Die Statistik ist beeindruckend: 2012 wähnten sich die Deutschen mit 457 Millionen Versicherungsverträgen in Sicherheit vor unvorhergesehenem Unheil. Diese Zahlen führt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an. Pro Kopf zahlten die Bundessbürger durchschnittlich 1800 Euro für ihren Versicherungsschutz. Eine Rechtsschutzversicherung haben hierzulande rund 40% der Haushalte.
Prinzipiell gilt: Alles ist versicherbar – auch jede Form des Rechtsstreits. Die Frage ist eher, welchen Preis der Versicherungsnehmer dafür zahlen will. Zwischen Basis- und Komfortpaketen gibt es eklatante Unterschiede: In günstigen Tarifen ist zuweilen nicht mal vorgesehen, dass die Versicherung das Honorar für einen Anwalt erstattet, ehe der mit seinem Mandanten vor Gericht zieht. Soll heißen: Alle Beratungsgespräche vor der eigentlichen Gerichtsverhandlung müssen vom Mandanten aus eigener Tasche gezahlt werden.
Mangelhafte Tarife
Professionelle Mediatoren würden – so rechtfertigt sich die DEURAG – für einen unbürokratischen, flexiblen Ablauf des Verfahrens sorgen. Dass es dem Streitschlichter im Zweifel an Expertise fehlt, verschweigt der Versicherer: Mediatoren bedürfen keiner rechtlichen Ausbildung, sind zumeist keine studierten Juristen. Selbst wenn sie sich im Rechtsdschungel auskennen, kommt es auf diese Kenntnisse bei der Streitschlichtung nicht an. Mediatoren arbeiten eher wie Sozialarbeiter: Sie vermitteln zwischen den Parteien, haben aber deren Rechtsansprüche nicht im Blick. Im Zweifel fällt bei einer der streitenden Parteien unten durch, was ihr eigentlich zusteht.
Mediation im Arbeitsrecht bedenklich
Auch wenn in einigen Fällen Mediation sinnvoll sein kann – schwierig wird es spätestens im Arbeitsrecht: Wer nach einer Kündigung erst mit einem Streitschlichter spricht, verpasst vielleicht die Frist, gegen seinen alten Chef zu klagen. „Ein Rechtsverlust ist vorprogrammiert“, mahnt Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg Meier von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
Verschwiegen werde letztlich auch von den Versicherern, so Meier, dass der Gegner die Mediation verweigern kann. Er müsse nicht einmal auf eine entsprechende Anfrage reagieren. „Und wer berät In einem solchen Fall dann, ob es sich lohnt, ein Gerichtsverfahren einzuleiten?“ – wirft Meier die Frage nach dem Anwalt auf.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- kgl