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- Seite 1 – Keine Steuerpflicht für Lottogewinn
- Seite 2 – Wer das Geld anlegt, muss unter Umständen Steuern zahlen
- Seite 3 – Hartz-IV-Empfänger: Gewinn kann angerechnet werden
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Die Journalistin Meike Winnemuth hat ihre Erfahrungen in einem Buch festgehalten: „Das große Los: Wie ich bei Günther Jauch eine halbe Million gewann und einfach losfuhr“ heißt es. Sie hat nach ihrem Gewinn bei der Fernseh-Quizshow ihre Koffer gepackt und eine Weltreise gemacht. Mit einer halben Million Euro kommt man schon recht weit. Fraglich ist, ob man solche Gewinne komplett nutzen kann, um zu reisen, ein Haus zu bauen oder ein Unternehmen zu kaufen, oder ob man sie versteuern muss.
Es mag etwas paradox klingen, aber gerade Einnahmen, die auf Glück oder Zufall zurückzuführen sind, muss man nicht versteuern. „Spielgewinne sind steuerfrei“, informiert Rechtsanwältin Sabine Unkelbach-Tomczak, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Zu den Spielgewinnen zählten Wettgewinne und Gewinne aus Lotterien.
„Voraussetzung dafür ist, dass kein Leistungs- und Gegenleistungsverhältnis zwischen dem Spieler und demjenigen besteht, der das Geld zahlt“, fügt die Rechtsanwältin aus Frankfurt hinzu.
Wann die Gewinne steuerfrei sind, wird besonders dann deutlich, wenn man solche (Ausnahme-)Fälle betrachtet, in denen Spielgewinne doch versteuert werden müssen. In einem dieser seltenen Fälle hat am 16. September 2015 der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (AZ: X R 43/12). Es ging darum, ob und wie die Einnahmen aus einem Turnierpokerspiel versteuert werden müssen.
Die Richter entschieden im zu beurteilenden Fall, dass die Preisgelder aus dem Turnier nicht als reine Gewinnspielgewinne gezählt werden konnten, sondern als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern waren. Denn bei einem Pokerturnier in den Varianten „Texas Hold´em“ und „Omaha“ geht es den Richtern zufolge keineswegs nur um Zufall und Glück, es spielen auch Geschicklichkeit und Erfahrung eine Rolle.