
Nischen erkennen: Immobilienkredite lassen sich ohne Entschädigung an die Bank umdisponieren. © Quelle: andresr/ panthermedia.net
Viele Geldinstitute haben in ihren Darlehensverträgen die Widerrufsbelehrung fehlerhaft formuliert. Daraus ergibt sich für Bankkunden die Chance, ihre Immobilienkredite an die aktuell niedrigen Zinsen anzupassen. Darauf weist Rechtsanwalt Hartmut Strube aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein hin. Betroffen sind vor allem Verträge, die zwischen dem 1. November 2002 und dem 1. April 2008 abgeschlossen worden sind.
Wann der Widerruf in der Praxis greift
Ist die Belehrung falsch, startet die Widerrufsfrist nicht. Der Widerruf des Kreditvertrags kann also jederzeit erklärt werden.
Formfehler können zum Beispiel vorliegen, wenn die Belehrung sich nicht auf den konkreten Vertrag beziehe und die Bank Formulierungen wie „der Vertrag“ anstatt „Ihr Vertrag“ geschrieben habe, erläutert Strube. Auch die Angabe einer falschen oder unvollständigen Adresse für die Einsendung des Widerrufs könne die Belehrung ebenso unwirksam machen wie der Hinweis auf Fußnoten zur Prüfung der Frist. In diesen Fällen könnten Kreditnehmer den Vertrag noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen. Der Weg zum Rechtsanwalt kann lohnen, um den Kreditvertrag prüfen zu lassen.
Anschlussfinanzierung sichern
Über eines sollten sich Bankkunden vor einem Widerruf aber bewusst sein: Widerruft ein Kunde seinen Kreditvertrag, muss er die Restschuld ablösen: zum Beispiel durch eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank.
- Datum
- Aktualisiert am
- 23.09.2014
- Autor
- red