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Bankraub 2.0

Am Automaten abgezogen

Vorsicht Skimming! 2012 wurden deutschlandweit 856 Geldautomaten manipuliert. © Quelle: jcbprod/ panthermedia.net

Überfall war gestern, Datenklau ist heute: Besonders lukrativ lassen sich Bankkunden ausbeuten. Sind deren EC-Karten einmal am Automaten eingelesen, lässt es sich vortrefflich und lange unentdeckt Konten plündern. Die Zeche zahlt ein anderer.

Am Mittwochabend macht das ZDF Quote mit der Lust am Schnüffeln. Wenn die Redaktion von Aktenzeichen XY Ungelöst Täterprofile ausgibt, legen sich ihre Zuschauer auf die Lauer: „Der Täter ist männlich, hat eine schlanke Figur und ist mit einer Lederjacke bekleidet“, trägt im Sommer 2012 Siegfried Jörss von der Kripo Mettmann im besten Beamten­deutsch vor. Parallel blendet die Redaktion Videoauf­zeich­nungen aus einer Bankfiliale ein. So weit, so unauffällig – dann folgt das erste Indiz aus dem Mund des Gendarmes zum Geschehen am Geldau­tomaten: „Auffällig ist, dass der Täter mit dem kleinen Finger der rechten Hand eintippt.“ Er manipuliert nicht zum ersten Mal den Einzug für EC-Karten, will Kripo-Mitarbeiter Jörss damit eigentlich sagen.

Geplünderte Konten

In Deutschland ist die Masche so weit verbreitet, dass sich ein eigener Begriff dafür eingebürgert hat: Skimming. Dabei meint die aus dem Wirtschafts­englisch übernommene Vokabel jene Art modernen Bankraubs, bei dem die Täter Bankkarten auslesen, um damit Konten zu plündern. 2012 wurden nach Angaben des Bundes­in­nen­mi­nis­teriums deutsch­landweit 856 Geldau­tomaten manipuliert. Wie hoch der Schaden durchschnittlich für die Betroffenen ausfällt, beziffern die Statistiker nicht. Die Zahlen aus dem voraus­ge­gangenem Jahr lassen aber vermuten, wie hoch der Schaden ausgefallen sein könnte: 2011 hatten sich Kriminelle an 1296 Bankomaten zu schaffen gemacht und damit 35 Mill. Euro erbeutet.

Manipu­la­tionen entdecken

Um Daten abzufangen, nutzen Diebe Lesegeräte. Die montieren sie auf den EC-Schlitz. Kameras oder eine aufgeklebte Tastatur greifen die Pin ab. Lose Leisten oder Klebstoff am Karten­schlitz sollten Kunden misstrauisch stimmen.

Mit einem Automaten gehen den Dieben schon mal bis zu tausend Karten­inhaber ins Datennetz. Dabei zielen die Täter nicht nur auf Bankfi­lialen ab. Auch an der Kasse im Supermarkt oder am Ticket­au­tomaten auf dem Bahnsteig wird manipuliert. Vergangenes Jahr wurden am Dresdner Landgericht drei Bulgaren zu Haftstrafen verurteilt, die insgesamt 857000 Euro mit ausgespähten Kontodaten erbeutet hatten. Mit Karten­kopien waren Hinter­männer durch die USA, Peru und andere Staaten gezogen, um die Konten ihrer Opfer zu plündern.

Banken haben aufgerüstet

In Europa sind die Banken gegen die Betrüger bereits in den Ring gestiegen: In Deutschland wie auch in allen anderen EU-Staaten haben die Geldin­stitute ihre Bankkarten mit Chips aufgerüstet. Die lassen sich kaum kopieren – im Gegensatz zu Magnet­streifen. In Staaten wie den USA, Kanada oder auch Bulgarien werden solche einfachen Magnet­streifen-Karten ohne Chip hingegen oft noch akzeptiert: ein gefundenes Fressen für die Diebe, die mit Karten-Dubletten in Übersee oder an der Peripherie Europas unterwegs sind.

Aber auch den Betrugs­opfern kommt der Auslands­einsatz zu Gute: „Durch eine Arbeits­be­schei­nigung kann ein Karten­inhaber beweisen, dass er sich nicht im Ausland aufgehalten hat“, empfiehlt Daniela Bergdolt von der Arbeits­ge­mein­schaft Bank- und Kapital­marktrecht im Deutschen Anwalt­verein.

Im Zweifel haftet das Geldin­stitut

Den Schaden entdecken Skimming-Opfer oft erst, wenn es zu spät ist – zum Beispiel wenn die Bank sich meldet, weil der Disposi­ti­ons­kredit überzogen wurde. Dann gilt es, schnell zu handeln: Bankkunden sollten den Betrugs­verdacht umgehend beim Geldin­stitut melden, die Karte sperren lassen und Anzeige bei der Polizei erstatten.

„Der Karten­inhaber muss außerdem versichern, dass die Originalkarte noch in seinem Besitz ist und die PIN nicht auf der Karte steht“, so die Fachan­wältin für Bank- und Kapital­marktrecht Bergdolt. Auch dürfe die Geheimzahl nicht in der Nähe der Karte aufbewahrt werden. Hält der Karten­inhaber diese Sorgfalts­pflicht ein, haftet die Bank für den Schaden. Das hat Ende 2011 der Bundes­ge­richtshof in einem Urteil (AZ: XI ZR 370/10) festge­halten. Im Zweifel, so die BGH-Richter, müsse das Geldin­stitut beweisen, dass die Originalkarte zum Einsatz gekommen sei – und keine Betrüger am Werk waren Die Bank stehe außerdem in der Pflicht, Tageslimits im Auge zu behalten. Sofern vertraglich vereinbart, dürfen nur bestimmte Summen vom Konto abgehen. Wird mehr abgezogen, gilt auch hier: Die Bank bezahlt.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
kgl
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Themen
Betrug Datenschutz Geld Raub

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