
Ob Krankheit, Unfall oder Naturkatastrophe: Es gibt kaum einen Schicksalsschlag, gegen den man sich nicht finanziell absichern kann. Versicherungen vermitteln dabei das gute Gefühl, im Ernstfall nicht schutzlos dazustehen. Diese Sicherheit lassen sich die Deutschen einiges kosten: Rund eine halbe Milliarde aktive Versicherungsverträge gibt es hierzulande.
Doch Versicherte können sich nicht immer darauf verlassen, dass ein Schaden im Fall der Fälle schnell und unkompliziert reguliert wird. Bei einer Umfrage, die Forsa im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins unter mehr als 1000 spezialisierten Anwältinnen und Anwälten durchführte, gaben 70 Prozent der Befragten an, dass sich das Regulierungsverhalten der Versicherer in den vergangenen 5 Jahren verschlechtert habe.
55 Prozent der befragten Anwälte bemängelten dabei unberechtigte Leistungskürzungen und –zurückweisungen. Das heißt: In vielen Fälle zahlen die Versicherer weniger als sie eigentlich müssten – oder gar nichts.
Häufig Probleme bei Personenversicherungen
Je höher die Summen sind, um die es geht, desto häufiger stellen die Versicherer sich quer. „Vor allem bei Personenversicherungen gibt es sehr häufig Probleme“, sagt Rechtsanwalt Arno Schubach von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Dazu zählen zum Beispiel Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. „Tritt hier ein Leistungsfall ein, müssen die Versicherer oft jahrzehntelang zahlen“, so Schubach. Auch Hausrats- und Gebäudeversicherungen könnten für den Versicherer im Schadensfall sehr teuer werden.
Es verwundert deshalb kaum, dass Versicherte in solchen Fällen häufig nach einer langen Prüfung einen negativen Bescheid von ihrer Versicherung erhalten, in dem die Zahlung ganz oder teilweise abgelehnt wird. Ob die Ablehnung gerechtfertigt ist, lässt sich für Versicherte ohne besondere Fachkenntnisse oft kaum nachzuvollziehen.
Wie Versicherte sich wehren können
Doch was kann man tun, wenn die Versicherung nicht zahlt und man selbst überzeugt ist, im Recht zu sein? „Zunächst ist es wichtig, dass man sich vom Versicherer nicht unter Druck setzen lässt und auch nicht voreilig zustimmt, wenn dieser eine niedrigere Schadenshöhe vorschlägt“, sagt Rechtsanwalt Schubach.
Versicherte sollten zunächst per Einschreiben klar machen, dass Sie mit der Entscheidung der Versicherung nicht einverstanden sind und die volle Regulierung verlangen. Hilft das nicht, haben Versicherte die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann für Versicherungen zu wenden, der als Schlichtungsstelle fungiert.
„Gerade wenn es um hohe Summen geht, sollte man unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen“, sagt Arno Schubach vom DAV. Für Rechtsschutzversicherte kann es auch schon beim Streit um eher geringe Summen sinnvoll sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen – die Kosten hierfür werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Beim Vertragsabschluss aufpassen
Wer Ärger im Schadensfall vermeiden möchte, sollte allerdings schon viel früher den ersten Schritt machen: Beim Vertragsabschluss mit der Versicherung. Denn hier passieren die meisten Fehler, die später für den Versicherten teure Konsequenzen haben können.
„Man sollte sich unbedingt erklären lassen, was unter welchen Bedingungen versichert wird“, sagt Rechtsanwalt Arno Schubach. „Wer alleine nach dem billigsten Anbieter schaut, hat ein deutlich höheres Risiko, im Regulierungsfall Probleme zu bekommen.“ Gerade bei komplexen Versicherungen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung kann es zudem sinnvoll sein, schon vor Abschluss des Vertrages rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 01.12.2014
- Autor
- pst