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Banken

Darf die Bausparkasse einen alten Vertrag kündigen?

Bei manchen Bausparern flattert derzeit überraschend die Kündigung ins Haus. © Quelle: contrastwerkstatt/fotolia.com

Bauspar­verträge galten lange als eine der solidesten Geldanlagen. Der Bauspar­vertrag hat in den vergangenen Jahren allerdings an Beliebtheit eingebüßt – bei den Bauspar­kassen. Wegen der derzeit niedrigen Zinsen werden ältere, hochver­zinste Verträge für sie zum Verlust­ge­schäft. Deshalb kündigen immer mehr Bauspar­kassen diese Verträge. Der Bundes­ge­richtshof (BGH) hat nun entschieden, dass das rechtens sein kann. Die Deutsche Anwalt­auskunft erklärt, was das Urteil für Bausparer bedeutet.

Noch vor ein paar Jahren war ein Bauspar­vertrag ein beliebtes Geschenk von Eltern an ihre jugend­lichen Kinder. Es sollte ein erster Schritt zum eigenen Häuschen oder der Grundstein für eine langfristige Geldanlage sein. Letzteres hatte auch Hubert Müller aus Hannover geplant. Sein Bauspar­vertrag aus den späten neunziger Jahren läuft immer noch und soll das auch weiterhin tun. Nun ist ihm eine Kündigung ins Haus geflattert, inklusive eines Schecks über die gesparte Summe. Und Müller fragt sich, ob er gegen die Kündigung vorgehen kann.

Niedrig­zinsphase: System Bausparen aus Bankensicht gefährdet

Bei Bauspar­ver­trägen sparen die Bankkunden zunächst eine bestimmte Summe an und können danach, wenn sie möchten, über die restliche benötigte Summe einen Kredit aufnehmen – oder weiter einzahlen.

In den vergangenen Jahren haben sich die Bauspar­kassen von vielen älteren Bauspar­ver­trägen getrennt. Insgesamt sollen sie über 200.000 Verträge gekündigt haben. Da alte Verträge häufig hoch verzinst sind, nutzen viele Kunden sie nur noch als Geldanlage und verzichten auf das Darlehen. Ist die Hälfte der verein­barten Bausparsumme angespart und damit die Zuteilungsreife erreicht, sparen sie einfach weiter.

Aus Bankensicht gerät damit das System Bausparen ins Wanken. Es lebt davon, dass ein Teil der Vertrags­nehmer spart und der andere Teil einen Kredit aufnimmt. Die Vertrags­nehmer sollen sich also gegenseitig Geld leihen. Zudem machen die hohen Zinsen die Altverträge für die Bauspar­kassen zum Verlust­ge­schäft.

Bauspar­vertrag gekündigt: Sparer klagen gegen Kündigung

In mehreren Fällen waren Bausparer gerichtlich gegen die Kündigung ihres Vertrags vorgegangen. Bislang hatten die Gerichte unterschiedlich entschieden. Der BGH in Karlsruhe hat nun in zwei Fällen zugunsten der Bauspar­kassen geurteilt.

In einem Fall hatte eine Frau Ende der Siebzi­gerjahre einen Bauspar­vertrag über 40.000 DM abgeschlossen, also rund 20.000 Euro. 1993 trat die Zuteilungsreife ein. Die Frau nahm aber keinen Kredit über den Restbetrag auf. Am 1. Januar 2015 hatte sie etwa 16.000 Euro angespart. Zwei Wochen später kündigte die Bausparkasse den Vertrag.

Im zweiten Fall hatte die Klägerin 1999 zwei Bauspar­verträge über 160.000 DM – knapp 82.000 Euro – und 40.000 DM – rund 20.000 Euro – aufgenommen. Im Januar 2015 kündigte die Bausparkasse beide Verträge, nachdem diese bereits seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif waren. Beide Klägerinnen zogen gegen die Kündigungen ihrer Verträge vor Gericht.

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Datum
Aktualisiert am
26.01.2018
Autor
vhe
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Themen
Banken Bankkonto Bauprojekt Geld Sparen

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