Was ist ein Erbvertrag?
Wer für seine Angehörigen im Falle des eigenen Todes vorsorgen möchte, hat eine Alternative zum Testament – den Erbvertrag. Während im Testament der Erblasser, also der Vererbende, alleine über seinen Nachlass entscheidet, sind im Erbvertrag mehrere Menschen involviert, die die Regelungen zu ihrem Nachlass aufeinander abstimmen. Ebenso wie das Testament kann der Vertrag die gesetzliche Erbfolge umgehen.
Wie unterscheidet sich der Erbvertrag vom Testament?
Der grundlegende Unterschied zwischen einem Erbvertrag und einem Testament besteht laut BGB darin, dass der Vertrag Verfügungen enthält, die ein Vertragspartner nicht einseitig ändern kann. Das ist beim Testament anders. Hier kann der Testator, also derjenige, der das Testament verfasst, seinen letzten Willen jederzeit beliebig ändern.
Für wen kommt ein Erbvertrag infrage?
Für einen Erbvertrag entscheiden sich meist Personen, die aufeinander abgestimmte Verfügungen für die Zeit nach ihrem Tod treffen wollen und die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen möchten. Dabei handelt es sich häufig um Paare, die keine Ehe eingehen möchten. Das gemeinschaftliche Testament, das ebenfalls aufeinander abgestimmte Verfügungen enthält, ist für sie keine Option. In einem gemeinschaftlichen Testament können nur Eheleute aufeinander abgestimmte Verfügungen treffen. Gelegentlich wird ein Erbvertrag mit einer Pflegeverpflichtung verbunden. In diesem Falle legt der pflegende Verwandte Wert darauf, Erbe zu werden, wenn er den Erblasser pflegt.
Kann der Erblasser einen einseitigen Erbvertrag ohne Zustimmung der Erben aufsetzen?
Ein Erbvertrag muss gemäß BGB eine vertragsmäßige Verfügung von Todes wegen enthalten, so dass die Erben in jedem Falle beteiligt sein müssen. Allerdings können auch Ehegatten einen Erbvertrag schließen, in dem sie einen Dritten begünstigen, der nicht am Vertrag beteiligt ist.
Können Erben den Vertrag nach dem Tode des Erblassers noch ausschlagen?
Jedem Erben steht laut BGB das Ausschlagungsrecht zu, das innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausgeübt werden muss.
Kann ein Erbvertrag nachträglich geändert werden?
Der Erblasser kann laut Bürgerlichem Gesetzbuch vom Erbvertrag zurücktreten, insofern er sich einen solchen Rücktritt vorbehalten hat. Außerdem kann er sich bei bestimmten schweren Verfehlungen der Erben auf sein gesetzlich verbrieftes Rücktrittsrecht berufen. In allen anderen Fällen können nur alle Vertragsbeteiligten einvernehmlich den Vertrag ändern oder aufheben. Demgegenüber kann der Testator ein Testament jederzeit frei widerrufen und ggf. ein neues Testament aufsetzen.