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- Seite 1 – Keine Steuerpflicht für Lottogewinn
- Seite 2 – Wer das Geld anlegt, muss unter Umständen Steuern zahlen
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Zudem nahm der Beklagte regelmäßig und mit fester Gewinnerzielungsabsicht – und offenbar mit Erfolg – an Pokerturnieren teil und gewann innerhalb von mehreren Jahren rund eine Million Dollar. In diesem Fall könne man, so das Gericht, von Berufsmäßigkeit sprechen. Die Einkünfte aus den Turnieren müssen in der Folge als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden. Gewinne aus Pokerrunden in Spielcasinos, sogenannte Cash-Games, oder im Internet, sogenannter Online-Poker, wurden in diesem Fall nicht dazu gezählt.
Der Pokerspieler muss allerdings nicht die komplette Summe versteuern: Wie bei allen Gewerbebetrieben fallen nur auf die Einnahmen abzüglich der Kosten Steuern an. Wer an Pokerturnieren teilnimmt, kann also zum Beispiel die Spieleinsätze, Startgelder oder Reisekosten abziehen.
Wichtig ist allerdings: Wer das gewonnene Geld anlegt – egal, ob man es durch eigene Leistung oder als Lottogewinn erhalten hat – muss im Rahmen der Geldanlage möglicherweise Steuern zahlen. „Investiert man seinen Gewinn zum Beispiel in ein Mehrfamilienhaus, Aktien oder ein Unternehmen, müssen die Einkünfte daraus natürlich versteuert werden“, erklärt Rechtsanwältin Unkelbach-Tomczak. Diese Einkünfte sind den verschiedenen Einkunftsarten zuzuordnen, beispielsweise den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder Gewerbebetrieb.