Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Unwetter

Nach Regen oder Sturm: Was tun bei Wasser im Keller?

Keller steht unter Wasser © Quelle: BremecR/gettyimages.de

Gefühlt brechen sie seit einigen Monaten häufiger über Deutschland herein: Stürme, starke Regenfälle und, als Folge davon, Hochwasser. Die Konsequenzen können viele Immobi­li­en­ei­gentümer am Unterge­schoss ihres Hauses ablesen: Der Keller läuft voll Wasser. Was dann zu tun ist und wer für den Schaden aufkommt, erklärt die Anwalt­auskunft.

Ein aufzie­hendes Unwetter ist immer eine schlechte Nachricht. Für Hausei­gentümer gilt das ganz besonders. Stürme, Gewitter und starker Regen können das Gebäude beschädigen – und den Eigentümer teuer zu stehen kommen, wenn die Versicherung nicht zahlt.

Wasser im Keller: Was muss ich als erstes tun?

Steht der Keller plötzlich voll Wasser, ist das erst einmal ein Schock. Wenn Ihnen das passiert ist, gehen Sie wie folgt vor:

• Sicherung heraus­drehen

Bevor Sie den Keller betreten und zum Beispiel versuchen, Gegenstände zu retten: Drehen Sie die Sicherung heraus, um Stromschläge zu vermeiden.

• Schaden dokumen­tieren

Auch wenn Sie Ihren Keller so schnell wie möglich wieder trocken legen wollen - machen Sie vorher unbedingt Fotos. Ob die Versicherung für den Schaden zahlt, kommt zwar auf den Versiche­rungs­schutz an und darauf, wie der Schaden entstanden ist. Wer dokumentiert, was passiert ist, hat aber bessere Karten, wenn er den Schaden später bei der Versicherung beweisen muss.

Schaden der Versicherung melden

Melden Sie den Schaden schnellst­möglich ihrer Gebäude­ver­si­cherung. Diese muss die Möglichkeit haben, sich selbst ein Bild davon zu machen. Meist informiert der Versicherer sie auch, was als nächstes zu tun ist.

• Keller trocknen

Wenn Sie den Schaden dokumentiert haben, sollten Sie schnell handeln, um das Wasser aus Ihrem Keller heraus­zu­be­kommen. Kleinen Überflu­tungen können Sie mit handels­üb­lichen Pumpen beikommen oder auch mit Lappen und Eimer. Bei größeren Überschwem­mungen müssen Sie die Feuerwehr rufen.

Wasser im Keller: Muss ich die Feuerwehr bezahlen?

Unter Umständen ja. „Es ist durchaus möglich, dass Hausei­gentümer die Feuerwehr bezahlen müssen, wenn sie bei einem Hochwasser den Keller auspumpt“, sagt Rechts­anwalt Michael Piepenbrock, Mitglied des geschäfts­füh­renden Ausschuss der Arbeits­ge­mein­schaft Versiche­rungsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

In einer Notsituation helfe die Feuerwehr zwar kostenlos im Rahmen der Daseins­vorsorge. Was als Noteinsatz zählt, hängt aber von der Situation und von der Gemeinde ab. Die Kosten für den Einsatz werden per Bescheid verfolgt und sind auch vollstre­ckungsfähig.

Wann zahlt die Versicherung bei Wasser im Keller?

Läuft der Keller voll Wasser, kann das verschiedene Ursachen haben. Nicht immer können Hausei­gentümer auf Leistungen von der Versicherung hoffen.

Wenn bei starkem Regen der Keller voll Wasser läuft, liegt das oft an einem Rückstau. Die Kanali­sation kann nicht das ganze Wasser aufnehmen. Es wird dann über die Abflüsse zurück in den Keller gedrückt. „Schäden durch Rückstau sind in der Gebäude­ver­si­cherung nicht abgedeckt“, sagt Rechts­anwalt Piepenbrock.

Mit der Gebäude­ver­si­cherung könne man zwar auch eine Überschwem­mungs­ver­si­cherung abschließen. Diese zahle aber nur bei einer kompletten Überflutung von außen, so der Rechts­anwalt. Das ist dann der Fall, wenn es zu einer Überschwemmung kommt und das Wasser durch die Lichtschächte in den Keller läuft. Eine Elemen­tar­scha­den­ver­si­cherung zahlt bei Überschwemmung und Rückstau­schäden.

Bei Wasser durch Sturm oder Regen im Keller oder in anderen Teilen des Hauses zahlt die Gebäude­ver­si­cherung – ohne Überschwemmungs- und Elemen­tar­scha­den­schutz – nur in folgendem Fall: Durch einen Sturm werden Fenster und Türen beschädigt und es regnet hinein. Ist der Schaden am Gebäude zuerst entstanden, kommt die Versicherung auch für daraus folgende Wasser­schäden auf.

Auch ein Wasser­rohrbuch kann dafür verant­wortlich sein, dass der Keller unter Wasser steht. Bei einem sogenannten Leitungs­was­ser­schaden springt in der Regel die Gebäude­ver­si­cherung ein.

Wie kann man Wasser im Keller vorbeugen?

Gegen Starkregen und Sturm können Hausei­gentümer nichts tun – sie können aber Schäden vorbeugen oder die Schäden zumindest begrenzen. „Wichtig ist, das Haus dicht zu bauen“, sagt der Rechts­anwalt aus Berlin. Zudem sei es empfeh­lenswert sich für kleinere Überschwem­mungen eine handels­übliche Pumpe zuzulegen.

Streit mit der Versicherung? Anwälte helfen

Ihr Keller stand unter Wasser und Sie streiten sich nun mit der Versicherung, wer für den Schaden aufkommen muss? Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte für Versiche­rungsrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzu­setzen. In unserer Anwaltssuche finden Sie in Ansprech­partner aus ganz Deutschland.

Datum
Aktualisiert am
03.11.2017
Autor
vhe
Bewertungen
21754
Themen
Geld Immobilie Versicherung Wasser Wasser­schaden

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Wirtschaft
Paket nicht angekommen: Wer haftet für meine Bestellung?
Leben
Unterschrift: Diese Regeln gelten
Beruf
Das Recht von Arbeitnehmern an Feiertagen
Beruf
Elternzeit: Was Sie jetzt wissen müssen
Geld
Rentenbescheid und Rentenauskunft: Was tun bei Fehlern?
zur
Startseite