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Ferien

Urlaubs­be­treuung von Haustieren steuerlich absetzbar

Die Ferienbetreuung für Hunde oder Katzen ist steuerlich absetzbar. © Quelle: Fassbender/dpa

Ob Füttern oder Fellpflege - wer sein Tier während des Urlaubs zu Hause betreuen lässt, kann die Ausgaben von der Steuer absetzen. Entscheidend ist aber, dass das Haustier privat gehalten wird.

Eine Ferien­be­treuung für Hund oder Katze kann bei der Steuer­erklärung geltend gemacht werden. Verschiedene Finanz­ge­richte haben diese Tätigkeiten als haushaltsnahe Dienst­leis­tungen anerkannt. Wichtig ist aber: Die Tiere müssen privat gehalten werden, erläutert die Steuer­be­ra­ter­kammer München.

Der Betreuer des Tieres sollte ein Gewerbe angemeldet haben, zudem muss die Rechnung per Überweisung oder Abbuchung, nicht aber bar bezahlt werden. Außerdem müssten die Tiere im Haushalt, also auf dem Grundstück des Auftrag­gebers, betreut werden. Sonst handelt es sich nicht um eine haushaltsnahe Dienst­leistung.

Zu diesen zählen Arbeiten, die im Haushalt regelmäßig anfallen und die normalerweise ein Mitglied des Haushalts erledigt. Wer ein angemeldetes Unternehmen mit diesen Arbeiten beauftragt, darf ein Fünftel der Kosten, höchstens jedoch 4000 Euro pro Jahr, von seiner Steuerlast abziehen.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
dpa/tmn
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Themen
Steuern Tiere Urlaub

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