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Bankdaten

Konten­ab­fragen: Wann darf der Staat ran?

Immer öfter fragen Behörden private Kontodaten ab. So sollen Steuer- und Sozialbetrüger aufgespürt werden. © Quelle: dpa/Büttner

Seine Kontodaten gibt niemand gerne preis, schon gar nicht dem Staat. Der kann darauf zugreifen - aber nicht beliebig. Wer eine Abfrage beantragen kann und wann das Verfahren veranlasst wird: Die wichtigsten Antworten zum Thema gibt es hier im Überblick.

Im Kampf gegen Terror­fi­nan­zierung und Geldwäsche werden schon seit vielen Jahren Konten abgefragt. Seit April 2005 können Behörden auch leichter gegen Steuer­betrug und Leistungs­miss­brauch vorgehen. Kritiker sehen den „Gläsernen Steuer­zahler“ und Deutschland mit einem „ausgehöhltem Bankge­heimnis“ auf dem Weg in einen „Überwa­chungsstaat“. Übertriebene „Panikmache“ sei dies, halten die Befürworter dagegen. Wichtige Informa­tionen rund um die Konten­ab­fragen gibt es hier.

Warum wurde das Konten­ab­ruf­ver­fahren überhaupt eingeführt?

Ein Grund war auch, dass im März 2005 eine Amnestie für Steuer­be­trüger, die Schwarzgeld im Ausland geparkt hatten, ausgelaufen ist. Das Lockangebot der rot-grünen Koalition führte aber nicht zu dem erhofften Geldsegen für den Staat. Die Amnestie wurde dann durch verschärfte Vorgaben für Konten­ab­fragen abgelöst - und später auch vom Bundes­ver­fas­sungs­gericht gebilligt. Mit dem „Konten­ab­ruf­ver­fahren“ sollen im Interesse der „Steuer­ehr­lichen“ die Vorgaben des Verfas­sungs­ge­richts erfüllt werden, Steuer­be­trüger aufzuspüren. Eingedämmt werden sollen zugleich Leistungs­miss­brauch, Wirtschafts­kri­mi­nalität und Schwarz­arbeit.

Wer darf eine Konten­abfrage beantragen?

Unter Voraus­set­zungen haben Finanzämter, Arbeits­agenturen, Sozialämter und Bafög-Stellen Zugriff auf Daten aller Konten und Depots bei Banken und Sparkassen. Es geht also nicht nur um Steuer­hin­ter­ziehung, sondern auch Betrug bei staatlichen Leistungen wie Arbeits­lo­sengeld II, Bafög oder Wohngeld. Für Finanz­be­hörden wurden 2009 Vorgaben strenger gefasst: Im Zuge der Abgeltung­steuer von 25 Prozent auf Zinsen und Veräuße­rungs­gewinne wurden Befugnisse beschränkt. Die Konten­abfrage sollte damit eigentlich zur Ausnahme werden, da Ansprüche des Staates schließlich abgegolten sind.

Aber warum sind Konten­ab­fragen 2013 derart in die Höhe geschossen?

Das hat vor allem damit zu tun, dass seit Januar 2013 auch Gerichts­voll­zieher Anträge auf Einsicht stellen können - wenn ein Schuldner Vermögens­aus­künfte verweigert. Abfragen müssen nach Angaben des Justiz­mi­nis­teriums aber zwingend erforderlich sein, und die Ansprüche des Gläubigers müssen mehr als 500 Euro betragen.

Wann wird ein Kontenabruf veranlasst?

Eine Abfrage erfolgt erst, wenn ein Bürger die Zweifel des Finanzamtes an Angaben in der Steuer­erklärung nicht ausräumen kann. Konten­ab­ru­fer­suchen im Rahmen einer Raster­fahndung oder Ermitt­lungen «ins Blaue hinein» sind laut Zentralamt für Steuern unzulässig. Auch wird ein neugieriger Amtsmit­ar­beiter nicht mal eben Konten seines Nachbarn durchforsten. Privat­personen können keine Anträge stellen. Das Zentralamt für Steuern prüft, ob das Ersuchen plausibel ist.

Um welche Daten geht es?

Es werden alle Arten von Konten wie etwa Spar-, Giro-, Depot- oder Kredit­konten der an dem Abrufver­fahren beteiligten Kredit­in­stitute ermittelt. Zunächst geht es nur um Stammdaten - Name, Geburtsdatum oder Adresse - sowie Angaben über andere Verfügungs­be­rechtigte. Erfragt werden der Tag der Errichtung und Auflösung eines Kontos. Kontostände oder Kontobe­we­gungen dagegen werden nicht ermittelt.

Was passiert, wenn sich Ungereimt­heiten ergeben?

Stellt sich heraus, dass Konten und Depots nicht angegeben wurden, wird derjenige um weitere Aufklärung gebeten. Erhärtet sich der Verdacht auf Betrug, kann das Finanzamt von Banken die Offenlegung der Guthaben und Geldbe­we­gungen verlangen. Nicht jedes einzelne Finanzamt und nicht jede Sozial­behörde kann einfach Konto-Stammdaten abfragen. Über den Kontenabruf wird der Betroffene anschließend informiert - beispielsweise im Steuer­be­scheid.

In der Vergan­genheit war von zig Millionen Abrufen die Rede?

Die Kredit­wirt­schaft sprach 2005 schon mal von 14 Millionen Konten­abrufen. Die enorme Differenz zwischen knapp 9000 und 14 Millionen Abfragen ergab sich wegen unterschied­licher Zählweisen. Das Finanz­mi­nis­terium wertet das Ermitteln von Konten eines Bürgers als nur eine Abfrage. Dieser eine Kontenabruf löst aber automatisch technische Einzel­zu­griffe bei sämtlichen Banken aus - eine Art Negativ-Ausschluss. Einige Institute sehen darin tausende Abrufe.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
dpa
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Themen
Banken Datenschutz

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