BU-Versicherung: Darauf müssen Sie beim Vertragsabschluss achten
In den vergangenen Jahren hat sich die Bereitschaft der Versicherungen, Schäden zu regulieren, verschlechtert. Das geht aus einer Forsa-Umfrage unter den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein von 2014 hervor. Mehr als drei Viertel der befragten Rechtsanwälte mit Schwerpunkt in versicherungsvertraglichen Rechtsfällen sagen, dass es bei der BU-Versicherung besonders häufig zu Streitigkeiten kommt.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Fallstrick Gesundheitsfragen
Weigert sich die BU-Versicherung zu zahlen, hängt das meist mit den Gesundheitsfragen zusammen, die man beim Vertragsabschluss beantworten muss.
„Die Versicherung zahlt unter Umständen nicht, wenn Verbraucher hier falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben“, sagt Monika Maria Risch, Rechtsanwältin für Versicherungsrecht und Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Manche seien bei den Gesundheitsfragen möglicherweise nicht so genau, weil der Versicherungsvermittler erklärt hat, dass die Fragen keine so große Bedeutung hätten.
BU-Versicherung: Vorsicht vor geheimen Verdachtsdiagnosen in der Patientenakte
Es muss aber gar nicht an den Verbrauchern liegen, wenn sie falsche Angaben machen oder etwas weglassen. Rechtsanwältin Risch zufolge tragen Ärzte manchmal Diagnosen oder Verdachtsdiagnosen in die Krankenakte ein, von denen die Patienten gar nichts wissen. Deshalb können sie diese natürlich auch nicht angeben. „Die Versicherung kann das später als arglistige Täuschung auslegen“, warnt die Rechtsanwältin.
Die Versicherung kann den Vertrag dann anfechten und er wird rückabgewickelt. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht zahlt, der Versicherte aber auch seine Beiträge nicht zurückerhält.
Gesundheitsfragen: Angaben für BU-Versicherung verjähren nach zehn Jahren
Die Ansprüche der Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit falschen oder unvollständigen Angaben verjähren nach zehn Jahren. „Das wissen die Versicherungen natürlich. Sollten sie das einmal übersehen, lenken sie meist schnell ein, wenn man sie darauf hinweist“, sagt Sven-Wulf Schöller, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Mitglied der gleichnamigen Arbeitsgemeinschaft.
Dennoch sollten Berufstätige, die eine BU-Versicherung abschließen, unbedingt alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Auch kurze, scheinbar unwichtige Erkrankungen müssen genannt werden. Außerdem rät Rechtsanwältin Risch Verbrauchern, bei der Krankenversicherung eine Liste mit allen Ärzten anzufordern, bei denen sie in Behandlung waren. Verbraucher übermitteln die Liste an das Versicherungsunternehmen, bei dem sie die BU-Versicherung abschließen wollen, und bieten an, Schweigepflichtentbindung für den Versicherer zu erteilen. So verbergen sie nichts vor dem Versicherer. Der Vorwurf der arglistigen Täuschung ist vom Tisch.
Zusätzlich können Verbraucher ihre Krankenakten anfordern und diese ebenfalls an den Versicherer senden. Hier sind alle Informationen aufgeführt, die die Ärzte über die Patienten gespeichert haben.