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Geldsegen

Muss man einen Lottogewinn versteuern?

Lottogewinn versteuern: Was gilt?
Gewonnen! Muss ich Steuern dafür zahlen? © Canva

Es ist unglaublich verlockend: Auf einem Zettel ein paar Zahlen ankreuzen, einen kleinen Einsatz zahlen und mit etwas Glück Millionen Euro gewinnen. Finanzielle Sorglo­sigkeit scheint nur ein paar Kreuze, eine kleine Sportwette oder eine Fernsehshow entfernt. Doch wo Geld ist, ist meist auch das Finanzamt – das wissen alle, die schon einmal geerbt haben. Müssen Gewinnspiel- und Lottogewinne versteuert werden? Und wenn ja, wie hoch?

Die Journa­listin Meike Winnemuth hat ihre Erfahrungen in einem Buch festge­halten: „Das große Los: Wie ich bei Günther Jauch eine halbe Million gewann und einfach losfuhr“ heißt es. Sie hat nach ihrem Gewinn bei der Fernseh-Quizshow ihre Koffer gepackt und eine Weltreise gemacht. Mit einer halben Million Euro kommt man schon recht weit. Fraglich ist, ob man solche Gewinne komplett nutzen kann, um zu reisen, ein Haus zu bauen oder ein Unternehmen zu kaufen, oder ob man sie versteuern muss.

Glück gehabt und Geld gewonnen? Keine Steuer­pflicht für Lottogewinn

Es mag etwas paradox klingen, aber gerade Einnahmen, die auf Glück oder Zufall zurück­zu­führen sind, muss man nicht versteuern. „Spielgewinne sind steuerfrei“, informiert Rechts­an­wältin Sabine Unkelbach-Tomczak, Mitglied des Geschäfts­füh­renden Ausschusses der Arbeits­ge­mein­schaft Steuerrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Zu den Spielge­winnen zählten Wettgewinne und Gewinne aus Lotterien.

„Voraus­setzung dafür ist, dass kein Leistungs- und Gegenleis­tungs­ver­hältnis zwischen dem Spieler und demjenigen besteht, der das Geld zahlt“, fügt die Rechts­an­wältin aus Frankfurt hinzu.

Pokerturnier: Kein reines Glücksspiel

Wann die Gewinne steuerfrei sind, wird besonders dann deutlich, wenn man solche (Ausnahme-)Fälle betrachtet, in denen Spielgewinne doch versteuert werden müssen. In einem dieser seltenen Fälle hat am 16. September 2015 der Bundes­fi­nanzhof (BFH) entschieden (AZ: X R 43/12). Es ging darum, ob und wie die Einnahmen aus einem Turnier­po­kerspiel versteuert werden müssen.

Die Richter entschieden im zu beurtei­lenden Fall, dass die Preisgelder aus dem Turnier nicht als reine Gewinn­spiel­gewinne gezählt werden konnten, sondern als Einkünfte aus Gewerbe­betrieb zu versteuern waren. Denn bei einem Pokerturnier in den Varianten „Texas Hold´em“ und „Omaha“ geht es den Richtern zufolge keineswegs nur um Zufall und Glück, es spielen auch Geschick­lichkeit und Erfahrung eine Rolle.

 

BFH: Gewinne aus berufs­mäßigem Pokerspiel sind Einkünfte aus Gewerbe­betrieb

Zudem nahm der Beklagte regelmäßig und mit fester Gewinn­erzie­lungs­absicht – und offenbar mit Erfolg – an Pokertur­nieren teil und gewann innerhalb von mehreren Jahren rund eine Million Dollar. In diesem Fall könne man, so das Gericht, von Berufs­mä­ßigkeit sprechen. Die Einkünfte aus den Turnieren müssen in der Folge als Einkünfte aus Gewerbe­betrieb versteuert werden. Gewinne aus Pokerrunden in Spielcasinos, sogenannte Cash-Games, oder im Internet, sogenannter Online-Poker, wurden in diesem Fall nicht dazu gezählt.

Der Pokerspieler muss allerdings nicht die komplette Summe versteuern: Wie bei allen Gewerbe­be­trieben fallen nur auf die Einnahmen abzüglich der Kosten Steuern an. Wer an Pokertur­nieren teilnimmt, kann also zum Beispiel die Spieleinsätze, Startgelder oder Reisekosten abziehen.

Ob Lottogewinn oder Pokerturnier: Wer Geld anlegt, muss unter Umständen Steuern zahlen

Wichtig ist allerdings: Wer das gewonnene Geld anlegt – egal, ob man es durch eigene Leistung oder als Lottogewinn erhalten hat – muss im Rahmen der Geldanlage möglicherweise Steuern zahlen. „Investiert man seinen Gewinn zum Beispiel in ein Mehrfa­mi­li­enhaus, Aktien oder ein Unternehmen, müssen die Einkünfte daraus natürlich versteuert werden“, erklärt Rechts­an­wältin Unkelbach-Tomczak. Diese Einkünfte sind den verschiedenen Einkunftsarten zuzuordnen, beispielsweise den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapital­vermögen oder Gewerbe­betrieb.

Weitere Einkünfte: Freigrenze von 256 Euro

Alle anderen Einkünfte aus Leistungen, die nicht den Einkunftsarten wie Gewerbe­betrieb oder der Vermietung oder Verpachtung zugeordnet werden können, sind möglicherweise als sogenannte sonstige Einkünfte zu versteuern. Diese sind beispielsweise Einkünfte aus gelegent­lichen Vermitt­lungen oder aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. So wäre das Entgelt für die Überlassung des privaten Pkw an einen Bekannten zur Nutzung über das Wochenende eine steuer­pflichtige Einnahme. Diese wäre nur dann steuerfrei, wenn sie unterhalb der Freigrenze von 256 Euro pro Jahr bliebe (§ 22 Nr. 3 Einkom­men­steu­er­gesetz).

Übersteigen die Einnahmen diesen Betrag, muss die komplette Summe versteuert werden. Das ist übrigens der Unterschied zum Freibetrag, bei dem nur der Anteil versteuert werden muss, der ihn übersteigt.

Fazit: Ob Quizsen­dungen im Fernsehen, Gewinn­spiele im Internet oder das Mittwochslotto: Die damit erspielten Gewinne, in deren Genuss man nur durch Glück oder Zufall kommt, müssen nicht versteuert werden. Anders sieht es aus, wenn bei einem Spiel nicht nur Glück, sondern auch Können und Erfahrung eine Rolle spielen. Geht ein Spieler dieser Tätigkeit nachhaltig und mit Gewinn­erzie­lungs­absicht nach, muss er solche Gewinne – anders als Lottogewinne – möglicherweise versteuern.

Hartz-IV-Empfänger: Gewinn kann angerechnet werden

Für Hartz-IV-Empfänger ist neben steuer­lichen Aspekten bei einem Lottogewinn wichtig, wie sich der Geldsegen auf die Sozial­leis­tungen auswirkt. Kann sich ein Hartz-IV-Empfänger über einen Gewinn freuen, bevor er die Leistung beantragt, zählt das Geld als Vermögen. Das ist wichtig wenn es um die Frage geht, ob jemand überhaupt dazu berechtigt ist, Hartz-IV zu beziehen. Bekommt man Hartz-IV und gewinnt man dann im Lotto, gilt der Gewinn als Einkommen – möglicherweise mit der Folge, dass die Leistung reduziert wird oder man sie ganz verliert. Neben der Frage, ob man einen Lottogewinn versteuern muss, sind also noch andere Aspekte zu beachten.

Datum
Aktualisiert am
22.11.2022
Autor
vhe
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Themen
Geld Gewerbe Kapital Steuern

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