BU-Versicherung zahlt nicht: Was kann ich tun?

BU-Versicherung zahlt nicht: Was kann ich tun?
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Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung, kurz BU-Versicherung, gilt als eine der wichtigsten Versiche­rungen für Arbeit­nehmer und Freibe­rufler. Doch immer wieder kommt es vor, dass der Versicherer sich im Ernstfall weigert zu zahlen. Oft landet der Streit vor Gericht, besonders wenn es um psychische Erkran­kungen geht – wie Burnout, das man schwer objektiv nachweisen kann. Das Rechts­portal anwalt­auskunft.de erklärt, was Sie tun können, wenn die BU-Versicherung nicht zahlt – und wie Sie Schwie­rig­keiten von Beginn an vermeiden.

BU-Versicherung: Darauf müssen Sie beim Vertrags­ab­schluss achten

In den vergangenen Jahren hat sich die Bereit­schaft der Versiche­rungen, Schäden zu regulieren, verschlechtert. Das geht aus einer Forsa-Umfrage unter den Mitgliedern der Arbeits­ge­mein­schaft Versiche­rungsrecht im Deutschen Anwalt­verein von 2014 hervor. Mehr als drei Viertel der befragten Rechts­anwälte mit Schwerpunkt in versiche­rungs­ver­trag­lichen Rechts­fällen sagen, dass es bei der BU-Versicherung besonders häufig zu Streitig­keiten kommt.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung: Fallstrick Gesund­heits­fragen

Weigert sich die BU-Versicherung zu zahlen, hängt das meist mit den Gesund­heits­fragen zusammen, die man beim Vertrags­ab­schluss beantworten muss.

„Die Versicherung zahlt unter Umständen nicht, wenn Verbraucher hier falsche oder unvoll­ständige Angaben gemacht haben“, sagt Monika Maria Risch, Rechts­an­wältin für Versiche­rungsrecht und Vorsitzende des Geschäfts­füh­renden Ausschusses der Arbeits­ge­mein­schaft Versiche­rungsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Manche seien bei den Gesund­heits­fragen möglicherweise nicht so genau, weil der Versiche­rungs­ver­mittler erklärt hat, dass die Fragen keine so große Bedeutung hätten.

BU-Versicherung: Vorsicht vor geheimen Verdachts­dia­gnosen in der Patien­tenakte

Es muss aber gar nicht an den Verbrauchern liegen, wenn sie falsche Angaben machen oder etwas weglassen. Rechts­an­wältin Risch zufolge tragen Ärzte manchmal Diagnosen oder Verdachts­dia­gnosen in die Krankenakte ein, von denen die Patienten gar nichts wissen. Deshalb können sie diese natürlich auch nicht angeben. „Die Versicherung kann das später als arglistige Täuschung auslegen“, warnt die Rechts­an­wältin.

Die Versicherung kann den Vertrag dann anfechten und er wird rückab­ge­wickelt. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht zahlt, der Versicherte aber auch seine Beiträge nicht zurück­erhält.

Gesund­heits­fragen: Angaben für BU-Versicherung verjähren nach zehn Jahren

Die Ansprüche der Versicherung gegenüber dem Versiche­rungs­nehmer im Zusammenhang mit falschen oder unvoll­ständigen Angaben verjähren nach zehn Jahren. „Das wissen die Versiche­rungen natürlich. Sollten sie das einmal übersehen, lenken sie meist schnell ein, wenn man sie darauf hinweist“, sagt Sven-Wulf Schöller, Fachanwalt für Versiche­rungsrecht und Mitglied der gleich­namigen Arbeits­ge­mein­schaft.

Dennoch sollten Berufs­tätige, die eine BU-Versicherung abschließen, unbedingt alle Gesund­heits­fragen wahrheitsgemäß beantworten. Auch kurze, scheinbar unwichtige Erkran­kungen müssen genannt werden. Außerdem rät Rechts­an­wältin Risch Verbrauchern, bei der Kranken­ver­si­cherung eine Liste mit allen Ärzten anzufordern, bei denen sie in Behandlung waren. Verbraucher übermitteln die Liste an das Versiche­rungs­un­ter­nehmen, bei dem sie die BU-Versicherung abschließen wollen, und bieten an, Schwei­ge­pflich­tent­bindung für den Versicherer zu erteilen. So verbergen sie nichts vor dem Versicherer. Der Vorwurf der arglistigen Täuschung ist vom Tisch.

Zusätzlich können Verbraucher ihre Krankenakten anfordern und diese ebenfalls an den Versicherer senden. Hier sind alle Informa­tionen aufgeführt, die die Ärzte über die Patienten gespeichert haben.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung: Das ist im Krankheitsfall zu tun

Wann zahlt die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung – beziehungsweise was müssen Versicherte dafür tun? „Wer nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, muss die BU-Versicherung anschreiben und eine ärztliche Beschei­nigung mitschicken“, sagt Rechts­an­wältin Risch. Darin müsse detailliert erklärt sein, warum der Versicherte nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.

„Der Versicherte muss nachweisen, dass er berufs­unfähig ist“, fügt Schöller hinzu. Und belegen, dass die Einzel­tä­tig­keiten, die er in seinem Beruf ausübt, durch die Erkrankung beeinflusst werden. Das sei nicht immer einfach.

Berufs­un­fä­higkeit ist übrigens etwas anderes als Arbeits­un­fä­higkeit. Wer arbeits­unfähig ist, kann nicht arbeiten – in keinem Beruf. Wird man berufs­unfähig, kann man seinen Beruf nicht mehr ausüben, den man vor der Erkrankung hatte.

Nur mit Anwalt BU-Versicherung kontak­tieren

Die beiden Experten raten, eine Anwältin oder einen Anwalt einzuschalten, sobald man berufs­unfähig wird. So kann man von Anfang an alles richtig machen – und gegebe­nenfalls Fehler vermeiden. Diese können dazu führen, dass die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung nicht zahlt. Die Anwältin oder der Anwalt unterstützt die Versicherten dabei, der Versicherung die Berufs­un­fä­higkeit zu melden.

Die BU-Versicherung zahlt dann entweder oder hakt nach. Risch rät davon ab, diese Fragen selbst zu beantworten. Im Zweifel werde die Situation dadurch noch kompli­zierter. Mit anwalt­licher Hilfe könnten Versiche­rungs­nehmer außerdem auf Augenhöhe mit der Versicherung agieren. Das sei wichtig, es geht schließlich um viel.

Versicherte sollten sich darauf einstellen, dass es lange dauern kann, bis tatsächlich Geld fließt. Den Antrag und die notwendigen Belege einzureichen und die Fragen zu beantworten, dauert. Hinzu kommt die Bearbei­tungszeit bei der Versicherung.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung zahlt nicht: Klage einreichen

„Wenn der Versicherer dennoch nicht zahlt, hilft in der Regel nur klagen“, sagt Schöller. Er rät deshalb, mit der Versicherung auch gleich eine Rechtschutz­ver­si­cherung abzuschließen, am besten schon davor. Schließe man sie erst danach ab, zahle sie möglicherweise nicht, wenn es Probleme wegen der Gesund­heits­fragen beim Vertrags­ab­schluss gibt.

Wichtig: Die Rechts­schutz­ver­si­cherung zahlt erst, wenn die Versicherung den Antrag ablehnt oder trotz Fälligkeit der Forderung nicht zahlt. Kosten für einen Anwalt, der beim Antrag unterstützt, übernimmt sie zum Beispiel nicht.

Selbst­ständige und Freibe­rufler: Bei Berufs­un­fä­higkeit gleich zum Anwalt

Der Rechts­anwalt aus Erlangen weist darauf hin, dass Fälle von berufs­un­fähigen Angestellten häufig vergleichsweise unkompliziert seien. So sei bei manchen Konstel­la­tionen die Sache einfach klar. Leidet ein angestellter Bäcker an einer Mehlallergie oder ein angestellter Metzger an einer Blutallergie, kann er in seinem Beruf nicht mehr arbeiten.

Manche Versiche­rungen verweisen in diesem Fall auf andere Tätigkeiten oder darauf, dass der Betrieb umstruk­turiert werden muss. Arbeitet der Bäcker – um bei unserem Beispiel zu bleiben – in einer Großbä­ckerei, muss er unter Umständen in die Verwaltung versetzt werden.

Werden Selbst­ständige oder Freibe­rufler berufs­unfähig, ist das oft kompli­zierter. „Die Versicherung kontrolliert hier noch genauer als sonst, da die Schadenshöhe meist größer ist“, sagt Rechts­anwalt Schöller. Das gelte vor allem für Menschen, die jung berufs­unfähig werden und eine hohe Berufs­un­fä­hig­keitsrente bekommen würden. „Einen Anwalt einzuschalten ist für alle, aber besonders für Selbst­ständige wichtig“, fügt der Versiche­rungs­rechtler aus Erlangen hinzu.

Berufs­un­fä­higkeit: Versiche­rungen prüfen kritisch, bevor sie zahlen

Versiche­rungs­nehmer sollten wissen: BU-Versiche­rungen überprüfen jene genau, die Leistungen wegen Berufs­un­fä­higkeit beantragen. „Die Versiche­rungen forschen oft genau über die Kunden nach, sie googlen und scannen alle verfügbaren Informa­tionen“, sagt Rechts­anwalt Schöller. Teilweise schalteten sie sogar Privat­de­tektive ein.

Auch wenn die Versiche­rungen oft kritisch seien und versuchten, aus der Leistung heraus­zu­kommen, sind nicht immer sie die „Bösen“. Mit Berufs­un­fä­higkeit finde auch viel Versiche­rungs­betrug statt. „Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung ist ein sehr komplexes Produkt“, fasst der Rechts­anwalt aus Erlangen zusammen. Es gebe in diesem Zusammenhang einige höchst umstrittene Fragen, die nicht abschließend geklärt sind.

Überblick: Was muss ich tun, damit die BU-Versicherung im Ernstfall zahlt:

Bevor Sie einen Vertrag abschließen:

  • Rechtschutzversicherung abschließen
  • Gesundheitsfragen exakt beantworten
  • Liste mit behandelnden Ärzten und die Krankenakte bei der KV anfordern
  • Beides an die Versicherung schicken

Im Krankheitsfall:

  • Anwalt einschalten
  • Fragen beantworten
  • Ggf. klagen bei Ablehnung

Rechts­fragen zur BU-Versicherung: DAV-Anwälte helfen

Sie können aus gesund­heit­lichen Gründen nicht mehr arbeiten, aber Ihre Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung zahlt nicht? Oder möchte Sie erst eine Versicherung abschließen und sich dazu beraten lassen? Wenn Sie rechtliche Beratung zur BU-Versicherung wünschen, sind die DAV-Anwältinnen und Anwälte für Versiche­rungsrecht für Sie da. Über unsere Anwaltssuche oben auf der Seite finden Sie kompetente Ansprech­partner in ganz Deutschland.