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Erbe ausschlagen: So vermeiden Sie, Schulden zu erben

Erbe ausschlagen – was Sie tun können, um keine Schulden zu erben
© Quelle: DAV

Ausschlagung der Erbschaft & beschränkte Erbenhaftung: So haben die Gerichte entschieden

Angehörige, die das Erbe ausschlagen wollen, beschäftigen immer wieder nicht nur das Familien- und Nachlass­gericht. Lesen Sie hier wichtige Urteile zum Thema Erbaus­schlagung.

Erbaus­schlagung: Bekommt man Prozess­kos­tenhilfe?

Wer das Erbe ausschlagen möchte, kann dafür keine Prozess­kos­tenhilfe bekommen. Das gilt auch, wenn die Person auf Sozialhilfe angewiesen ist. So hat das OLG Celle am 27. Mai 2015 entschieden (Entscheidung, AZ: 6 W 75/16), wie die Arbeits­ge­mein­schaft Erbrecht des DAV informiert.

In dem Fall erbte ein Hartz-IV-Empfänger einen überschuldeten Nachlass. Vor dem Nachlass­gericht wollte er die Ausschlagung erklären. Dafür beantragte er Prozess­kos­tenhilfe. Das OLG Celle lehnte ab. Der Grund: Der Mann müsse seine Sozial­leis­tungen einsetzen, um die Erklärung der Erbaus­schlagung zu zahlen. Prozess­kos­tenhilfe könne er nicht bekommen, weil die Erbaus­schlagung kein Gerichts­ver­fahren sei und auch zu keinem führe. Das Nachlass­gericht nehme die Erklärung der Ausschlagung nur entgegen.

Marode Immobilie: Gericht muss prüfen, ob Ausschlagung dem Kindeswohl entspricht

Wenn Eltern das Erbe für ihr Kind ausschlagen, muss das Famili­en­gericht die Ausschlagung genehmigen. Das darf es nur tun, wenn sie dem Kindeswohl entspricht. Zuvor muss das Gericht den Sachverhalt genau prüfen. Es muss zum Beispiel untersuchen, ob nach der gesetz­lichen Erbfolge vor dem Kind andere Verwandte geerbt hätten – und ob diese eine Ausschlagung des Erbes erklärt haben und warum.

Schlägt die Mutter das Erbe für das Kind aus, weil sie die vererbte Immobilie für baufällig und die Erbschaft für wirtschaftlich nicht sinnvoll hält, muss das Gericht auch dies prüfen. Denn dass eine Erbschaft schuldenfrei ist, heißt nicht, dass sie wirtschaftlich sinnvoll ist und dem Kindeswohl entspricht. So hat das OLG Zweibrücken entschieden (Beschluss vom 21. Juli 2016, AZ: 2 WF 81/16), wie die Arbeits­ge­mein­schaft Erbrecht im DAV informiert.

Beschränkte Erbenhaftung: Wichtige Urteile

Hier zeigen wir Ihnen interessante Urteile zum Thema beschränkte Erbenhaftung.

Erbschaft annehmen: Ganz oder gar nicht

Wer erbt, darf den Nachlass nicht erst nutzen und dann die Dürftig­keits­einrede erheben. So entscheid das Amtsgericht (AG) Köln (Beschluss vom 17. August 2015, AZ: 142 C 327/14) im Fall einer Frau, die ein finanziertes Auto erbte. Sie nutzte das Auto und zahlte die Raten zunächst aus eigener Tasche. Als die Bank nach drei Jahren den Vertrag kündigte und eine Schluss­rechnung stellte, erhob die Frau die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses. Das Gericht entschied: Die Frau muss den Betrag aus eigener Tasche zahlen.

Beschränkte Erbenhaftung: Wer zahlt, wenn es zum Mahnver­fahren kommt?

Wer einen überschuldeten Nachlass erbt, erhält mitunter Mahnungen von den Gläubigern. Beschränkt er seine Haftung auf das Erbe, muss er gegen Mahnbe­scheide Widerspruch einlegen. Die Kosten des Mahnver­fahrens trägt unter Umständen der Kläger. Das zeigt eine Entscheidung des OLG Naumburg vom 7. Oktober 2014 AZ: 5 O 196/14), wie die Arbeits­ge­mein­schaft Erbrecht im DAV informiert.

Fragen zur Erbaus­schlagung oder beschränkten Erbenhaftung? Anwälte helfen

Sie möchten ein Erbe ausschlagen oder ihre Erbenhaftung beschränken? Sie haben die Erbschaft eines Angehörigen ausgeschlagen, die Frist ist abgelaufen und Sie haben entdeckt, dass er Vermögen hatte? Sie haben nach der Annahme der Erbschaft heraus­ge­funden, dass der Erblasser Schulden hatte? Oder sind Sie nicht sicher, ob Sie das Erbe ausschlagen sollten und wünschen eine Beratung? Wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht. Diese beraten Sie gerne. Kompetente Ansprech­partner in ganz Deutschland finden Sie über die Anwaltssuche.

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Datum
Aktualisiert am
15.05.2018
Autor
red/dpa
Bewertungen
10951
Themen
Erbschaft Schulden Testament

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