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Invalidität

Private Unfall­ver­si­cherung: Wann zahlt sie, für wen ist sie sinnvoll?

Private Unfallversicherungen zahlen nur unter bestimmten Voraussetzungen - und die sind eng gesteckt. © Quelle: King/corbisimages.com

Es ist ein Szenario, vor dem sich die meisten Menschen fürchten: Einen Unfall zu haben und für eine lange Zeit invalide zu sein. Das würde nicht nur die eigene Lebens­planung zunich­te­machen, sondern für viele auch den finanziellen Ruin bedeuten. Eine Invalidität kann hohe Kosten nach sich ziehen: Allein ein Haus behinder­ten­gerecht umzubauen, kann schnell sechsstellige Beträge verschlingen. Viele fragen sich deshalb, ob eine private Unfall­ver­si­cherung für sie sinnvoll ist – und wann sie zahlt.

Versichern kann man sich in Deutschland gegen so gut wie jedes Risiko. Ob das immer sinnvoll ist, kommt auf das eigene Sicher­heits­be­dürfnis und die persönliche Lebens­si­tuation an. Gegen Invalidität nach einem Unfall möchte sich wohl jeder gerne absichern. Aber Vorsicht: Eine Unfall­ver­si­cherung zahlt nicht automatisch bei einem Unfall – im Gegenteil, die Kriterien der Versicherer werden teilweise sehr eng ausgelegt.

Unfall­ver­si­cherung: Für die meisten sinnvoll

„Die Unfall­ver­si­cherung ist sicherlich eine der Versiche­rungen, die sehr sinnvoll und erschwinglich ist“, sagt Arno Schubach, Rechts­anwalt für Versiche­rungsrecht und Mitglied im Geschäfts­füh­renden Ausschuss der Arbeits­gruppe Versiche­rungsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Denn bei Unfällen sei das Invali­di­täts­risiko sehr groß.

Eine Unfall­ver­si­cherung und eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung zu haben, schließt sich dabei nicht aus. Mit der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung ist das Einkommen abgesichert – es soll sicher­ge­stellt werden, dass die Versicherten ihren Lebens­standard halten können. „Die Kosten, die eine Invalidität nach sich zieht, kann man aus den Leistungen der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung aber nicht finanzieren“, ergänzt Rechts­anwalt Schubach. Deshalb seien beide Versiche­rungen parallel zueinander empfeh­lenswert.

Versiche­rungssumme bei der Unfall­ver­si­cherung abhängig vom Lebens­standard

In welcher Höhe die Versiche­rungssumme einer Unfall­ver­si­cherung abgeschlossen werden sollte, hängt vom indivi­duellen Lebens­standard ab. Jeder sollte überschlagen, welche Kosten im Falle der Invalidität drohen könnten, wenn man zum Beispiel Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung ist. „Eine Grundsumme von 200 000 Euro inklusive Progression, bei der die Versicherung im Höchstfall mit 500 000 Euro oder mehr einspringt, halte ich für empfeh­lenswert und auch erschwinglich“, sagt der Rechts­anwalt aus Frankfurt. Bei einem höheren Lebens­standard könnten auch Versiche­rungs­summen ab 500 000 Euro bis hin zu 1 Million Euro oder sogar mehr sinnvoll sein.

Progression: Niedrigere Progression sinnvoll

In den meisten Fällen werden Unfall­ver­si­che­rungen nicht nur über eine Grundsumme, sondern auch über eine Progression abgeschlossen. Kommt es zu einem Unfall, steigt bei einer progressiven Unfall­ver­si­cherung die Leistung mit zunehmendem Invali­di­tätsgrad überpro­por­tional, teilweise auf ein Vielfaches der Versiche­rungssumme.

Arno Schubach zufolge ist es in den meisten Fällen ratsam, in die Grundsumme zu investieren und eine niedrige Progression zu wählen. „Um von einer hohen Progression zu profitieren, müssten Versicherte zu einem extrem hohen Grad oder gar zu 100 Prozent invalide sein“, erklärt der Rechts­anwalt. Es komme sehr selten vor, dass Versicherte nach einem Unfall unter einem Invali­di­tätsgrad von mehr als 50 Prozent litten – es sei denn, sie verlören beide Augen, beide Beine oder blieben querschnitts­gelähmt.

Meist bekämen Versicherte mit einer vergleichsweise höheren Grundsumme mehr heraus, als wenn die Grundsumme niedrig und stattdessen aber die Progression höher gestaffelt ist.

Unfall­ver­si­cherung: Nur plötzliche, von außen kommenden Ereignisse abgesichert

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wann eine Unfall­ver­si­cherung zahlt. Denn anders als gedacht zählt in diesem Kontext nicht alles als Unfall, was landläufig so bezeichnet wird. Damit die Versicherung einspringt, muss ein Unfall im Sinne der Bedingungen vorliegen. Das bedeutet, man erleidet durch ein plötzlich von außen kommendes Ereignis einen Gesund­heits­schaden. Wenn jemand zum Beispiel lange Zeit auf einem Traktor Rüttel­be­we­gungen ausgesetzt war und dann einen Bandschei­ben­vorfall erleidet, gilt das nicht als „plötzlich“.

Ob plötzlich oder nicht, ist allerdings nicht das Hauptproblem wenn es darum geht, Ansprüche gegen Versiche­rungen geltend zu machen. Proble­ma­tischer ist das „äußere Ereignis“. Zieht man sich beispielsweise beim Joggen einen Bänderriss zu, ohne dass irgendwas anderes passiert, wäre der Unfall nicht versichert. Tritt man hingegen auf eine Kante und passiert dann etwas, wäre das ein Versiche­rungsfall.

Unfall­anzeige: Ursachen benennen äußerst wichtig

Wie bei allen Versiche­rungs­fällen stellt sich in so einem Fall die Frage nach dem Beweis. Diesen zu erbringen kann sehr schwierig sein. Typischerweise kann während eines Prozesses das Gericht den Versiche­rungs­nehmer anhören. Rechts­anwalt Schubach erklärt: „Meistens ist eher das Problem, dass der Versicherte den ‚äußeren Einfluss‘ gar nicht bemerkt und seine Unfall­anzeige abgegeben hat, ohne anzugeben, etwa über eine Wurzel oder eine Kante gestolpert zu sein.“

Die meisten kämen erst einmal nicht auf den Gedanken, dass sie auch die Ursache für ihren Laufunfall benennen müssten. Theoretisch ist es zwar möglich, die Unfall­anzeige im Nachhinein zu ändern und Details hinzuzufügen. Ob das Gericht den Versicherten dann für zuverlässig hält, ist aber fraglich.

Unfall­ver­si­cherung zahlt nur bei dauerhafter Beeinträch­tigung

Wichtig ist zudem: Eine Unfall­ver­si­cherung springt nicht ein, wenn der Versicherte sich „lediglich“ vorüber­gehende Blessuren zugezogen hat. Sie zahlt nur bei Invalidität, also bei dauerhafter Beeinträch­tigung. Wenn der Versicherte keinen Dauerschaden behält, bekommt er auch kein Geld.

Man kann in der Unfall­ver­si­cherung sich aber auch für andere Szenarien absichern lassen: zum Beispiel die Übergangs­leistung für den Fall, dass man infolge eines Unfalls mehr als ein halbes Jahr lang schwer beeinträchtigt ist. Tagegeld wäre eine weitere Option für die Einschränkung der Arbeits­fä­higkeit. Das sind allerdings alles Leistungen, bei denen man sich sehr genau überlegen muss, ob es sinnvoll ist, dafür eine Prämie zu zahlen. Die wichtige Kernleistung in der Unfall­ver­si­cherung ist schließlich die Invalidit

Datum
Aktualisiert am
04.04.2016
Autor
kgl/red
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Themen
Krankheit Unfall Unfall­ver­si­cherung Versicherung

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