Anwalts­honorar

Mogelpackung Rechts­schutz­ver­si­cherung

Die Deutschen gehen auf Nummer sicher: 2012 lag die Zahl der Versicherungsverträge bei 457 Millionen. © Quelle: jcbprod/ panthermedia.net

Eine Rechts­schutz­ver­si­cherung soll Ratsuchenden das finanzielle Risiko eines Streits nehmen. Um Anwalts­kosten zu sparen, rät die Assekuranz allerdings hin und wieder zur Alternative Streit­schlichter. Einige Tarife sind sogar so gestrickt, dass sie erste Kanzlei-Termine nicht abdecken und nur das Vorzimmer des Anwalts bezahlen: Mediation.

Die Statistik ist beeindruckend: 2012 wähnten sich die Deutschen mit 457 Millionen Versiche­rungs­ver­trägen in Sicherheit vor unvorher­ge­sehenem Unheil. Diese Zahlen führt der Gesamt­verband der Deutschen Versiche­rungs­wirt­schaft (GDV) an. Pro Kopf zahlten die Bundessbürger durchschnittlich 1800 Euro für ihren Versiche­rungs­schutz. Eine Rechts­schutz­ver­si­cherung haben hierzulande rund 40% der Haushalte.

Prinzipiell gilt: Alles ist versicherbar – auch jede Form des Rechts­streits. Die Frage ist eher, welchen Preis der Versiche­rungs­nehmer dafür zahlen will. Zwischen Basis- und Komfort­paketen gibt es eklatante Unterschiede: In günstigen Tarifen ist zuweilen nicht mal vorgesehen, dass die Versicherung das Honorar für einen Anwalt erstattet, ehe der mit seinem Mandanten vor Gericht zieht. Soll heißen: Alle Beratungs­ge­spräche vor der eigent­lichen Gerichts­ver­handlung müssen vom Mandanten aus eigener Tasche gezahlt werden.

Mangelhafte Tarife

Ein Beispiel: Die DEURAG, eine Tochter der Versicherungsgruppe Signal Iduna, bietet mit „M-Aktiv“ einen Tarif an, der zunächst nur einen Mediator als Beratungsinstanz vorsieht. Die Kosten für einen Rechtsanwalt will der Rechtsschutzversicherer erst tragen, wenn der Streitschlichter keinen Erfolg hatte und der Fall vor Gericht landet. Ihre Rechtsschutzversicherung haben wohl aber die meisten Klienten abgeschlossen, um sich für den Streitfall zu rüsten – und nicht für Fälle, von denen sie ohnehin ausgehen, dass sie zu schlichten sind.

Profes­sionelle Mediatoren würden – so rechtfertigt sich die DEURAG – für einen unbüro­kra­tischen, flexiblen Ablauf des Verfahrens sorgen. Dass es dem Streit­schlichter im Zweifel an Expertise fehlt, verschweigt der Versicherer: Mediatoren bedürfen keiner rechtlichen Ausbildung, sind zumeist keine studierten Juristen. Selbst wenn sie sich im Rechts­dschungel auskennen, kommt es auf diese Kenntnisse bei der Streit­schlichtung nicht an. Mediatoren arbeiten eher wie Sozial­ar­beiter: Sie vermitteln zwischen den Parteien, haben aber deren Rechts­an­sprüche nicht im Blick. Im Zweifel fällt bei einer der streitenden Parteien unten durch, was ihr eigentlich zusteht.

Mediation im Arbeitsrecht bedenklich

Auch wenn in einigen Fällen Mediation sinnvoll sein kann – schwierig wird es spätestens im Arbeitsrecht: Wer nach einer Kündigung erst mit einem Streit­schlichter spricht, verpasst vielleicht die Frist, gegen seinen alten Chef zu klagen. „Ein Rechts­verlust ist vorpro­grammiert“, mahnt Rechts­anwalt Dr. Hans-Georg Meier von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im DAV

Verschwiegen werde letztlich auch von den Versicherern, so Meier, dass der Gegner die Mediation verweigern kann. Er müsse nicht einmal auf eine entspre­chende Anfrage reagieren. „Und wer berät In einem solchen Fall dann, ob es sich lohnt, ein Gerichts­ver­fahren einzuleiten?“ – wirft Meier die Frage nach dem Anwalt auf.