
Seit dem Sommer 2016 hat jeder Bundesbürger das Recht auf ein Girokonto. Dabei ist das sogenannte Jedermann-Konto vor allem für finanziell schlechter gestellte Menschen gedacht. Dieses Basiskonto steht zum Beispiel Obdachlosen, Asylbewerbern und Ausländern offen, die mit einer Duldung in Deutschland leben. Seinerzeit ging die Politik davon aus, dass rund eine Million Menschen von dem Jedermann-Konto profitieren würden. Aktuelle Zahlen über seine Nutzung gibt es nicht.
Nach Medienberichten hat die Verbraucherzentrale Bundesverband drei Banken wegen zu hoher Gebühren für die Basiskonten verklagt. Betroffen sind die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein. Die Klagen wurden dem Bericht zufolge bei den Landgerichten in Köln, Frankfurt am Main und Lübeck eingereicht. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind die Gebühren für Basiskonten unangemessen, Kunden müssten mehr zahlen als für vergleichbare Konten. Wann über die Klagen entschieden wird, ist offen.
Girokonto für alle: Wie funktioniert das Jedermann-Konto?
Das Basiskonte kann man bei der Bank seiner Wahl eröffnen, vorausgesetzt man lebt legal in der EU. Kreditinstitute können die Eröffnung eines Bankkontos nur unter strengen Bedingungen ablehnen.
Bei dem Jedermann-Konto handelt es sich um ein einfaches Girokonto auf Guthabenbasis, das nicht überzogen werden kann. Über das Konto können Kunden alle grundlegenden Zahlungsdienste nutzen, es soll ihnen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr eröffnen.
Seit 1995 gab es für die Einrichtung von Jedermann-Konten in Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken. Die Bundesregierung war mit der Umsetzung der freiwilligen Maßnahme aber nicht zufrieden und setzte 2016 mit dem Zahlungskontengesetz auch die Einführung des Basiskontos für alle um und damit eine EU-Richtlinie.
- Datum
- Aktualisiert am
- 25.04.2017
- Autor
- ime