Muss eine Spende versteuert werden? Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für das Sponsoring des Vereinsfests? Zählen die Einnahmen aus der Tombola zum Geschäftsbetrieb? Vereine müssen auf solche Fragen achten, um auch weiterhin vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt zu werden.
Wann und in welcher Form ist die Steuererklärung für Vereine fällig?
„Wie jeder andere auch muss ein Verein seine Steuererklärung bis zum 31. Mai abgeben“, sagt Prof. Gerhard Geckle. Der Lehrbeauftragte zum Bereich Steuer- und Vereinsrecht an der Universität Heidelberg empfiehlt dafür, säuberlich zwischen steuerbegünstigten und gewerblichen Bereichen zu trennen: „Ein Verein muss in seiner Buchführung vier Sparten unterscheiden: den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung, den Zweckbetrieb und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.“ Jeder Bereich wird anders besteuert.
Wann müssen Vereine überhaupt Steuern entrichten?
Das ist jedoch nur halb so kompliziert, wie es klingt: „Unterm Strich sind kleine, gemeinnützige Vereine fast gänzlich von der Steuer befreit“, sagt Ulrich Goetze, Ratgeber-Autor zum Thema aus Wunstorf. So werden auf Mitgliedsbeiträge und Spenden keine Steuern erhoben, wenn der Verein gemeinnützig ist. „Auch Schenkungen und Erbschaften sind dann völlig steuerfrei“, ergänzt Geckle. Bleiben Einnahmen und Umsatz beispielsweise des Vereinslokals in den vom Finanzamt gesteckten Grenzen, werden auch sie nicht besteuert.
Müssen Vereine ihre Gemeinnützigkeit belegen?
„Damit das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennt, muss man einen entsprechenden Vereinszweck in der Satzung festschreiben“, sagt Sabine Ehlers. Die Berliner Steuerberaterin mit Fokus auf gemeinnützigen Organisationen rät, sich möglichst eng an einer Mustervorlage zu orientieren. „Die Vereinsgründung sollte gleich richtig gemacht werden.“ Im Nachhinein sei es deutlich schwieriger, die Gemeinnützigkeit zu beantragen.
„Der ideelle Bereich dient ausschließlich der Förderung des Vereinszwecks und wird durch Spenden und Mitgliedsbeiträge finanziert“, sagt Ehlers. Hier fallen keine Steuern an. Anders verhält es sich bei der Vermögensverwaltung - dazu gehören Miet- und Pachteinnahmen sowie Zinsen. „Dieser Bereich ist steuerlich begünstigt und von den Ertragssteuern ausgenommen.“ Umsatzsteuer muss hier jedoch abgeführt werden, sofern der Umsatz des Vereins insgesamt 17 500 Euro im Jahr überschreitet.
Muss auch der Kuchen auf dem Sommerfest versteuert werden?
Umsatzsteuer ja, Ertragsteuer nein - diese Regelung gilt auch für den steuerbegünstigten Zweckbetrieb. „Das sind Einnahmen, die unmittelbar mit dem Vereinszweck zusammenhängen, wie Eintrittsgelder für ein Museum“, sagt Ehlers. Vollsteuerpflichtig ist nur der vierte Bereich, der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Dazu zählen alle Aktivitäten mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen: „Das reicht vom Betrieb des Vereinscafés über den Kuchenverkauf auf dem Sommerfest bis zur Veranstaltung eines Basars.“
Wieviel Umsatz darf ein Verein machen, ohne Mehrwertsteuer abführen zu müssen?
Liegt der Umsatz oberhalb der Grenze von 17 500 Euro, muss der Verein für erbrachte Leistungen wie Trikotwerbung auf seinen Rechnungen Mehrwertsteuer ausweisen, sagt Geckle. Im Gegenzug kann er sich bei den Betriebsausgaben die Mehrwertsteuer - zum Beispiel für die gekauften Trikots - vom Finanzamt wiederholen. «Etliche Erlöse in Bereichen der Kultur, im Sport und im Jugendbereich sind als steuerbegünstigte Zwecke ganz von der Umsatzsteuer ausgenommen», sagt Goetze, der mehrere Vereine in Steuerfragen berät.
Wann werden Ertragssteuern fällig?
Auf die Gewinne aus dem gewerblichen Bereich muss ein Verein zusätzlich Ertragssteuern entrichten. Allerdings gibt es auch hier Untergrenzen: „Die wirtschaftlichen Aktivitäten werden erst bei Einnahmen über 35 000 Euro vom Finanzamt berücksichtigt“, erläutert Goetze. Wird mehr eingenommen, muss der Verein eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen. Dafür kann die Vorlage EÜR vom Finanzamt benutzt werden.
Dürfen Vereine Verluste mit Vereinsmitteln ausgleichen?
Die Ertragssteuern betragen zusammen etwa 30 Prozent. „Die Körperschaftssteuer ist die Einkommenssteuer eines Vereins“, sagt Geckle. Von der Kommune wird dazu noch die Gewerbesteuer erhoben. Wenn ein Verein nebenbei erfolgreich wirtschaftet, widerspricht das keineswegs dem Vereinszweck. „Ein Gewinn ist völlig unproblematisch, viel gefährlicher sind Verluste“, warnt Ehlers. Wenn das Finanzloch dann mit Vereinsmitteln gestopft wird, liegt eine Zweckentfremdung vor. „Das kann bis zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen.“
Wie werden Trikot- und Bandenwerbung von Fußballvereinen versteuert?
In der Praxis führt die Abgrenzung der einzelnen Bereiche jedoch oft zu Problemen. “Eindeutig ist der Fall bei Trikot- oder Bandenwerbung“, sagt Geckle. „Werbung zählt zum Geschäftsbetrieb und muss voll versteuert werden.“ Sponsoring befindet sich in einer Grauzone, anders als bei einer Spende wird dabei immer eine Gegenleistung erbracht. Welche Steuern auf die Einnahmen aus dem Sponsoring-Deal gezahlt werden müssen, hängt allerdings von der konkreten Gegenleistung ab.
„Beim Sponsoring kommt es darauf an, ob die Leistung aktiv oder passiv erfolgt“, sagt Ehlers. Wirbt der Sponsor nur selbst mit seinem Engagement, greift der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Wenn der Verein dagegen aktiv für den Sponsor wirbt - auf einem Trikot oder in der Vereinszeitung, müssen die vollen 19 Prozent gezahlt werden. „Die bloße Nennung des Sponsors auf der Website ohne besondere Hervorhebung ist unproblematisch.“ Ein Link zur Homepage des Sponsors sei aber bereits aktive Werbung.
Ehlers rät deshalb dazu, mit einem Sponsor immer einen Vertrag abzuschließen. „Dann weiß der Verein auch ganz klar, was hinterher zu versteuern ist.“ Um Gestaltungsspielräume zu nutzen, sollte dabei der Steuerberater rechtzeitig einbezogen werden.
- Datum
- Aktualisiert am
- 21.01.2016
- Autor
- dpa/tmn/red