Arbeitsrecht
AGG: Schadensersatz des Arbeitgebers wegen Diskriminierung steuerfrei
Wenn ein Arbeitnehmer diskriminiert wird, hat sie oder er Anspruch auf eine Entschädigung. Es gibt aber auch Fälle, in denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Gericht wegen einer Kündigung streiten und es dabei auch um eine Entschädigung wegen Diskriminierung geht. Bei einem Vergleich stellt sich dann die Frage, ob es sich bei der Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer um (entgehenden) Lohn oder um eine steuerfreie Entschädigung handelt.