht auf Fehler: Rechtsanwalt oder Rentenberater aufsuchen
Wem in der Rentenauskunft oder im Rentenbescheid Diskrepanzen auffallen, sollte seinen Verdacht von einem Experten überprüfen lassen. Geht es um Fehler in der Berechnung, sind Rentenberater die besten Ansprechpartner. Sie haben Programme zur Verfügung, mit denen sie die richtige Rentenhöhe ausrechnen können.
Hat ein Rentner den Verdacht, dass nicht alles erfasst wurde, etwa weil bereits die Rentenauskunft einen Hinweis enthielt, dass bestimmte Zeiten oder Verdienste nicht berücksichtigt werden konnten, sollte er sich hingegen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Sozialrecht wenden.
Widerspruch einlegen bei fehlerhaftem Rentenbescheid
„Bestätigt sich der Verdacht, dass mit dem Rentenbescheid oder der Rentenauskunft etwas nicht stimmt, muss innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheides Widerspruch eingelegt werden“, informiert die Rechtsanwältin aus Leipzig. Das stehe auch in der Rechtsbelehrung auf der Rentenauskunft beziehungsweise dem Rentenbescheid.
Wer Widerspruch einlegt, muss dies schriftlich tun. Zudem sollte der Widerspruch begründet werden. Das bedeutet, es muss genau aufgeführt sein, was nach Ansicht des Versicherten falsch ist. Die Widerspruchsbegründung kann auch nachgereicht werden. Gibt die Rentenversicherung dem Widerspruch statt, muss sie die Rentenberechnung korrigieren – rückwirkend bis zu dem Datum, ab dem mit dem Bescheid Rente bewilligt wird.
Anspruch auf Nachzahlung: Bis zu vier Jahren rückwirkend möglich
„Wer seinen Rentenbescheid rückwirkend auf Fehler untersuchen lassen möchte, muss zunächst einen Antrag auf Überprüfung stellen. Auch dieser muss konkret begründet werden und schriftlich erfolgen“, sagt Rechtsanwältin Würfel. Zudem müsse der Versicherte genau angeben, für welchen Zeitraum die Rentenbezüge überprüft werden sollen. Das könne auch komplett bis zum Beginn der Rentenzahlung geschehen.
Überprüft die Rentenversicherung den Rentenbescheid und kommt dabei heraus, dass bisher zu wenig Rente gezahlt wurde, kann der Rentner sich freuen: Rückwirkend kann man Nachzahlungen für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren ab Beantragung der Überprüfung erhalten.
Zu viel Rente erhalten: Rentenversicherung kann Beträge zurückfordern
Einen Rentenbescheid im Nachhinein nach unten zu korrigieren, ist ebenfalls möglich. Die Hürden dafür sind aber sehr hoch. Wenn die Rentenversicherung selbst feststellt, dass sie bei der Berechnung einen Fehler gemacht hat, kann sie die Rentenberechnung grundsätzlich korrigieren. In der Regel ist dies aber nur für die Zukunft möglich.
Es sei denn, der Versicherte wusste von der Falschberechnung, hat wissentlich falsche Angaben gemacht oder hat der Rentenversicherung wichtige Informationen vorenthalten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Pensionär neben der Rente Einkommen erzielt und dies nicht angibt.
Dann kann die Rentenversicherung die Rentenberechnung korrigieren. Und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem sich die entsprechenden Umstände geändert haben. Im Fall des verschwiegenen Rentners wäre es die Zeit, in der er das zusätzliche Einkommen bezogen hat. Die zu viel gezahlte Rente muss der Rentner dann zurückerstatten. Hier gilt allerdings eine Verjährungsfrist von vier Jahren ab dem Zeitpunkt, ab dem der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid unanfechtbar geworden ist.
Unverschuldet zu viel Rente erhalten: Rückzahlungsanspruch verjährt nach einem Jahr
Anders sieht es aus, wenn der Rentner seiner Pflicht nachgekommen ist und alle Veränderungen in seinen Einkommensverhältnissen angegeben hat, die Rentenversicherung diese Information aber nicht in die Berechnung hat einfließen lassen.
In diesem Fall kann sie die Rentenberechnung nur innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von den veränderten Umständen korrigieren. „Ist bereits ein Jahr vergangen, ohne dass die Versicherung den Rentenbescheid geändert hat, dann kann der Rentner einwenden, dass er darauf vertrauen durfte, dass alles seine Richtigkeit hat“, sagt Rechtsanwältin Würfel. Eine Korrektur der Rentenberechnung sei dann nur für die Zukunft möglich.
Rente: Existenzminimum ist sicher
Dabei ist wichtig: Auch wenn der Rentner Rückzahlungen leisten muss, kann ihm seine Rente maximal zur Hälfte gestrichen werden. Der Rentenbezieher darf durch die Aufrechnung nicht zum Grundsicherungsempfänger werden. Zum Nachweis muss der Rentner eine Bescheinigung vom Sozialamt einholen, die besagt, dass die Grundsicherung durch die Aufrechnung gefährdet ist.
In diesem Fall muss der Rentenbezieher die geschuldeten Beträge zwar trotzdem zurückzahlen. Es dauert allerdings länger, bis die Rentenversicherung ihre Rückforderung realisiert hat.
Konflikt mit Rentenversicherung? Anwalt kontaktieren
Sie vermuten, dass in Ihrer Rentenauskunft oder in Ihrem Rentenbescheid nicht alles zu Ihren Gunsten berechnet wurde? Die Rentenversicherung fordert von Ihnen Rente zurück? Ihre Bezüge wurden gekürzt, und Sie fühlen sich deswegen ungerecht behandelt? Lassen Sie sich bei Konflikten mit der Rentenversicherung von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten. In unserer Anwaltssuche finden Sie einen Experten in Ihrer Nähe.
Checkliste: Das ist bei Verdacht auf Fehler im Rentenbescheid zu tun:
• Rentenbescheid mit Rentenauskunft vergleichen
• Bei Diskrepanzen: Rentenbescheid von Experten prüfen lassen
• Bei Fehlern: Widerspruch einlegen (Widerspruchfrist beachten!)
• Bei Wunsch nach rückwirkender Untersuchung: Antrag auf Überprüfung stellen
- Datum
- Aktualisiert am
- 12.04.2016
- Autor
- vhe