Wann kann man seine Versicherung wechseln?
Autoversicherungen lassen sich meistens zum Jahresende kündigen. Die Kündigungsfrist umfasst in der Regel einen Monat. Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, sollte die alte Police also spätestens bis zum 30. November eines Kalenderjahres schriftlich kündigen.
Abweichungen von dieser Regel finden sich in den jeweiligen Versicherungsverträgen.
Wie muss das Kündigungsschreiben an die Kfz-Versicherung aussehen?
Hier gilt es vor allem die Formalien zu erfüllen: Die eigene Versicherungsnummer anzugeben, die Unterschrift nicht zu vergessen, einen Adressaten zu benennen. Die Adresse des Versicherers findet sich übrigens wie die Versicherungsnummer auf dem Versicherungsschein.
Vor allem aber müssen Kfz-Versicherungsnehmer sicherstellen, dass ihre Kündigung innerhalb der Frist zugestellt wird. „Wenn vertraglich für die Kündigung eine Schriftform vereinbart ist, muss das Schreiben „körperlich“ bei der Versicherung eingehen“, sagt Monika Maria Risch. Die Rechtsanwältin ist Fachanwältin für Versicherungsrecht und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Nachweisen könne man das zum Beispiel per Einschreiben mit Rückschein. Darauf folge für den Absender eine Empfangsbestätigung
Muss die Kündigung der alten Versicherung begründet werden?
Die Kündigungsbedingungen hängen vom einzelnen Versicherungsunternehmen ab. Wenn im Versicherungsvertrag keine Bedingungen an die Kündigung zum Stichtag geknüpft sind, müssen auch keine angeführt werden.
Kann man auch zu einem anderen Datum als dem Stichtag kündigen?
Neben der Option zum Stichtag zu kündigen, greift in allen Versicherungsverträgen auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung: wenn es zum Beispiel zu einem Versicherungsfall, also etwa einem Unfall kommt.
Aber auch bei Preiserhöhungen kann der Versicherungsnehmer den Vertrag außerordentlich kündigen. Verträge sind nicht einseitig veränderbar. Will der Versicherer nun die Police erhöhen, steht dem Kunden frei, das zu akzeptieren oder den Vertrag zu kündigen.
Was tun, wenn die Anschlussversicherung nicht rechtzeitig greift?
„Grundsätzlich sollte immer sichergestellt sein, dass es eine Anschlussversicherung gibt“, so Rechtsanwältin Risch. Ansonsten liefe der Autobesitzer Gefahr, dass sein Fahrzeug durch die Zulassungsbehörde zwangsweise stillgelegt würde. Die Versicherung meldet der jeweiligen Zulassungsstelle das Vertragsende. Liegt dann keine Anschlussversicherung vor, greifen die Behörden ein.
Für nichtversicherte Autos gibt es zwar nach dem Versicherungsende der alten Police eine Nachwirkungsfrist von einem Monat. Die dient aber vor allem dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer. Verursacht also zum Beispiel jemand einen Unfall, dessen Versicherung kürzlich ausgelaufen ist, wird der Schaden des Unfallopfers durch die alte Versicherung zwar erst Mal übernommen. Die Kosten muss der Unfallverursacher der Versicherung allerdings zurückzahlen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 24.10.2014
- Autor
- kgl