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Geldsegen

Muss man einen Lottogewinn versteuern?

Lottogewinn versteuern: Was gilt?
Gewonnen! Muss ich Steuern dafür zahlen? © Canva

Es ist unglaublich verlockend: Auf einem Zettel ein paar Zahlen ankreuzen, einen kleinen Einsatz zahlen und mit etwas Glück Millionen Euro gewinnen. Finanzielle Sorglo­sigkeit scheint nur ein paar Kreuze, eine kleine Sportwette oder eine Fernsehshow entfernt. Doch wo Geld ist, ist meist auch das Finanzamt – das wissen alle, die schon einmal geerbt haben. Müssen Gewinnspiel- und Lottogewinne versteuert werden? Und wenn ja, wie hoch?

Die Journa­listin Meike Winnemuth hat ihre Erfahrungen in einem Buch festge­halten: „Das große Los: Wie ich bei Günther Jauch eine halbe Million gewann und einfach losfuhr“ heißt es. Sie hat nach ihrem Gewinn bei der Fernseh-Quizshow ihre Koffer gepackt und eine Weltreise gemacht. Mit einer halben Million Euro kommt man schon recht weit. Fraglich ist, ob man solche Gewinne komplett nutzen kann, um zu reisen, ein Haus zu bauen oder ein Unternehmen zu kaufen, oder ob man sie versteuern muss.

Glück gehabt und Geld gewonnen? Keine Steuer­pflicht für Lottogewinn

Es mag etwas paradox klingen, aber gerade Einnahmen, die auf Glück oder Zufall zurück­zu­führen sind, muss man nicht versteuern. „Spielgewinne sind steuerfrei“, informiert Rechts­an­wältin Sabine Unkelbach-Tomczak, Mitglied des Geschäfts­füh­renden Ausschusses der Arbeits­ge­mein­schaft Steuerrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Zu den Spielge­winnen zählten Wettgewinne und Gewinne aus Lotterien.

„Voraus­setzung dafür ist, dass kein Leistungs- und Gegenleis­tungs­ver­hältnis zwischen dem Spieler und demjenigen besteht, der das Geld zahlt“, fügt die Rechts­an­wältin aus Frankfurt hinzu.

Pokerturnier: Kein reines Glücksspiel

Wann die Gewinne steuerfrei sind, wird besonders dann deutlich, wenn man solche (Ausnahme-)Fälle betrachtet, in denen Spielgewinne doch versteuert werden müssen. In einem dieser seltenen Fälle hat am 16. September 2015 der Bundes­fi­nanzhof (BFH) entschieden (AZ: X R 43/12). Es ging darum, ob und wie die Einnahmen aus einem Turnier­po­kerspiel versteuert werden müssen.

Die Richter entschieden im zu beurtei­lenden Fall, dass die Preisgelder aus dem Turnier nicht als reine Gewinn­spiel­gewinne gezählt werden konnten, sondern als Einkünfte aus Gewerbe­betrieb zu versteuern waren. Denn bei einem Pokerturnier in den Varianten „Texas Hold´em“ und „Omaha“ geht es den Richtern zufolge keineswegs nur um Zufall und Glück, es spielen auch Geschick­lichkeit und Erfahrung eine Rolle.

 

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Datum
Aktualisiert am
22.11.2022
Autor
vhe
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65157
Themen
Geld Gewerbe Kapital Steuern

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