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Nachlass

Schenken oder vererben: Was lohnt sich wann?

Machnmal lohnt sich eine Schenkung zu Lebzeiten mehr als eine Vererbung nach dem Tod. © Quelle: DAV

Um Steuern zu sparen, ist es oft günstiger, Eigentum zu Lebzeiten zu übertragen. Gerade bei größeren Vermögen und wertvollen Immobilien können dadurch mehrere zehntausend Euro raus springen. Doch in manchen Fällen ist es auch sicherer, sein Vermögen zu vererben.

Eigentum verpflichtet. Und wer ein Leben lang gearbeitet hat, um beispielsweise sein Haus abzube­zahlen, will es in der Regel mit wenig Steuer­ver­lusten und ohne Streit an die Nachkommen weitergeben. „Wenn es nur um die Verteilung des Vermögens geht, kann das ein Testament regeln“, sagt Jan Bittler, Geschäfts­führer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögens­nachfolge (DVEV). „Wer allerdings steuerliche Vorteile ausnutzen will, sollte sich beraten lassen.“ Denn oft ist dann eine Schenkung sinnvoller.

Die Höhe des Steuer­satzes hängt zunächst davon ab, in welcher Steuer­klasse sich der Erbe befindet. „Grundsätzlich gilt: Je enger der Verwandt­schaftsgrad, desto niedriger der Steuersatz“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuer­zahler.

Ehegatten, Lebens­partner und Kinder befinden sich in der Steuer­klasse I. Je nach Höhe des geerbten Vermögens bewegen sich die Steuersätze dann zwischen 7 Prozent und 30 Prozent. „Geschwister sowie Nichten und Neffen gehören der Steuer­klasse II an. Hier gibt es Steuersätze zwischen 15 Prozent und 43 Prozent“, sagt Klocke. Entfernte Verwandte oder Freunde müssen mit einem Steuersatz zwischen 30 und 50 Prozent rechnen.

Erben können von Freibe­trägen profitieren

Häufig geht das Finanzamt aber auch leer aus, da Erben von Freibe­trägen profitieren können. „Ehegatten oder eingetragene Lebens­partner können 500.000 Euro steuerfrei erben“, sagt Klocke. Bei Kindern beträgt der Freibetrag pro Kind 400.000 Euro. Geschwister des Verstorbenen erben bis zu 20.000 Euro steuerfrei. Zudem gibt es noch einzelne Versor­gungs­frei­beträge etwa für den überle­benden Ehegatten oder Lebens­partner oder für minder­jährige Kinder.

Außerdem kann man eine Immobilie steuerfrei vererben, „wenn der Erbe in der vom Verstorbenen zuvor selbst­ge­nutzten Immobilie mindestens zehn Jahre wohnt“, sagt Sophie Mecchia von der Stiftung Warentest. Aber Vorsicht: „Wer nach einigen Jahren das geerbte Haus doch vermietet oder verkauft, muss nachträglich Erbschafts­steuer zahlen“, sagt Mecchia. Nur wer zwingende Gründe hat und beispielsweise als Pflegefall in ein Heim ziehen muss, kann die Selbst­nutzung aufgeben, ohne dass nachver­steuert wird.

Bei größerem Vermögen kann eine Schenkung sinnvoll sein

„Wer ein größeres Vermögen hat, sollte über eine Schenkung nachdenken“, sagt ‚Finanztest’-Redakteurin Mecchia. Zwar gelten für den Beschenkten dieselben Freibeträge und Steuersätze wie für den Erben. Doch: „Der Vorteil einer Schenkung ist, dass der Beschenkte seinen Freibetrag mehrfach ausnutzen kann.“

Der Freibetrag steht ihm alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. „Das heißt, größeres Vermögen kann in 'Raten' steuerfrei übertragen werden“, sagt Klocke. Eine Schenkung bietet weitere Vorteile: Wer ein geerbtes Haus nach dem Tod seiner Eltern verkaufen will, muss auf die Testaments­er­öffnung warten. „Das kann teilweise Monate dauern. Bei einer Schenkung kann der Beschenkte die Immobilie sofort weiter­ver­kaufen und umgeht damit viel Bürokratie“, sagt Mecchia.

Wenn der Schenker bis zum Lebensende die Immobilie bewohnen oder von den Mietein­nahmen profitieren will, kann er sich absichern, indem er sich ein Nießbrauchrecht oder ein Wohnrecht vorbehält. Diese Rechte werden ins Grundbuch eingetragen.

Was sinnvoller ist, hinge vom Einzelfall ab, sagt Dominik Hüren, Presse­sprecher der Bundes­no­tar­kammer. Ein Wohnungsrecht könnte unter bestimmten Voraus­set­zungen von Vorteil sein, da Gläubiger des Schenkers darauf im Gegensatz zum Nießbrauchsrecht grundsätzlich nicht zugreifen könnten, sagt Hüren.

Selbst genutzte Immobilie bis zum Schluss behalten

Mit einem Nießbrauchrecht sichert sich der Schenker mehr aber Möglich­keiten. „Er kann dann beispielsweise die Immobilie bewohnen, vermieten oder auch gewerblich nutzen“, sagt Hüren. Zusätzlich sollte man auch immer ein Überga­be­vertrag aufsetzen, rät Bittler. Der Vertrag regelt beispielsweise, wer die Kosten für Reparaturen oder eine Instand­haltung übernehmen muss, oder, dass das Haus wieder an den Schenker zurückfällt, wenn der Beschenkte beispielsweise stirbt oder insolvent wird.

Bittler rät, selbst genutzte Immobilien in der Regel bis zum Schluss zu behalten, um sich alle Rechte zu sichern. „Einmal verschenkt, kann man sie nur noch in Absprache mit dem Beschenkten veräußern, trotz Nießbrauchrecht“, sagt Bittler. „Eine Schenkung macht außerdem keinen Sinn, wenn das Haus noch nicht abbezahlt ist“, sagt Mecchia. „Das Haus sollte den Eigentümern nicht zur Alters­vorsorge dienen, und die Familie sollte nicht heillos zerstritten ist.“ Eine wichtige Voraus­setzung für eine Schenkung sei also auch, dass die Vermögens- und Famili­en­ver­hältnisse geklärt sind.

Datum
Aktualisiert am
30.04.2015
Autor
dpa/tmn
Bewertungen
7794
Themen
Eigentum Erbschaft Erbstreit

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