Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Arbeitskampf

Streik bei der Postbank: Wer haftet bei Verzögerung?

Das klassische Banking in der Filiale ist vor allem bei älteren Kunden noch weit verbreitet. © Quelle: DAV

Wenn die Bank streikt, können wichtige Überwei­sungen auf der Strecke bleiben. Hier lesen Sie, ob Kunden in solchen Fällen ein Recht auf Schadens­ersatz haben.

Kunden der Postbank stehen in diesen Tagen nicht selten vor verschlossenen Türen: Viele Mitarbeiter des Bankhauses streiken. Sie fordern dabei neben mehr Gehalt vor allem einen langfristigen Kündigungs­schutz, der ihre Arbeits­plätze auch nach einem möglichen Verkauf der Bank erhalten soll. Derzeit ist die Postbank mehrheitlich im Besitz der Deutschen Bank. Nach Angaben der Gewerk­schaft Verdi sollen Filialen in mehreren Bundes­ländern vorerst bis einschließlich Mittwoch geschlossen bleiben.

Nicht jeder kann auf Online-Banking ausweichen

Kunden, die überwiegend Online-Banking nutzen, dürften von dem Streik kaum etwas mitbekommen. Sie können auch während des Arbeits­aus­standes problemlos auf ihr Konto zugreifen. Viele Bankkunden erledigen allerdings ihre Bankge­schäfte nach wie vor vor Ort in der Filiale. Das gilt vor allem für ältere Bankkunden: Aktuellen Umfragen zur Folge nutzen fast 80 Prozent der über 70-Jährigen noch das klassische Offline-Banking.

Diese Kunden haben bei einem Streik der Bankan­ge­stellten ein Problem: Verspätet sich beispielsweise eine Überweisung, kann dies zu Mahnge­bühren oder – bei einer verspäteten Mietzahlung – zu Ärger mit dem Vermieter bis hin zu einer Wohnungs­kün­digung führen. Dabei haben die Kunden kaum eine Chance, die Bank für entstandene Kosten zur Rechen­schaft zu ziehen und Schadens­ersatz zu verlangen.

AGB: Banken haften nicht

„Bei einem Streik ihrer Mitarbeiter muss die Bank nicht für Kosten aufkommen, die den Kunden dadurch möglicherweise entstehen“, sagt die Münchner Rechts­an­wältin Elke Schubert vom Deutschen Anwalt­verein (DAV). Denn laut den „Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen der Kredit­in­stitute“ haftet eine Bank nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder „sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse“ eintreten. Dazu zählt auch ein Arbeitskampf der Belegschaft.

Wer als Kunde während eines Streiks dringende Bankge­schäfte erledigen muss und keine Möglichkeit zum Online- oder Telefon­banking hat, sollte sich deshalb möglichst nach Alternativen umschauen und beispielweise einen Bekannten bitten, die Überweisung durchzu­führen.

Datum
Aktualisiert am
22.04.2015
Autor
pst
Bewertungen
1813
Themen
Banken Geld Streik

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Wirtschaft
Paket nicht angekommen: Wer haftet für meine Bestellung?
Leben
Unterschrift: Diese Regeln gelten
Beruf
Das Recht von Arbeitnehmern an Feiertagen
Beruf
Elternzeit: Was Sie jetzt wissen müssen
Geld
Rentenbescheid und Rentenauskunft: Was tun bei Fehlern?
zur
Startseite