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Rechtsschutzversicherung

FAQ zur Rechts­schutz­ver­si­cherung – Lohnt sich das?

Autounfall
Ein Rechtsstreit nach dem Verkehrsunfall kann teuer werden. Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung? © Quelle:Fxquadro/fotolia.de

Ob Nachbar­schafts­streit oder Probleme mit dem Arbeitgeber – auch im Alltag kann es zu Konflikten kommen, die in einem Rechts­streit münden. In so einer Situation ist es immer sinnvoll, sich kompetenten Rechts­beistand zu suchen. Für eine gute Rechts­be­ratung und anwalt­lichen Beistand vor Gericht fallen aber auch Kosten an. Lohnt sich also eine Rechts­schutz­ver­si­cherung? Welche Kosten deckt so eine Versicherung überhaupt ab und wann ist der beste Zeitpunkt, sie abzuschließen? Alle Fragen rund um die Rechts­schutz­ver­si­cherung klären wir hier.

Ist eine Rechts­schutz­ver­si­cherung sinnvoll?

Fast die Hälfte aller Haushalte in Deutschland haben eine Rechts­schutz­ver­si­cherung. Kein Wunder, denn wenn es tatsächlich zu einem Rechts­streit kommt, kann das schnell sehr teuer werden. Aber ein Rechts­schutz ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern erleichtert auch den Zugang zu Ihrem guten Recht. Oft braucht es einen kompetenten Rechts­anwalt, damit ihre Chancen bei der Gegenseite oder vor Gericht optimal sind. Wer sich dabei um die Kosten keine Sorgen machen muss, wird eher für sein Recht kämpfen.

Dennoch sind Rechts­schutz­ver­si­che­rungen sehr unterschiedlich. Sie decken unterschiedliche Rechts­gebiete ab, unterscheiden sich bei den Kosten und Leistungen. Es lohnt sich also, einen genaueren Blick auf die Anbieter zu werfen.

Für welche Rechts­gebiete gibt es Rechts­schutz­ver­si­che­rungen?

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, sich in einem ganz bestimmten, oder auch in mehreren Rechts­ge­bieten versichern zu lassen. Gängig sind Asseku­ranzen für folgende Rechts­gebiete:

  • Privatrecht
  • Verkehrsrecht
  • Mietrecht
  • Arbeitsrecht
  • Vermieterrecht
  • Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Der Rechts­schutz ist darauf aber nicht unbedingt beschränkt. Es gibt mittlerweile sehr indivi­duelle Angebote, die genau auf die Bedürfnisse der Versiche­rungs­kunden zugeschnitten sind.

Beim Privat­rechts­schutz geht es in erster Linie um zivilrechtliche Verträge, wie Kauf von alltäg­lichen Gegenständen oder um Dienst­leis­tungen, wie etwa Handwerker. Wenn Sie etwa nach dem Kauf eines wertvollen Elektro­geräts feststellen, dass das Produkt nicht funktioniert, kann es zum Rechts­streit mit dem Verkäufer oder Hersteller kommen. Die Rechts­schutz­ver­si­cherung kommt dann für Anwalts- und Gerichts­kosten auf.

Der Verkehrs­rechts­schutz kommt vor allem bei Verkehrs­un­fällen zum Tragen. Wenn Sie mit dem Auto einen Schaden an einem anderen Wagen verursachen, oder an Ihrem eigenen Auto ein Schaden entsteht. Oft sind aber auch Fälle abgedeckt, die mit der Reparatur des Autos zu tun haben, etwa Streitig­keiten mit der Werkstatt oder beim Autokauf.

Rechts­strei­tig­keiten im Mietrecht sind sehr häufig. Hier können sich Mieter mit einer Mietrechts­schutz­ver­si­cherung behelfen. Sie greift bei Streitig­keiten mit dem Vermieter über Schönheits­re­pa­raturen, Mieterhöhung oder Kündigung des Mietvertrags.

Beim Arbeits­rechts­schutz geht es um Streitig­keiten mit dem Arbeitgeber. Der wichtigste Bereich, in dem eine Rechts­schutz­ver­si­cherung zum Tragen kommt, ist der Schutz bei einer unrecht­mäßigen Kündigung. Doch auch wenn es um die Durchsetzung einer Abfindung geht, greift sie.

Der Vermie­ter­rechts­schutz schützt den Vermieter bei Rechts­strei­tig­keiten mit seinen Mietern. Es kann etwa um Renovie­rungen oder Räumung gehen. Auch wenn die Mieter mit der Miete in Verzug kommen, kann es zu Rechts­strei­tig­keiten kommen, die vom Rechts­schutz gedeckt sind. Er ist aber auch für Mieter sinnvoll.

Natürlich kann man sich auch im Strafrecht und bei Ordnungs­wid­rig­keiten rechts­schutz­ver­sichern lassen. Sie kommt zum Tragen, wenn gegen Sie ein Ermittlungs- oder Gerichts­ver­fahren eingeleitet wird, denn in diesem Fall brauchen Sie meist einen Verteidiger und es fallen auch Gerichts­kosten an. Oft gibt es im Strafrecht aber Einschrän­kungen. Zum Beispiel bezahlen manche Versicherer nicht bei schweren Straftaten, die als „Verbrechen“ eingestuft werden.

Private oder gewerbliche Rechts­schutz­ver­si­cherung (Betriebe und Selbst­ständige)

Bei allen oben genannten Rechts­ge­bieten schützt die Rechts­schutz­ver­si­cherung Privat­personen. Gerade für Selbst­ständige und kleine Betriebe bietet sich häufig aber auch ein gewerb­licher Schutz an (auch Firmen­schutz oder Unterneh­mens­schutz genannt).

Sie funktioniert im Grunde wie eine private Rechts­schutz­ver­si­cherung, bei der man verschiedene Bereiche versichern lassen kann. Üblicherweise sind auch Mitarbeiter versichert. Oft ist es zudem möglich, eine Kombination aus privater und gewerb­licher Rechts­schutz­ver­si­cherung abzuschließen.

Wie viel kostet eine Rechts­schutz­ver­si­cherung?

Es zeigt sich also, dass die verschiedenen Angebote sehr individuell sind. Demnach unterscheidet sich auch der monatliche Tarif zur Versicherung.

Meist liegt der monatliche Tarif zwischen zwölf und 25 Euro, allerdings variiert er je nach Leistungs­umfang und Rechts­gebiet. So ist etwa der Vermie­ter­rechts­schutz durchschnittlich am teuersten, besonders günstig ist die Verkehrs­rechts­schutz­ver­si­cherung. Außerdem variiert der Preis je nach Alter, Wohnort und Famili­enstand des Versicherten.

Durch Selbst­be­tei­ligung wird es günstiger

Oft wird beim Abschluss einer Rechts­schutz­ver­si­cherung eine Selbst­be­tei­ligung für eventuelle Schadensfälle vereinbart. Dadurch reduzieren sich die monatlichen Beiträge. Die Selbst­be­tei­ligung liegt in der Regel bei 150 bis 250 Euro.

Achten Sie bei der Selbst­be­tei­ligung auf die Details des Versiche­rungs­vertrags oder der Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen: Die Selbst­be­tei­ligung sollte laut Vertrags­be­din­gungen nur einmal pro Vertragsfall fällig werden. Außerdem sollte der Versicherer die Selbst­be­tei­ligung nicht mit der Zeit hochsetzen können. Auf solche Klauseln sollten Sie bei Vertrags­schluss die Augen offenhalten.

Achtung Falle: Bei der Wahl des richtigen Schutzes geht es nicht nur um den Preis, sondern vor allem um den Leistungs­umfang. Manche Anbieter können besonders günstige Angebote nur machen, weil sie essentielle Leistungen nicht abdecken. So kommt es vor, dass zwar die Gerichts- aber nicht die Anwalts­kosten abgedeckt werden, oder dass die Versicherung nur die außerge­richtliche Streit­bei­legung bezahlt. Es bleibt ein wirtschaft­liches Risiko für den Kunden. Der Vergleich zwischen mehreren Anbietern lohnt sich.

Wie viel kostet ein Rechts­streit?

Viele fragen sich, wie teuer so ein Rechts­streit eigentlich ist, um abschätzen zu können, ob die Rechts­schutz­ver­si­cherung notwendig oder überflüssig ist. Die Kosten sind aber von Rechts­streit zu Rechts­streit unterschiedlich und im Vorhinein oft gar nicht absehbar. Folgendes ist zu beachten:

  • die Kosten eines Rechtsstreits steigen, wenn der Fall vor Gericht geht
  • die Kosten richten sich im Zivilrecht nach dem Streitwert, also der Summe um die gestritten wird (z.B. eine Abfindung in Höhe von 20.000 Euro). Je höher der Streitwert, desto höher die Anwalts- und Gerichtskosten, die in der Gebührenordnung geregelt sind
    Beispiel: Bei einem Streitwert von 5.000 Euro, betragen die Anwaltsgebühren in der ersten Instanz laut Gebührenordnung 1.200 Euro.
  • je mehr Instanzen (also höhere Gerichte) der Fall durchläuft, desto teurer wird es
  • auch Gutachter, Dolmetscher und Sachverständige können Kosten verursachen

Übrigens: Bei einem Erstge­spräch oder einer Erstbe­ratung durch den Anwalt oder die Anwältin, darf Verbrauchern nicht mehr als 190 Euro (zuzüglich Mehrwert­steuer) berechnet werden. So ist es im Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­gesetz vorgeschrieben.

Was deckt eine Rechts­schutz­ver­si­cherung ab?

Abgedeckt sind die Kosten für Rechts­strei­tig­keiten bis zur verein­barten Deckungssumme. Das heißt für:

  • (Gesetzliche) Anwaltsgebühren
  • Gerichtskosten
  • Mediationsverfahren (Streitschlichtung)
  • Honorar von Sachverständigen und Dolmetschern
  • Teile der Kosten des Gegners

Wichtig: Ob der Versicherte den Prozess gewinnt oder verliert, spielt für die Kosten­übernahme erstmal keine Rolle. Wenn er gewinnt, kann sich die Versicherung das Geld höchstens vom unterlegenen Gegner zurückholen. Wenn er den Prozess verliert, muss die Versicherung trotzdem zahlen. Eine einmal gemachte Deckungs­zusage kann nicht wieder zurück­ge­nommen werden. Die Versicherung muss dann außerdem die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernehmen. Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt kann sich um die Einholung der Deckungs­zusage kümmern.

Achtung: Honorarsätze für die Anwalt­schaft, die über den gesetz­lichen Anwalts­ge­bühren liegen, werden gegebe­nenfalls nicht übernommen.

Was deckt die Rechts­schutz­ver­si­cherung nicht ab?

Manche Rechts­strei­tig­keiten sind vertraglich von vornherein ausgeschlossen. So soll gewähr­leistet werden, dass die monatlichen Beiträge erschwinglich bleiben. Ausgeschlossen sind meist Rechts­strei­tig­keiten wegen:

  • Spiel- oder Wettverträgen
  • Kapitalanlagen
  • Hausbau
  • Urheberrecht und Markenrecht

Auch wenn es um Erb- und Famili­en­rechtliche Streitig­keiten geht, gibt es oft Einschrän­kungen. Meist kann man diese Bereiche aber gesondert versichern lassen.

Wer ist versichert?

Der Versiche­rungs­schutz gilt jedenfalls für den Vertrags­partner selbst. Meistens sind außerdem noch dessen minder­jährige Kinder mitver­sichert, oft auch (Ehe)Partner. Auch hier kommt es darauf an, was genau im Vertrag vereinbart wurde.

Was leistet ein Rechts­schutz­ver­si­cherer sonst noch?

Neben der Kosten­übernahme, habe viele Anbieter noch weiter­rei­chende Leistungen. Wenn ein Versiche­rungsfall eingetreten ist, bieten viele Versicherer eine kostenlose erste Einordnung oder sogar eine telefo­nische Erstbe­ratung.

Außerdem haben viele Rechts­schutz­ver­si­cherer eigene Vertrags­anwälte, die sie bei Bedarf vermitteln.

Wichtig: Die freie Anwaltswahl!

Auch wenn die Anbieter eigene Anwälte haben, haben Sie als Kunde und als Bürger immer das Recht, Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin selbst zu wählen. Denn bei anwalt­lichem Beistand kommt es entscheidend auf ein Vertrau­ens­ver­hältnis an. Die Versicherung sollte sie nicht vertraglich dazu verpflichten, sich an die Vertrags­anwälte zu halten, oder die Zahlung verweigern, wenn Sie Ihren eigenen Anwalt beauftragen. Achten Sie beim Vertrags­ab­schluss auf solche Klauseln.

Wann ist der beste Zeitpunkt, eine Versicherung abzuschließen?

Unverhofft kommt oft – das Sprichwort gibt es nicht zu unrecht. Denn auch ein Rechts­streit kann überra­schend kommen, etwa bei einem Verkehrs­unfall oder einer plötzlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. Es bietet sich daher an, den Versiche­rungs­schutz gleich von Anfang an mitdenken, etwa beim Kauf eines neuen Fahrzeugs, oder Antritt einer neuen Arbeits­stelle.

Wartezeiten

Dazu kommt, dass Rechts­schutz­ver­si­cherer in ihren Verträgen oft Wartezeiten einbauen. Die Wartezeit soll verhindern, dass Kunden eine Vorsorge erst abschließen, wenn sich ein Rechts­streit bereits abzeichnet oder kurz bevorsteht. Erst wenn die Wartezeit abgeschlossen ist, werden die Kosten übernommen. Normalerweise beträgt die Wartezeit drei Monate.

Bei bestimmten Rechts­ge­bieten ist eine Wartezeit aber unüblich, zum Beispiel bei Schadens­ersatz-Rechts­schutz, Straf-Rechts­schutz und beim Erb-Rechts­schutz.

Schützt die Versicherung auch rückwirkend?

Normalerweise gibt es keinen rückwir­kenden Schutz für Kunden, die eine Versicherung erst abschließen, wenn der Rechts­streit bereits im Gange ist. Zwar bieten einzelne Versicherer sogar einen rückwir­kenden Schutz an, allerdings steigen die Beiträge dann erheblich.

Wie läuft die Kosten­übernahme ab?

Nun ist der Fall da. Sie haben eine Ausein­an­der­setzung und möchten rechtliche Schritte einleiten. Ihr erster Gang soll zum Erstge­spräch mit einem Anwalt führen. Wie gehen Sie mit der Versicherung um?

  • Unverzüglich Meldung machen: Die Versicherung sollten Sie über den möglichen Rechtsstreit und den Gang des Verfahrens auf dem Laufenden halten.
  • Erstgespräch beim Anwalt: Lassen Sie sich beraten. Wichtig ist, dass Sie dem Anwalt sofort mitteilen, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Häufig verzichten Anwältinnen und Anwälte dann auf einen Vorschuss auf ihr Honorar.
  • Deckungszusage beantragen: Sie können entweder selbst die Deckungszusage bei der Versicherung beantragen oder den Anwalt damit beauftragen. Häufig bieten Anwälte diesen Service kostenlos an. Sie können auch vom Anwalt einen Kostenvoranschlag einholen, mit dem sie sich an die Versicherung wenden.

Wichtig: Hat die Versicherung eine Deckungs­zusage einmal erteilt, darf sie das nicht mehr zurück­nehmen. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Kunde die Unwahrheit gesagt oder wichtige Informa­tionen verschwiegen hat.

Oft gibt es eine Kosten­de­ckungs­zusage nur für einen Abschnitt des Verfahrens zu. Wenn der Versicherte später beispielsweise vor Gericht ziehen will, muss er gegebe­nenfalls erneut die Deckungs­zusage beantragen.

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Die Rechts­schutz­ver­si­cherung kann die Deckungs­zusage auch verweigern. Es gibt verschiedene Konstel­la­tionen, in denen sie nicht zahlt:

  • wenn die dreimonatige Wartezeit noch nicht abgelaufen ist
  • wenn der Streit sich um ein Rechtsgebiet dreht, dass von der Versicherung nicht abgedeckt ist (zum Beispiel ein Mietrechtsproblem bei einer Arbeitsrechtsschutzversicherung)
  • wenn der Fall vertraglich ausgeschlossen wurde (zum Beispiel Ansprüche aus einer Sportwette)
  • wenn der Versicherer in Ihrem Rechtsstreit keine Aussicht auf Erfolg sieht

Es ist noch nicht alles verloren! Wenn die Versicherung die Kosten­deckung verweigert, können Sie als Versiche­rungskunde die Ablehnung überprüfen lassen. Besonders in Fällen, in denen die Erfolgs­aus­sichten von der Versicherung als zu gering eingestuft werden, lohnt sich die Überprüfung.

Sie haben nun mehrere Möglich­keiten:

  1. Stichentscheid:Bei einem Stichentscheid überprüft eine Anwaltin Ihrer Wahl die Ablehnungsgründe. Er schätzt die Erfolgsaussichten ein und trifft dann eine Entscheidung, an die beide Seiten (Sie und die Versicherung) gebunden sind. Die Kosten trägt die Versicherung.
  2. Schiedsgutachten: Bei einem Schiedsgutachten wird ein Anwalt von der Rechtsanwaltskammer bestimmt, der die Erfolgsaussichten prüft und ein Gutachten erstellt. An das Gutachten ist nur die Versicherung gebunden, Sie als Versicherungskunde können gegen die Entscheidung des Gutachters gegebenenfalls Klage erheben.
  3. Ombudsmann: Sie können sich auch kostenlos an einen Versicherungsombudsmann wenden, der die Erfolgsaussichten prüft und gegebenenfalls die Versicherung zur Zahlung verpflichten kann.

Welche der drei Möglich­keiten Ihnen offen steht, hängt auch davon ab, was im Versiche­rungs­vertrag oder den allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen geregelt ist.

Brauchen Sie Hilfe dabei, die Kosten­deckung durchzu­setzen?

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Datum
Aktualisiert am
25.01.2022
Autor
red/dav
Bewertungen
929
Themen
Geld Rechts­schutz­ver­si­cherung Versicherung

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