
Schon Euripides wusste: „Geschenke locken, heißt's, die Götter selbst.“ Doch was der antike Philosoph nicht wusste, ist, dass man Geschenke mitunter mit anderen teilen muss. Zumindest muss man Geschenke heutzutage über die Schenkungssteuer mit dem Staat und seinen Behörden, den Finanzämtern, teilen. Allerdings federn die Finanzämter das Teilen meist ab und räumen Beschenkten steuerliche Freibeträge auf Geschenke ein. Erst wenn Beschenkte die Freibeträge komplett ausgeschöpft haben, fallen Schenkungssteuern an.
Schenkungen: Wie hoch sind die steuerlichen Freibeträge bei Geschenken?
Wie hoch die steuerlichen Freibeträge für Geschenke ausfallen, hängt davon ab, in welchem Grad Schenker und Beschenkte miteinander verwandt sind. „Bei Ehepaaren in der Steuerklasse I gelten die höchsten allgemeinen steuerlichen Freibeträge für Geschenke“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dr. Martin Wulf vom Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
„Wenn ein Ehemann mit der höchsten Steuerklasse seiner Frau etwa ein teures Auto und Schmuck schenkt, muss sie darauf bis zu einem steuerlichen Freibetrag von 500.000 Euro keine Steuern zahlen.“
Seit der Reform des Schenkungs- und Erbschaftssteuergesetzes im Jahr 2009 können auch eingetragene Lebenspartner einen steuerlichen Freibetrag auf Geschenke in Höhe von 500.000 Euro in Anspruch nehmen.
Schenkungen: Wie hoch sind die Freibeträge bei Geschenken für Kinder, Enkel und andere Verwandte?
Beschenkte Kinder müssen bis zu einem Betrag von 400.000 Euro keine Steuern auf Geschenke zahlen. Dieser Freibetrag gilt pro Kind. Bei beschenkten Enkeln und Enkelinnen liegt der Freibetrag bei 200.000 Euro. Beschenkten Nichten, Neffen und Geschwistern räumen die Finanzämter einen Freibetrag von 20.000 Euro ein.
Geschenke: Wie hoch ist der steuerliche Freibetrag für Partner in eheähnlichen Gemeinschaften?
Partner, die unverheiratet in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen leben, dürfen einen nur geringen steuerlichen Freibetrag auf Geschenke nutzen. Steuerrechtlich gelten Partner in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften gegeneinander als „fremde Dritte“, ihr Freibetrag liegt bei 20.000 Euro.
Geschenke: In welchem Zeitraum gilt der steuerliche Freibetrag?
Die steuerlichen Freibeträge auf Geschenke gelten für einen Zeitraum von zehn Jahren.
Schenkungssteuer: Freibeträge mehrmals ausnutzen – wie geht das?
Nach zehn Jahren kann man die steuerlichen Freibeträge auf Geschenke erneut nutzen. „Es lohnt sich also, früh mit dem Verschenken anzufangen, denn so können Beschenkte den allgemeinen Freibetrag mehrmals nutzen“, sagt der Steuerexperte Dr. Martin Wulf.
Durch frühzeitiges Verschenken können zum Beispiel große Vermögen steuerfrei etwa von den Eltern an die Kinder gegeben werden. Über diesen Weg ist es auch möglich, spätere Erbschaftssteuern zu umgehen. Lesen Sie dazu auch unseren Text: Schenken oder vererben: Was lohnt sich wann?
Schenkungssteuer: Welche Steuersätze fallen auf Geschenke an?
Wer in einem Zeitraum von zehn Jahren viele Werte geschenkt bekommt und dabei die steuerlichen Freibeträge bei der Schenkungssteuer überschreitet, für die oder den greifen unterschiedlich hohe Steuersätze.
Die Höhe der Schenkungssteuer hängt wiederum vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem ab. Beschenkte Ehegatten und eingetragene Ehepartner zahlen auf Geschenke einen Steuersatz von sieben bis 30 Prozent.
Der Steuersatz für jedes beschenkte Kind liegt ebenfalls zwischen sieben und 30 Prozent. Dieser Steuersatz gilt auch bei beschenkten Enkelinnen und Enkeln.
Neffen, Nichts, Geschwister und nicht miteinander verwandte Personen zahlen für Geschenke einen Steuersatz zwischen 15 und 43 Prozent.
- Datum
- Aktualisiert am
- 25.04.2017
- Autor
- ime