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Familienkonferenz

Wege aus dem Erbstreit: Mediation als Lösung

Erblasser sollten eine Mediationsklausel in Erbverträge aufnehmen. © Quelle: DAV

Erbstrei­tig­keiten sind Musterfälle für Mediatoren. Nach dem Tod eines Angehörigen ist die Eskalation quasi vorpro­grammiert, wenn Geld ins Spiel kommt und alte innerfa­miliäre Beziehungs­kon­flikte darüber aufbrechen. Streit­schlichter sind dann gefragt, den Erbstreit mit Mediation zu lösen und den Famili­en­frieden wieder herzustellen.

Wenn es um Erbschaften geht, sind Konflikte selten banal. Sie lassen alte Wunden aufbrechen und betonen Verhär­tungen zwischen den streitenden Parteien – dafür muss der Erblasser nicht mal gestorben sein. Auch im Vorfeld streiten die Deutschen rund ums Testament, manchmal sogar über Würste. So geschehen vorm Landegericht Mosbach.

Der Sohn eines Metzgers hatte aus der Metzgerei Wurstwaren entwendet. Darauf entzogen ihm seine Eltern den Pflichtteil ihres Erbes. Das Gericht befand aber, dass sie das nicht dürften. Ihr Sohn habe sich nicht schwer­wiegend fehlver­halten. Das wiederum sei aber die Voraus­setzung zur Erlaubnis, den eigenen Kindern den Pflichtteil abzusprechen. Kinder haben grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil des elterlichen Erbes. Nur bei schweren Verstößen dürfen Eltern ihn entziehen.

Gerichtssaal nicht der ideale Ort für Erbstrei­tig­keiten

Laut einer Studie der Postbank geht es in 17 Prozent aller Erbschaften um die Wurst. Im Durchschnitt streiten Erben hierzulande um 300.000 Euro pro Nachlass. Ein Urteil vor Gericht ist dabei nicht immer die beste Lösung, findet Martin Engel, Mitglied des Ausschusses Außerge­richtliche Konflikt­bei­legung des Deutschen Anwalt­vereins (DAV): „Im Gerichtssaal gibt es keinen Raum, die Leute miteinander reden zu lassen.“

Aus der Praxis als Mediator wüsste er: „Den Parteien ist oft wichtig, dass ihr Gegenüber ihnen endlich einmal zuhört. Das nimmt viel vom Frust raus und trägt zur Verstän­digung bei.“ Zum Auftakt einer Mediation ließe er sich die Beteiligten „auskotzen“. „Jeder darf einmal vortragen, was ihn stört“, so Engel. In dem Moment, wo alles gesagt sei, stelle Geld oft kein Problem mehr dar.

Erbstreit geht nach 34 Jahren zu Ende

Mit Mediation lassen sich Erbstrei­tig­keiten oft schneller und günstiger lösen als vor Gericht. Dass es dort recht lange dauern kann, zeigt ein Fall, der vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt wurde. Nach 34 hat das Gericht Anfang April 2017 ein Urteil gesprochen. In dem Fall hatten sich die beiden Arag-Erben Petra und Paul-Otto Faßbender um das Erbe ihres Vaters gestritten. Dieser hatte seinem Sohn in seinem Testament von 1965 seine kompletten Anteile an dem Versiche­rungs­konzern vermacht. Die Tochter sollte eine Ausgleichs­zahlung erhalten. Um diese Zahlung ging es im Prozess. Paul-Otto Faßbender muss seiner Schwester nun 3,5 Millionen Euro zahlen.

Es handelt sich bei dem Fall um eine der längsten Verhand­lungen, die jemals in Deutschland geführt wurden. Ein Ende ist indes nicht abzusehen: Petra Faßbender hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.

Mediati­ons­klausel im Erbvertrag

Der Rechts­anwalt empfiehlt Erblassern deshalb, eine Mediati­ons­klausel in Erbverträge aufzunehmen. Von einem Erbvertrag kann sich eine Partei alleine nicht lösen. Deshalb seien alle vom Erblasser bedachten Angehörigen bei einer solchen Klausel im Streitfall verpflichtet, miteinander zu sprechen. 70 bis 80 Prozent der Mediationen gehen nach Auskunft von Engel mit einer Einigung aus. Grenzen erfahren die Mediationen aber, wenn zu viele Parteien beteiligt seien, so der Rechts­anwalt.

Mediations als Auszeit im Gerichts­ver­fahren

Mediation ist nicht per se eine außerge­richtliche Angele­genheit. Sie kann einem Gerichts­ver­fahren auch zwischen­ge­schaltet sein. Richter können Fälle – zum Beispiel einen Erbstreit – an einen sogenannten Güterichter abgeben, wenn sie meinen, dass für die Parteien im Erbstreit Mediation sinnvoll sei. Das Teilver­fahren wird den Erben nicht in Rechnung gestellt.

Vier Gründe, die für eine Mediation bei Erbstreit sprechen

  1. Geringere Kosten: Gerichtskosten sind vom Streitwert abhängig. Mediation wird hingegen nach Stundensätzen abgerechnet. Bei einem hohen Nachlass können also die Gerichtskosten in die Höhe schnellen. Die Stundensätze beim Mediator sind hingegen fix.
  2. Beziehung der Parteien: Vor Gericht wird oft viel Porzellan zerschlagen, wenn die Anwälte für ihre Mandanten ins Feld ziehen. Während der Mediation haben Erben hingegen unmittelbar Gelegenheit, sich ihren Frust von der Seele zu reden.
  3. Der Faktor Zeit: Eine Mediation nimmt in der Regel weniger Zeit in Anspruch als ein Gerichtsverfahren.
  4. Interdisziplinärer Aspekt: Während einer anwaltlichen Mediation können auch Psychologen einbezogen werden, die den Familienzwist aufarbeiten.

Sie streiten sich mit Ihren Angehörigen ums Erbe und denken darüber nach, es mit Mediation zu versuchen? Mediatoren und Rechts­anwälte für Erbrecht in der Nähe Ihres Wohnortes finden Sie in der Anwaltssuche.

Datum
Aktualisiert am
05.04.2017
Autor
kgl/red
Bewertungen
4535
Themen
Erbschaft Erbstreit

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