Kunden der Postbank stehen in diesen Tagen nicht selten vor verschlossenen Türen: Viele Mitarbeiter des Bankhauses streiken. Sie fordern dabei neben mehr Gehalt vor allem einen langfristigen Kündigungsschutz, der ihre Arbeitsplätze auch nach einem möglichen Verkauf der Bank erhalten soll. Derzeit ist die Postbank mehrheitlich im Besitz der Deutschen Bank. Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi sollen Filialen in mehreren Bundesländern vorerst bis einschließlich Mittwoch geschlossen bleiben.
Nicht jeder kann auf Online-Banking ausweichen
Kunden, die überwiegend Online-Banking nutzen, dürften von dem Streik kaum etwas mitbekommen. Sie können auch während des Arbeitsausstandes problemlos auf ihr Konto zugreifen. Viele Bankkunden erledigen allerdings ihre Bankgeschäfte nach wie vor vor Ort in der Filiale. Das gilt vor allem für ältere Bankkunden: Aktuellen Umfragen zur Folge nutzen fast 80 Prozent der über 70-Jährigen noch das klassische Offline-Banking.
Diese Kunden haben bei einem Streik der Bankangestellten ein Problem: Verspätet sich beispielsweise eine Überweisung, kann dies zu Mahngebühren oder – bei einer verspäteten Mietzahlung – zu Ärger mit dem Vermieter bis hin zu einer Wohnungskündigung führen. Dabei haben die Kunden kaum eine Chance, die Bank für entstandene Kosten zur Rechenschaft zu ziehen und Schadensersatz zu verlangen.
AGB: Banken haften nicht
„Bei einem Streik ihrer Mitarbeiter muss die Bank nicht für Kosten aufkommen, die den Kunden dadurch möglicherweise entstehen“, sagt die Münchner Rechtsanwältin Elke Schubert vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Denn laut den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute“ haftet eine Bank nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder „sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse“ eintreten. Dazu zählt auch ein Arbeitskampf der Belegschaft.
Wer als Kunde während eines Streiks dringende Bankgeschäfte erledigen muss und keine Möglichkeit zum Online- oder Telefonbanking hat, sollte sich deshalb möglichst nach Alternativen umschauen und beispielweise einen Bekannten bitten, die Überweisung durchzuführen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 22.04.2015
- Autor
- pst