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Geld anlegen

Vertrauen in den Berater ist gut, Kontrolle besser

Anlageberater dürfen nicht an ihren Kunden vorbei handeln © Quelle: www.corbisimages.com

Es könnte so schön sein. Der Dax knackt die 9000 Punkte, die Deutschen arbeiten emsig und verdienen viel. Nur sparen wollen sie nicht, zumindest nicht so viel wie es sich die Banken wünschen. Die Zinsen sind zu tief und dem Anlage­berater ist nicht zu trauen – meinen die Sparer und übersehen: An ihren Kunden vorbei handeln dürfen Anlage­berater nicht.

Sandra M. hat weder Bauspar­vertrag noch sorgt sie „riesternd“ für ihren Lebensabend vor, sie bezahlt auch keine Eigentums­wohnung per Kredit ab. Ihr Chef würde ihr jeden Monat 30 Euro überweisen, wenn sie denn nur einen Weg finden würde, dieses Geld alternativ zum Bausparen oder einem Renten­vertrag als Vermögens­wirksame Leistung einzubringen. Es bliebe ihr die Option, die 30 Euro in einen Invest­mentfonds zu stecken. Sich aber selbst für einen Fonds zu entscheiden, traut sich Sandra M. nicht zu. Also geht sie zu ihrer Hausbank, lässt sich beraten und nimmt das Beste an. Dass ihr Berater nicht nur ihre Interessen im Blick hat, ahnt sie nicht. Ihr Berater streicht eine Provision ein – von Sandra M., aber auch vom Emittenten des Invest­mentfonds.

Recht auf Transparenz

Überhört oder nicht genannt – dass ihr Berater auch vom Emittenten eine Provision erhält, hätte er klar heraus­stellen müssen. So könnte Sandra M. meinen, ihr Anlage­berater habe sie nicht unabhängig beraten. Der Bundes­ge­richtshof (BGH) gibt ihr Recht: Anlage­berater stehen in der Pflicht über Provisionen aufzuklären und viel mehr noch: Grundsätzlich sind sie angehalten, die Interessen ihrer Kunden zu verfolgen und dementsprechend neutral zu beraten (AZ: XI ZR 204/12).

Anspruch auf Schaden­ersatz

Mit dem Urteil des BGH sind die Chancen für Sparer gestiegen, Fehlin­ves­ti­tionen zum Guten zu drehen – sofern sie ihren Anlage­berater im Verdacht haben, nicht mit offenen Karten gespielt zu haben. Sandra M. könnte ihre Hausbank nach dem BGH-Urteil verklagen. Kann sie beweisen – zum Beispiel durch Lücken im Beratungs­pro­tokoll – dass ihr Anlage­berater sie nicht aufgeklärt hat, steht ihr sogar Schaden­ersatz zu.

Datum
Aktualisiert am
23.02.2018
Autor
red
Bewertungen
230
Themen
Aktien Banken Geld Kapital Schadens­ersatz

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