Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Haftpflicht

Versicherte: Schadens­ersatz über Verjährung hinaus

Ein Haftpflichtversicherer muss unter Umständen auch noch nach vielen Jahren für Schadenersatz zahlen. © Quelle: dpa

Ein Haftpflicht­ver­si­cherer muss unter Umständen auch noch nach vielen Jahren für Schäden aufkommen. Hat die Versicherung die Verpflichtung zur Zahlung anerkannt, kann noch bis zu 30 Jahre später der Ausgleich für Schäden verlangt werden.

Erkennt die Haftpflicht­ver­si­cherung umfassend ihre Haftung an, verjähren Ansprüche erst nach 30 Jahren. Dieser Richtlinie folgte das Oberlan­des­gericht Oldenburg und sprach einer Frau Schadens­ersatz für gesund­heitliche Folgeschäden eines Unfalls in den 90er Jahren zu (Az: 1 U 67/13).

In dem verhan­delten Fall war eine Frau bei einem Verkehrs­unfall 1992 als Beifahrerin schwer verletzt worden. Das Fahrzeug war bei Glatteis aufgrund zu hohen Tempos von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Die Haftpflicht­ver­si­cherung erkannte vier Jahre nach dem Unfall die Verpflichtung zur Zahlung von Schadens­ersatz umfassend an.

Ein halbes Jahr später schlossen der Haftpflichtversicherer und das Unfallopfer eine Abfindungsvereinbarung. Die zwischen 1992 und 1996 entstandenen Schäden wurden damit reguliert. Die Frau machte später erneut Schäden geltend, die aus der Zeit nach April 1996 stammten und von der Vereinbarung ausdrücklich ausgenommen waren. Gegenüber diesen Schäden berief sich die Versicherung auf Verjährung.

Ohne Erfolg: Die Frau könne den Ausgleich der heute mehr als 17 Jahre zurück­lie­genden Schäden verlangen, entschieden die Richter. Nach ihrer Auffassung hatte das Haftungs­an­er­kenntnis des Versicherers die Wirkung eines Feststel­lungs­urteils. Die Verjährung gerichtlich festge­stellter Schadens­er­satz­for­de­rungen trete erst nach 30 Jahren ein. Dass die Frau nicht vor Gericht gegangen sei, sondern nur eine entspre­chende Erklärung des Haftpflicht­ver­si­cherers vorliege, ändere an dieser Verjäh­rungszeit nichts.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
dpa
Bewertungen
2092
Themen
Arzt Schadens­ersatz Versicherung

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Wirtschaft
Paket nicht angekommen: Wer haftet für meine Bestellung?
Leben
Unterschrift: Diese Regeln gelten
Beruf
Das Recht von Arbeitnehmern an Feiertagen
Beruf
Elternzeit: Was Sie jetzt wissen müssen
Geld
Rentenbescheid und Rentenauskunft: Was tun bei Fehlern?
zur
Startseite