Was sind Unwetterschäden?
Unwetterschaden ist ein Oberbegriff für Schäden, die durch extreme Wetterereignisse verursacht werden. Er umfasst eine Vielzahl von Naturereignissen, die durch starke Witterung oder Naturkatastrophen entstehen können. Dazu zählen:
- Sturmschäden: Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen, Bäumen, Stromleitungen und anderen Strukturen durch starke Windböen.
- Hagelschäden: Beschädigungen an Gebäuden, Fahrzeugen, Pflanzen und anderen Gegenständen durch Hagelkörner.
- Überschwemmungen: Schäden durch überflutete Gebiete, die durch Starkregen, Schneeschmelze, aber auch durch Sturmfluten oder angeschwollene Flüsse und Seen verursacht werden.
- Blitzeinschläge: Schäden an Gebäuden, Bäumen, elektrischen Geräten und Infrastruktur durch Blitze.
- Schneedruck: Schäden an Gebäuden und Bäumen durch die Belastung durch schwere Schneemassen.
- Eisansatz und Eisregen: Schäden durch Vereisung von Straßen, Gehwegen, Stromleitungen und Bäumen.
- Tornados und Wirbelstürme (in Deutschland seltener, als zum Beispiel in den USA): Extrem starke Windwirbel, die schwere Schäden anrichten können.
(Nach Regen oder Sturm: Was tun bei Wasser im Keller?)
Unwetterschäden: Welche Versicherung haftet für was?
Erst nachdem sich die Wetterlage wieder beruhigt hat, wird das Ausmaß der Verwüstung sichtbar. Wer haftet, entscheidet wie so oft der Einzelfall. Dabei sind je nach Ursache und Schaden unterschiedliche Versicherer für die Regulierung zuständig. Das liegt u.a. an dem individuellen Versicherungsbedarf: Jeder Haushalt und jedes Unternehmen hat individuelle Versicherungsbedürfnisse. Eine Versicherung, die alle Sturmschäden abdeckt, würde nicht den unterschiedlichen Anforderungen und Risiken gerecht werden, die in verschiedenen Lebenssituationen und Branchen auftreten können. Zudem werden Versicherungsprämien auf der Grundlage statistischer Daten und Risikobewertungen berechnet. Wenn eine Versicherung alle Sturmschäden abdecken würde, müssten die Prämien entsprechend hoch sein, um das erhöhte Schadenrisiko zu kompensieren.
Wichtig: Versicherungen haften nur für das, was im Vertrag (der Versicherungs-Police) vereinbart ist. Um eine Orientierung zu bieten, kann man Unwetterschäden grob in die folgenden (Haftungs-) Zuständigkeiten einteilen:
- Elementarschäden (z.B., Sturm, Hagel, Überschwemmungen) - Gebäudeversicherung: Zerstörungen an Gebäuden können durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein. Es ist empfehlenswert, eine Versicherung abzuschließen, die Elementarschäden einschließt.
Dazu erklärt Rechtsanwalt Sven-Wulf Schöller, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV): „Häufig wird der Versicherungsschutz nicht gewählt, weil man glaubt, der Staat würde helfen. Dies ist ein Irrglaube. Nur bei nicht versicherbaren Schäden gibt es Hilfe, die, wenn überhaupt, erst nach Jahren kommt (siehe Ahrtal). Versicherer Teilen die Objekte in Risikoklassen ein. Manche Lagen lassen sich überhaupt nicht versichern, andere nur gegen hohe Prämien.“
Die steigende Anzahl an Unwettern habe dazu geführt, dass zum Beispiel in Florida die Rückversicherer eine Deckung verweigern:
„Bei Hurricanes gibt’s keinen Versicherungsschutz mehr. Deshalb greift bei der Politik wieder der Gedanke einer Pflichtversicherung um sich, wie schon 2012 beim Elbhochwasser. Wir raten deshalb Elementarschaden zu versichern solange es noch geht, auch wenn die Prämien steigen. Die Rückversicherer und deren Aktuare gehen von einem Anstieg der Schadensereignisse und Kosten aus.“
- Hausratversicherung: Schäden am Hausrat, wie Möbel und elektronische Geräte, können durch eine Hausratversicherung gedeckt sein. Diese Versicherung ist nur für Schäden innerhalb des Hauses zuständig.
- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Wenn ein Unwetter dazu führt, dass ein Fahrzeug aufgrund von Sturmschäden, umgestürzten Bäumen usw. beschädigt wird, kann die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für die Schäden aufkommen, wenn das Fahrzeug in Bewegung war. Wird ein geparktes Fahrzeug durch das Unwetter beschädigt, reguliert in solchen Fällen die Teilkaskoversicherung.
- Öffentliche Einrichtungen: Bei Schäden durch Unwetter an öffentlichen Straßen, Wegen oder Gebäuden haftet normalerweise die Kommune oder der Träger der Einrichtung.
- Umgestürzte Bäume: Wenn ein Baum aufgrund von mangelnder Wartung oder Pflege umstürzt und etwas beschädigt, kann der Eigentümer des Baumes haftbar sein. Privatleute oder die öffentliche Hand haften aber immer nur dann, wenn das Gefährdungspotential vor dem Sturm erkennbar und damit behebbar war. Der Besitzer muss also gewusst haben, dass der Baum zum Beispiel brüchig war.
Gut zu wissen: Um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können, muss der Schaden durch eine Windstärke von mindestens 8 (62 km/h) entstanden sein. Die entsprechende Info, wie stark das Unwetter war, erhält man beim Deutschen Wetterdienst. Die Versicherungen zahlen also erst ab dieser Unwetterstärke.
(Sturm und Starkregen: Ihre Rechte bei Zugausfall und Flugverspätung)
Sturmschäden: muss ich zahlen, wenn mein Dachziegel auf Nachbars Auto fällt?
Wird ein Fahrzeug oder Ähnliches durch herabfallende Dachziegel beschädigt, bekommt der Eigentümer dies in aller Regel vom Hausbesitzer ersetzt. Dieser ist verantwortlich, dass die Dachziegel ordentlich auf dem Untergrund befestigt sind. Auch der Verweis auf höhere Gewalt befreit den Hausbesitzer von einer Haftung meist nicht. Aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 2010 geht hervor: Von einem sorgfältig gewarteten Haus sollten sich unterhalb einer Windstärke von 12 keine Teile ablösen – das entspricht einem Orkan mit Windgeschwindigkeiten von 118 bis 133 km/h (AZ: 13 U 145/09). Andernfalls kann dem Besitzer eine mangelhafte Instandhaltung seines Hauses vorgeworfen werden.
Schäden durch Wasser
Vor einem Schadensfall sollten Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig lesen und gegebenenfalls mit Ihrer Versicherungsgesellschaft Rücksprache halten, um den genauen Versicherungsschutz für Wasserschäden am Haus zu klären. Die Wohngebäudeversicherung kann verschiedene Arten von Wasserschäden abdecken, abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen. Man sollte sich vorab erkundigen, ob die Police auch eine Elementardeckung enthält. Eine Elementardeckung erweitert den Versicherungsschutz auf Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Starkregen oder Rückstau. Ohne eine solche Deckung sind Schäden durch Naturereignisse in der Regel nicht abgesichert. Allerdings: „Oft wird von Versicherungsnehmern „geglaubt“, dass der Einbau eines Rückstauventils die Lösung aller Probleme sei, was aber falsch ist. Die Ventile müssen regelmäßig gewartet werden, sonst hat die Versicherung einen Grund die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern. Die Wartung ist nachzuweisen“, führt Versicherungsrechtler Schöller aus.
Unwetter: Was nach dem Sturm zu tun ist
Nach einem Unwetter, bei dem Schäden entstanden sind, gibt es einige wichtige Schritte, die Sie unternehmen sollten:
- Sicherheit gewährleisten: Stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Familie in Sicherheit sind. Prüfen Sie, ob es noch Gefahrenstellen gibt, und meiden Sie diese.
- Schäden dokumentieren: Machen Sie Fotos und Videos von den Schäden an Ihrem Haus, Auto oder anderen Eigentumswerten. Die Dokumentation ist wichtig für die Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung.
- Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung: Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den entstandenen Schaden. Die Kontaktdaten und notwendigen Schritte finden Sie in Ihren Versicherungspolicen.
- Vermeiden Sie eigenmächtige Reparaturen: Warten Sie mit Reparaturen, bis Ihre Versicherung den Schaden begutachtet hat oder Sie von der Versicherung dazu aufgefordert werden. Eigenmächtige Reparaturen könnten den Anspruch auf Schadensersatz gefährden. „Noch besser ist es, den Versicherer bei der Erstmeldung um Weisung zu bitten, wie mit dem Schaden umgegangen werden soll. Befolgt man als Versicherter die Weisungen der Versicherung, gibt es kein Risiko, dass einem die Missachtung der Schadensminderungspflicht vorgeworfen werden kann.“, ergänzt Rechtsanwalt Schöller.
Unwetterschäden: Was ist die Schadensminderungspflicht?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist nach § 254 (Mitverschulden) festgehalten: „Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.“
Im Grunde ist dies die Pflicht, die Kosten für die Schadensregulierung nicht unnötig in die Höhe zu treiben, sondern aktiv mitzuwirken, weiteren Schaden zu verringern. Ein Beispiel: Der Ast eines Baumes bricht ab und zerstört das Kinderzimmerfenster. Da das Kind nicht mehr zuhause wohnt, lassen die Eltern das Fenster erst Tage später austauschen. Weil es stark regnete, wurde dabei ein teurer Laptop zerstört. Die Versicherung zahlt für das Fenster, nicht jedoch den Laptop. Er hätte im Sinne der Schadenminderungspflicht nach dem Fensterbruch in Sicherheit gebracht werden können.
Wenn es Unklarheiten oder Probleme mit der Schadensregulierung gibt, ist Rechtsbeistand von entscheidendem Vorteil. Mithilfe von Rechtsexpertinnen und Experten erhalten Sie die Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben. Anwältinnen und Anwälte mit Schwerpunkt Versicherungsrecht in Ihrer Nähe unter anwaltauskunft.de/anwaltssuche.
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- Aktualisiert am
- 31.07.2023
- Autor
- red/dav