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Banken

Darf die Bausparkasse einen alten Vertrag kündigen?

Bei manchen Bausparern flattert derzeit überraschend die Kündigung ins Haus. © Quelle: contrastwerkstatt/fotolia.com

Klausel über Kündigung nach 15 Jahren unwirksam

Dass die Bausparkasse den Vertrag unter bestimmten Umständen nicht kündigen darf, wenn die Zuteilungsreife nicht erreicht oder noch keine zehn Jahre her ist, entscheid kürzlich das Landgericht Karlsruhe (Urteil vom 01.09.2017, AZ: 10 O 509/16).

Die Bausparkasse Badenia nutzte in ihren Verträgen eine Klausel, nach dem sie einen Bauspar­vertrag 15 Jahre nach Abschluss kündigen kann – wenn er zu diesem Zeitpunkt die Zuteilungsreife noch nicht erreicht hat oder das Darlehen noch nicht abgerufen ist.

Die Verbrau­cher­zentrale Baden-Württemberg hatte dagegen geklagt. Das Gericht gab ihr Recht. Es hielt die Klausel für unwirksam. Sie benach­teilige die Bausparer unange­messen.

BGH kippt Darlehens­gebühr bei älteren Bauspar­ver­trägen

Auch auf Bausparer, die das zugehörige Darlehen aufgenommen haben oder dies planen, kommt eine Änderung zu. Der BGH hat entschieden, dass die sogenannte Darlehens­gebühr unzulässig ist (Urteil vom 8. November 2016 - XI ZR 552/15). In vielen älteren Verträgen ist eine Klausel zu dieser Gebühr enthalten. Demnach müssen die Bausparer bei Auszahlung ihres Darlehens zusätzlich zwei Prozent der Darlehenssumme zahlen.

Das BGH-Urteil bedeutet für Bausparer: Wer die Darlehens­gebühr bereits gezahlt hat, kann sie unter Umständen zurück­fordern. Das gilt allerdings nur, wenn die Verjäh­rungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Gebühr zurück­fordern können, kontak­tieren Sie einen Rechts­anwalt für Bankrecht.

BGH: „Kontogebühr“ in der Darlehensphase ist unzulässig

Nach der Darlehens­gebühr hat sich der BGH mit der „Kontogebühr“ auf Bauspar­verträge beschäftigt. Die Bausparkasse Badenia hatte im Rahmen des Bauspar­dar­lehens jährlich 9,48 Euro von ihren Kunden erhoben. Die Gebühr fiel zusätzlich zu Zinsen und Tilgung an. Dass die Bestimmung über die Kontogebühr unzulässig ist, hat der BGH am 09. Mai 2017 (AZ: XI ZR 308/15) entschieden.

Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Regelung die Bausparer unange­messen benach­teilige. Mit der Kontogebühr wollte die Bausparkasse den Verwal­tungs­aufwand für die Bauspar­verträge abgelten. Damit würden, so die Richter weiter, Kosten für Leistungen auf die Kunden abgewälzt, die die Bausparkasse in eigenem Interesse erbringt.

Anwalt für Bank und Kapital­marktrecht: Experten in Ihrer Nähe

Hat Ihre Bausparkasse Ihren Vertrag gekündigt, obwohl die Zuteilungsreife noch keine zehn Jahre besteht und Sie wollen dagegen vorgehen? Haben Sie noch die Darlehens­gebühr oder Kontogebühr gezahlt und möchte diese nach dem Urteil des BGH zurück­fordern? Oder stehen Sie aus anderem Grund in einem Konflikt mit Ihrer Bank und wollen sich anwaltlich beraten lassen? In unserer Anwaltssuche finden Sie einen Anwalt oder eine Anwältin für Bank- und Kapital­marktrecht in Ihrer Nähe.

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Datum
Aktualisiert am
26.01.2018
Autor
vhe
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1038
Themen
Banken Bankkonto Bauprojekt Geld Sparen

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