Ein aufziehendes Unwetter ist immer eine schlechte Nachricht. Für Hauseigentümer gilt das ganz besonders. Stürme, Gewitter und starker Regen können das Gebäude beschädigen – und den Eigentümer teuer zu stehen kommen, wenn die Versicherung nicht zahlt.
Wasser im Keller: Was muss ich als erstes tun?
Steht der Keller plötzlich voll Wasser, ist das erst einmal ein Schock. Wenn Ihnen das passiert ist, gehen Sie wie folgt vor:
• Sicherung herausdrehen
Bevor Sie den Keller betreten und zum Beispiel versuchen, Gegenstände zu retten: Drehen Sie die Sicherung heraus, um Stromschläge zu vermeiden.
• Schaden dokumentieren
Auch wenn Sie Ihren Keller so schnell wie möglich wieder trocken legen wollen - machen Sie vorher unbedingt Fotos. Ob die Versicherung für den Schaden zahlt, kommt zwar auf den Versicherungsschutz an und darauf, wie der Schaden entstanden ist. Wer dokumentiert, was passiert ist, hat aber bessere Karten, wenn er den Schaden später bei der Versicherung beweisen muss.
• Schaden der Versicherung melden
Melden Sie den Schaden schnellstmöglich ihrer Gebäudeversicherung. Diese muss die Möglichkeit haben, sich selbst ein Bild davon zu machen. Meist informiert der Versicherer sie auch, was als nächstes zu tun ist.
• Keller trocknen
Wenn Sie den Schaden dokumentiert haben, sollten Sie schnell handeln, um das Wasser aus Ihrem Keller herauszubekommen. Kleinen Überflutungen können Sie mit handelsüblichen Pumpen beikommen oder auch mit Lappen und Eimer. Bei größeren Überschwemmungen müssen Sie die Feuerwehr rufen.
Wasser im Keller: Muss ich die Feuerwehr bezahlen?
Unter Umständen ja. „Es ist durchaus möglich, dass Hauseigentümer die Feuerwehr bezahlen müssen, wenn sie bei einem Hochwasser den Keller auspumpt“, sagt Rechtsanwalt Michael Piepenbrock, Mitglied des geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
In einer Notsituation helfe die Feuerwehr zwar kostenlos im Rahmen der Daseinsvorsorge. Was als Noteinsatz zählt, hängt aber von der Situation und von der Gemeinde ab. Die Kosten für den Einsatz werden per Bescheid verfolgt und sind auch vollstreckungsfähig.
Wann zahlt die Versicherung bei Wasser im Keller?
Läuft der Keller voll Wasser, kann das verschiedene Ursachen haben. Nicht immer können Hauseigentümer auf Leistungen von der Versicherung hoffen.
Wenn bei starkem Regen der Keller voll Wasser läuft, liegt das oft an einem Rückstau. Die Kanalisation kann nicht das ganze Wasser aufnehmen. Es wird dann über die Abflüsse zurück in den Keller gedrückt. „Schäden durch Rückstau sind in der Gebäudeversicherung nicht abgedeckt“, sagt Rechtsanwalt Piepenbrock.
Mit der Gebäudeversicherung könne man zwar auch eine Überschwemmungsversicherung abschließen. Diese zahle aber nur bei einer kompletten Überflutung von außen, so der Rechtsanwalt. Das ist dann der Fall, wenn es zu einer Überschwemmung kommt und das Wasser durch die Lichtschächte in den Keller läuft. Eine Elementarschadenversicherung zahlt bei Überschwemmung und Rückstauschäden.
Bei Wasser durch Sturm oder Regen im Keller oder in anderen Teilen des Hauses zahlt die Gebäudeversicherung – ohne Überschwemmungs- und Elementarschadenschutz – nur in folgendem Fall: Durch einen Sturm werden Fenster und Türen beschädigt und es regnet hinein. Ist der Schaden am Gebäude zuerst entstanden, kommt die Versicherung auch für daraus folgende Wasserschäden auf.
Auch ein Wasserrohrbuch kann dafür verantwortlich sein, dass der Keller unter Wasser steht. Bei einem sogenannten Leitungswasserschaden springt in der Regel die Gebäudeversicherung ein.
Wie kann man Wasser im Keller vorbeugen?
Gegen Starkregen und Sturm können Hauseigentümer nichts tun – sie können aber Schäden vorbeugen oder die Schäden zumindest begrenzen. „Wichtig ist, das Haus dicht zu bauen“, sagt der Rechtsanwalt aus Berlin. Zudem sei es empfehlenswert sich für kleinere Überschwemmungen eine handelsübliche Pumpe zuzulegen.
Streit mit der Versicherung? Anwälte helfen
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- Datum
- Aktualisiert am
- 03.11.2017
- Autor
- vhe