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Daseins­vorsorge

Jedermann-Konto: Welche Vorgaben gelten beim Girokonto für alle?

Jedermann-Konto: Seit 2016 haben alle Menschen das Recht auf ein Bankkonto. © Quelle: Ingold/gettyimages.com

Banken dürfen seit 2016 niemanden mehr abweisen, der ein einfaches Girokonto bei ihnen eröffnen will. Dieses Jedermann-Konto ist aber überteuert, finden zumindest Verbrau­cher­schützer. Sie haben im März drei Banken wegen hoher Gebühren für die Jedermann-Konten verklagt.

Seit dem Sommer 2016 hat jeder Bundes­bürger das Recht auf ein Girokonto. Dabei ist das sogenannte Jedermann-Konto vor allem für finanziell schlechter gestellte Menschen gedacht. Dieses Basiskonto steht zum Beispiel Obdachlosen, Asylbe­werbern und Ausländern offen, die mit einer Duldung in Deutschland leben. Seinerzeit ging die Politik davon aus, dass rund eine Million Menschen von dem Jedermann-Konto profitieren würden. Aktuelle Zahlen über seine Nutzung gibt es nicht.

Nach Medien­be­richten hat die Verbrau­cher­zentrale Bundes­verband drei Banken wegen zu hoher Gebühren für die Basiskonten verklagt. Betroffen sind die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein. Die Klagen wurden dem Bericht zufolge bei den Landge­richten in Köln, Frankfurt am Main und Lübeck eingereicht. Nach Angaben der Verbrau­cher­zentrale sind die Gebühren für Basiskonten unange­messen, Kunden müssten mehr zahlen als für vergleichbare Konten. Wann über die Klagen entschieden wird, ist offen.

Girokonto für alle: Wie funktioniert das Jedermann-Konto?

Das Basiskonte kann man bei der Bank seiner Wahl eröffnen, voraus­gesetzt man lebt legal in der EU. Kredit­in­stitute können die Eröffnung eines Bankkontos nur unter strengen Bedingungen ablehnen.

Bei dem Jedermann-Konto handelt es sich um ein einfaches Girokonto auf Guthabenbasis, das nicht überzogen werden kann. Über das Konto können Kunden alle grundle­genden Zahlungs­dienste nutzen, es soll ihnen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungs­verkehr eröffnen.

Seit 1995 gab es für die Einrichtung von Jedermann-Konten in Deutschland eine Selbst­ver­pflichtung der Banken. Die Bundes­re­gierung war mit der Umsetzung der freiwilligen Maßnahme aber nicht zufrieden und setzte 2016 mit dem Zahlungs­kon­ten­gesetz auch die Einführung des Basiskontos für alle um und damit eine EU-Richtlinie.

Datum
Aktualisiert am
25.04.2017
Autor
ime
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Themen
Banken Bankkonto Geld

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