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Forderungen

Inkasso: Was ist erlaubt?

Ein Inkassoschreiben löst häufig Verunsicherung aus. © Quelle: Tate/gettyimages.com

Hinter dem Begriff Inkasso verbergen sich nicht immer Betrug und finstere Drohungen. Aber auch, wenn eine Forderung berechtigt ist, darf ein Inkassobüro keine horrenden Gebühren verlangen. Hier lesen Sie, was Sie beachten sollten, wenn Sie ein Inkasso­schreiben erhalten.

Wenn ein Brief mit der Aufschrift „Inkasso“ ins Haus flattert, sind viele Menschen zunächst verunsichert. Nicht wenige denken bei dem Begriff an düstere Geldein­treiber, die mit aggressiven Drohungen Schuldner an der Haustüre zum Zahlen überreden wollen. Doch solche Methoden sind illegal und kommen außerhalb der einschlägigen TV-Formate eher selten vor.

Anstelle von Schläger­trupps senden echte Inkasso­un­ter­nehmen Zahlungs­auf­for­de­rungen. Ihr hauptsäch­liches Betäti­gungsfeld ist das „Forderungs­ma­nagement“: Bestellt man beispielsweise bei einem Online-Händler und bezahlt die Rechnung über einen längeren Zeitraum nicht, übernimmt die Inkassofirma und setzt die Forderung durch – mit einem entspre­chenden Kosten­auf­schlag. Gegen dieses Geschäfts­modell spricht zunächst einmal nichts, schließlich entbindet es den Gläubiger vom lästigen Eintreiben überfälliger Zahlungen. Allerdings gelten für das Inkasso­ge­schäft strenge Regeln, die nicht immer eingehalten werden.

Schritt 1: Ist die Forderung berechtigt oder nicht?

Wenn das Schreiben des Inkassobüros eintrifft, lautet die wichtigste Frage: Gibt es tatsächlich eine berechtigte Forderung? Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man trotz mehrmaliger Mahnung vergessen hat, eine Rechnung zu begleichen. Dann ist man mit der Zahlung im sogenannten Verzug. Wie man in Verzug gerät und was bei Mahnungen zu beachten ist, können Sie hier nachlesen.

Ist die Forderung berechtigt, sollte man sie begleichen, bevor höhere Kosten etwa durch ein gericht­liches Mahnver­fahren entstehen.

Unberechtigt kann die Forderung zum Beispiel dann sein, wenn ein Unternehmen Kosten für eine vertraglich vereinbarte Leistung einfordert, die es nicht korrekt erbracht hat – zum Beispiel einen TV-Anschluss, der nicht richtig funktioniert. Auch wenn man der Rechnung schon widersprochen hat, wird in vielen großen Unternehmen ein standar­ti­siertes Mahnver­fahren eingeleitet, bei dem das Inkassobüro automatisch beauftragt wird. In so einem Fall sollte man schriftlich seinen Widerspruch genau begründen und per Einschreiben an das Inkassobüro senden.

Sofort stutzig machen sollte es, wenn man von den im Inkasso­schreiben genannten Forderungen noch nie gehört hat, beispielsweise Kosten für ein Gewinnspiel-Abonnement. Hier könnte es sich um einen Betrugsfall handeln. Immer wieder versuchen Kriminelle, mit falschen Inkasso­ab­mah­nungen Geld zu machen. Häufig wird in solchen Schreiben auch mit weiteren Maßnahmen wie einem Schufa-Eintrag und der Beauftragung eines Gerichts­voll­ziehers gedroht, die rechtlich gar nicht möglich sind.

Aber Vorsicht: Nicht immer lassen sich auf den ersten Blick berechtigte von unberech­tigten Forderungen unterscheiden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, rechtzeitig anwaltliche Hilfe zu suchen – auch dann, wenn ein Inkassobüro auf einen schrift­lichen Widerspruch nicht reagiert und weitere Zahlungs­auf­for­de­rungen schickt.

Wer Zweifel an der Seriosität eines Inkasso­schreibens hat, kann zudem im Rechts­dienst­leis­tungs­re­gister nachschauen, ob das Inkasso­un­ter­nehmen hier aufgeführt wird. Taucht ein Unternehmen nicht auf, ist größte Vorsicht geboten. Denn nach dem Rechts­dienst­leis­tungs­gesetz muss sich jedes Inkasso­un­ter­nehmen bei der zuständigen Aufsichts­behörde registrieren lassen.

Schritt 2: Sind die Inkasso-Kosten angemessen?

Inwieweit der Schuldner die Kosten übernehmen muss, die durch ein Inkasso­un­ter­nehmen entstehen, ist nicht unumstritten. Fest steht aber: Inkassobüros dürfen keine willkür­lichen Kosten festsetzen. Gläubiger haben grundsätzlich eine sogenannte Schaden­min­de­rungs­pflicht gegenüber dem Schuldner. Das heißt: Der Gläubiger muss sich für die günstigste Art entscheiden, seine Forderungen durchzu­setzen. Gesetzlich ist deshalb festgelegt, dass die Kosten durch ein Inkasso­un­ter­nehmen nicht höher sein dürfen als die Vergütung, die ein Rechts­anwalt für die gleiche Leistung erhalten hätte.

Trotzdem entscheiden die Gerichte immer wieder sehr unterschiedlich darüber, wie viel genau die Inkasso­un­ter­nehmen verlangen dürfen. In der Regel wird maximal die im Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­gesetz festgelegt anwaltliche Gebühr als angemessen betrachtet. Geht es um überfällige Rechnungen bis zu einer Höhe von 500 Euro, ist demnach davon auszugehen, dass das Inkassobüro höchstens 58,50 Euro für seine Dienste verlangen darf. Danach steigen die Gebühren mit der Höhe der Forderung an. Schuldet man dem Gläubiger bis zu 1000 Euro, dürfte das Inkasso­un­ter­nehmen 104 Euro verlangen, geht es um bis zu 1.500 Euro, wären 149,50 Euro fällig usw. Eine Übersicht der Gebühren ist hier zu finden.

Hinzu kommen noch die Mehrwert­steuer sowie eine Auslagen­pau­schale, beispielsweise für Anfragen beim Einwoh­ner­meldeamt und Portokosten. Diese Pauschale darf 20 Prozent der Gebühr, insgesamt aber nie mehr als 20 Euro betragen.

Für säumige Zahler bedeutet das in jedem Fall: Wenn ein Inkassobüro für einen relativ geringen Forderungs­betrag zusätzliche Kosten von mehreren Hundert Euro geltend macht, ist das in jedem Fall nicht zulässig. Diese Kosten müssen nicht bezahlt werden.

Gelegentlich tauchen in Rechnungen von Inkasso­un­ter­nehmen weitere Kosten­faktoren auf. Sogenannte „Kontofüh­rungs­ge­bühren“ sind beispielsweise generell unzulässig. Bei Kosten für eine „Adress­ermittlung“ muss das Unternehmen genau nachweisen, wie diese entstanden sind – zum Beispiel, wenn der Schuldner umgezogen ist und den Adress­wechsel nicht mitgeteilt hat.

Zusammen­fassung: Wie Sie mit einem Inkasso­schreiben umgehen sollten
  • Prüfen Sie bei einem Inkassoschreiben zunächst, ob die Forderung berechtigt ist und Sie tatsächlich mit einer Zahlung im Verzug sind.
  • Ist das nicht der Fall, widersprechen Sie der Forderung so schnell wie möglich per Einschreiben an das Inkassounternehmen.
  • Wenn Sie unsicher sind, ob die Forderung berechtigt ist oder das Inkassobüro nicht auf Ihren Widerspruch reagiert: Holen Sie professionellen rechtlichen Rat ein.
  • Verlangt das Inkassounternehmen höhere Kosten als die oben genannten, sollten Sie ebenfalls schriftlich widersprechen. Verlangen Sie eine Begründung und einen genauen Nachweis der Kosten, wenn Rechnungspunkte wie die „Adressermittlung“ auftauchen.
  • Wichtig: Wenn die Forderung des Inkassobüros berechtigt ist, weil Sie beispielsweise eine Rechnung vergessen haben, und auch die Inkassokosten angemessen sind, sollten Sie die Forderung möglichst schnell begleichen. Ansonsten drohen weitere Kosten.

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Datum
Aktualisiert am
05.09.2014
Autor
pst
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