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Gehaltsbonus

Weihnachtsgeld: Steuern und Abzüge vermeidbar?

Steuern und andere Abzüge beim Weihnachts-Bonus können vermieden oder zumindest verringert werden. © Quelle: DAV

Der November ist da und mit ihm im besten Fall das Weihnachtsgeld. Die Geschen­keliste ist lang, aber vom 13. Monats­gehalt nur noch knapp die Hälfte übrig: Steuern und andere Abzüge lassen den Bonus dahinschmelzen. Stichwort Progression. Wie die umgangen oder zumindest ausgebremst werden kann: Die Anwalt­auskunft zeigt Wege auf.

Sonder­zah­lungen des Chefs unterliegen der Steuer und Sozial­abgaben. Davor ist auch das Weihnachtsgeld nicht gefeit. Wird das Weihnachtsgeld mit dem November­gehalt überwiesen, steigt die Steuer zudem nicht nur nicht propor­tional, sondern sogar sprunghaft.

Warum das so ist? Wer zum Beispiel jeden Monat 3000 Euro verdient und im November zusätzlich 3000 Euro Weihnachtsgeld erhält, zahlt in der Folge so viele Steuern wie der Kollege, der jeden Monat 6000 Euro Gehalt hat. Gut beraten ist deshalb, wer sein Weihnachtsgeld steuerlich günstig einsetzt und damit Abzüge vermeidet.

Option A: Das Weihnachtsgeld für die private Alters­vorsorge nutzen

Üblicherweise werden Beiträge zur privaten Alters­vorsorge jeden Monat mit dem Einkommen eingezahlt. Es gibt aber auch Policen, die eine einmalige Zahlung pro Jahr vorsehen. Die könnte vom Weihnachtsgeld bestritten werden.

Der Steuer­vorteil aus dieser Variante ergibt sich so: Private Vorsorge wird mit einem im Vergleich niedrigen Steuersatz von 20 Prozent besteuert. Wer das Weihnachtsgeld für die Prämie nutzt, wird zudem von den Beiträgen zur gesetz­lichen Sozial­ver­si­cherung befreit.

Option B: Per Lohnsteu­er­jah­res­aus­gleich zu viel gezahlte Steuer zurückholen

Ebenfalls denkbar wäre ein Lohnsteu­er­jah­res­aus­gleich. Wenn der Arbeitgeber das nicht ohnehin erledigt, können Arbeit­nehmer den auch mit einer Einkom­men­steu­er­erklärung selbst angehen.

Der Steuer­vorteil ergibt sich hier so: Die Einkom­men­steuer wird Arbeit­nehmern anhand ihres monatlichen Verdiensts abgezogen. Beim Lohnsteu­er­jah­res­aus­gleich wird der Steuersatz hingegen am über das Jahr gerechneten, also durchschnitt­lichen Einkommen festgemacht. Liegt nun das Gehalt etwa im November wegen des Weihnachts­geldes einmal über diesem Durchschnitt, können sich Arbeit­nehmer die Steuer­spitze zurückholen.

Option C: Mit dem Chef anstelle des Weihnachts­geldes steuerfreie Extras vereinbaren

Alternativ und als dritte Variante ist auch denkbar, mit dem Chef anstelle des Weihnachts­geldes über steuerfreie Extras als Gehaltsbonus zu sprechen. Derlei „Geschenke“ wie etwa der Zuschuss zum Kita-Beitrag oder ein Dienstwagen sind mitunter einkom­men­steuer- als auch sozial­ab­ga­befrei. Auch der Arbeitgeber profitiert: Auf Unterneh­mensseite können steuerfreie Extras gewinn­mindernd von der Steuer abgesetzt werden.

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Datum
Aktualisiert am
11.12.2014
Autor
kgl
Bewertungen
8412
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Steuern Weihnachten

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