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Erben

Erbvertrag: Das sollten Sie wissen

Erbvertrag: Das sollten Sie unbedingt wissen
Erbverträge können praktisch sein. Doch es lauern auch Fallstricke

Wie detailliert sollten die Bedingungen des Vertrages festgelegt sein?

Erbverträge sollten so detailliert wie möglich verfasst sein – insbesondere, wenn Pflege­ver­pflich­tungen Teil der Verträge sind.

Benötige ich einen Notar, um einen Erbvertrag zu schließen?

Ja, letztwillige Verfügungen bedürfen gemäß BGB zwingend einer notariellen Beurkundung. Sie geht bei gleich­zeitiger Anwesenheit aller Vertrags­partner vonstatten. Der Notar kann den notariellen Erbvertrag nach der Beurkundung auch verwahren. Alternative ist laut BGB die amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht.

Lässt sich ein Erbvertrag anfechten?

Ja. Häufigster Anfech­tungsgrund ist ein sogenannter Motivirrtum des Erblassers. Beispiel: Jemand hat einen Erbvertrag mit dem Partner geschlossen, weil er davon ausging, dass man als Paar auch in Zukunft harmonisch zusammenleben würde. Nach ein paar Jahren trennt sich womöglich der Partner und es stellt sich heraus, dass dieser homosexuell ist und schon seit längerer Zeit eine heimliche Beziehung führt. In einem solchen Fall könnte eine Anfechtung erfolgreich sein. Wichtig: Wer den Vertrag anfechten will, muss sich unbedingt an die entspre­chenden Fristen halten. Sobald sich heraus­stellt, dass ein Grund für eine Anfechtung wegen Irrtums vorliegt, hat man ein Jahr lang Zeit, um den Vertrag anzufechten.

Muss man eine Strafe zahlen, wenn man gegen den Erbvertrag verstößt?

In Erbver­trägen kann man festlegen, dass schadens­er­satz­pflichtig wird, wer gegen die Bestim­mungen verstößt. Ein Schadens­er­satz­an­spruch setzt zwar voraus, dass auch ein Schaden entstanden ist. Eine Erbver­trags­klausel, die eine Schadens­er­satz­pflicht festlegt, kann aber als Vertrags­strafe ausgelegt werden. Wer den Vertrag bricht, muss dann zahlen – auch wenn der Schaden (noch) nicht eingetreten ist. Das zeigt ein Urteil des Oberlan­des­ge­richts Saarbrücken vom 14.08.2019 (5 U 87/18), wie die Arbeits­ge­mein­schaft Erbrecht informiert.

In dem Fall ging es um ein Ehepaar, das mit seiner Tochter einen Erbvertrag geschlossen hat. Die beiden setzten sich gegenseitig als Alleinerben ein. Die Tochter sollte dann Erbin des zuletzt verster­benden Ehegatten werden, also Schlusserbin. Die Eltern verpflichten sich, ihre Immobilien nicht ohne Zustimmung der Tochter zu verkaufen, „widrigenfalls sie in Geld schadens­er­satz­pflichtig würden.“

Nach dem Tod des Vaters verkaufte die Mutter dennoch eines ihrer Grundstücke ohne Zustimmung ihrer Tochter. Die Tochter verlangte daraufhin Schadens­ersatz in Höhe des erlangten Kaufpreises. Die Mutter weigerte sich zu zahlen - der Tochter sei gar kein Schaden entstanden. An ihrem derzeitigen Vermögen habe sich schließlich nichts geändert. Die Richter gaben hingegen der Tochter recht. Die entspre­chende Klausel könne als Vertrags­strafe verstanden werden. Die Mutter musste zahlen.

Was sollten Personen beachten, die einen Erbvertrag schließen wollen?

Wer mit dem Partner oder einem Famili­en­mit­glied einen Erbvertrag schließt, sollte zuvor unbedingt folgende Fragen beant­worten:

  • Unter welchen Voraus­set­zungen würde ich es nicht mehr wollen, dass mein Partner/mein Verwandter mich beerbt?
  • Welche Vertrags­be­stim­mungen würde ich in diesen Fällen ändern wollen?
  • Möchte ich die Erbein­setzung an bestimmte Gegen­leis­tungen knüpfen?

Wer sich über diese Fragen rechtzeitig im Klaren ist und den Erbvertrag entspre­chend gestaltet, kann sich später viel Ärger, Zeit und Geld sparen. Sind alle Klauseln im Vertrag bindend, bleibt einem Erblasser, der diesen ändern möchte, nur noch, ihn anzufechten.

Sie möchten einen Erbvertrag schließen oder Ihren bestehenden ändern? Sie bevorzugen ein Testament? In beiden Fällen sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. So lassen sich teure Fehlent­schei­dungen vermeiden. Hier finden Sie Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte in Ihrer Nähe.

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Datum
Aktualisiert am
28.05.2020
Autor
red/dav,red/dpa
Bewertungen
7654
Themen
Erbschaft Erbstreit Vertrag

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