Es klingt verlockend: Eine Gelddruckmaschine würde über so manche finanzielle Engpässe hinweghelfen und die Erfüllung des einen oder anderen Wunsches in greifbare Nähe rücken. Falschgeld herzustellen ist aber natürlich nicht legal, sondern eine Straftat, die mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet wird. Leidtragende des Falschgeldes sind letztlich diejenigen Unternehmen und Verbraucher, bei denen das Falschgeld landet.
Falschgeld wird ersatzlos eingezogen
Wichtig für alle, die in irgendeiner Weise mit Geld zu tun haben: Wird Falschgeld den Behörden bekannt, wird es von diesen ersatzlos einbehalten. Das scheint die logische Konsequenz zu sein, wenn ein Geldfälscher auf frischer Tat ertappt wird. Konsumenten oder Ladenbesitzern gegenüber, die unwissentlich gefälschte Scheine oder Münzen entgegen nehmen, scheint es ungerecht – und doch wieder nachvollziehbar, weil die Blüten natürlich möglichst schnell aus dem Verkehr gezogen werden müssen.
Falschgeld erkennen: Sicherheitsmerkmale überprüfen
Umso wichtiger ist es, Blüten und „falsche Fünfziger“ zu erkennen. Gefälscht werden sowohl Münzen als auch Scheine, wobei 50-Euro- und 100-Euro-Banknoten den größten Anteil des gefälschten Geldes ausmachen. Wichtig ist es, sich die Sicherheitsmerkmale der Scheine und Münzen genau einzuprägen.
Wer einen Geldschein auf Echtheit überprüfen möchte, sollte sich nicht nur auf ein Merkmal konzentrieren, sondern mehrere im Blick haben, und zwar am besten nach dem Prinzip „fühlen, sehen, kippen“: Bestimmte erhabene oder geriffelte Stellen sind relativ leicht zu ertasten, ebenso wie die Griffigkeit des Baumwollmaterials bei echten Banknoten. Kippt man einen Schein hin und her, sind sowohl das Wasserzeichen als auch leuchtende Hologramme zu erkennen.
Bundesbank ist Ansprechpartner
So lässt sich mit etwas Übung auch diskret feststellen, ob man Falschgeld erhalten hat, zum Beispiel in einem Geschäft. Eine Möglichkeit ist auch, immer eine zweifelsfrei echte Banknote oder Münze zum Vergleich dabei zu haben und mit dem dubiosen Geldstück oder –schein zu vergleichen.
Die Echtheit eines Geldscheins lässt sich auch mit einem sogenannten Geldprüfstift klären. Erhältlich sind chemische Stifte, mit denen man den Geldschein an einer Stelle markieren muss. An der Verfärbung lässt sich dann ablesen, ob man es mit einem Original oder einer Fälschung zu tun hat. Elektronische Prüfstifte arbeiten mit UV-Licht und geben ein Tonsignal ab, wenn der Schein echt ist.
Detaillierte Informationen zu den Sicherheitsmerkmalen für jeden Schein und jede Euromünze finden Sie auf der Webseite der Bundesbank. Dort biete die Bundesbank auch je ein Video für unterschiedliche Methoden an, Scheine und Münzen auf Echtheit zu prüfen, sowie kurze kostenlose Online-Seminare.
„Blüten“ erkannt: Annahme verweigern
Was tun, wenn die Prüfung ergibt, dass ein Schein oder eine Münze im eigenen Portemonnaie gefälscht sein könnte? Stellt sich das Geld als Fälschung heraus, kann man sich zunächst weigern, es anzunehmen. Anzeigen muss man den Herausgeber der „Blüten“, zum Beispiel einen Kassierer oder Kellner, allerdings nicht.
Denn abgesehen davon, dass auch er nur ein Opfer der Geldfälscher sein könnte, besteht in Deutschland keine Anzeigepflicht von Straftaten für Privatpersonen. Häufig wird sich aber erst im Nachhinein herausstellen, ob es sich bei erhaltenen Scheinen und Münzen um Falschgeld handelt. Viele werden zum Beispiel das Rückgeld erst einmal mitnehmen, und später vielleicht stutzig werden und es prüfen.
Stellen sich dann ein Schein oder eine Münze tatsächlich als Falschgeld heraus, gilt es, die Polizei oder die Bundesbank zu benachrichtigen. Wer versucht, das Geld zurück- oder weiterzugeben, bringt Falschgeld in den Zahlungsverkehr ein und macht sich damit selbst strafbar.
Es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist, dass der Betroffene zumindest geahnt hat, dass es sich bei dem Geld um Falschgeld handeln könnte. Hält man es für möglich, Falschgeld bekommen zu haben und gibt das Geld trotzdem weiter, macht man sich auch dann strafbar, wenn es sich gar nicht um Falschgeld handelt. In der Praxis dürfte dies freilich schwer zu beweisen sein.
Unwissenheit schützt manchmal doch vor Strafe
Allerdings: Wer gefälschtes Geld nicht erkennt, kann auch nicht dafür belangt werden, es weitergegeben zu haben. In diesem Fall schützt Unwissenheit also tatsächlich vor Strafe.
Hier noch einmal die die drei wichtigsten Schritte im Umgang mit Falschgeld:
• Geld schnellstmöglich nach Erhalt prüfen
• Bei sofortigem Verdacht: Annahme verweigern
• Bei späterem Verdacht auf gefälschtes Geld: Polizei oder Bundesbank informieren
Fazit: Um Fälschungen zu identifizieren und richtig zu regieren, ist es also sinnvoll, sich die Merkmale gut einzuprägen. Wenn Sie Falschgeld erkennen, sollten Sie umgehend die Polizei oder die Bundesbank informieren.
- Datum
- Aktualisiert am
- 01.04.2016
- Autor
- vhe