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Bestattung

Feuerbe­stattung: Urnenbei­setzung, Seebestattung und Aschefelder

Immer mehr Menschen in Deutschland entscheiden sich für die Feuerbestattung. © Quelle: tpicka/gettyimages.de

Wie man nach dem Tod bestattet werden möchte, ist eine sehr persönliche Angele­genheit. Immer mehr Menschen entscheiden sich statt einer üblichen Erdbestattung für eine Feuerbe­stattung. Die Asche des Verstorbenen kann dann in einer Urne auf dem Friedhof, aber auch in einer See- oder Baumbe­stattung beigesetzt werden. Wir zeigen Ihnen in einem Überblick, welche Arten der Beisetzung nach einer Feuerbe­stattung erlaubt sind.

So manches, was in amerika­nischen Filmen zu sehen ist, wirkt für deutsche Zuschauer verstörend: So steht zum Beispiel in vielen Filmwoh­nungen eine Urne mit der Asche eines verstorbenen Famili­en­mit­glieds auf dem Kamin. In Deutschland ist das nicht möglich. Auch in anderen Punkten ist das Bestat­tungsrecht mit Blick auf Feuerbe­stat­tungen hierzulande weniger liberal als in anderen Teilen der Welt. In den vergangenen Jahren haben sich die Regeln allerdings gelockert.

Außerge­wöhnliche Bestat­tungsart: Erlaubnis abhängig vom Bundesland

Jeder darf selbst entscheiden, wie er nach dem Tod bestattet werden möchte. Die Angehörigen beziehungsweise die Erben müssen den Wünschen des Verstorbenen Folge leisten. Dazu müssen sie natürlich wissen, wie er bestattet zu werden wünscht.

Die Wünsche zur eigenen Bestattung schreibt man am besten in einer Bestat­tungs­ver­fügung nieder und übergibt sie der Person, die sich darum kümmern soll. Weicht die Bestat­tungsart, die der Verstorbene wünscht, von den üblichen Arten ab, müsste er außerdem im Vorfeld klären, ob das am gewünschten Ort erlaubt ist. Denn Bestat­tungsrecht ist in Deutschland, wie so vieles, Ländersache. Die einzelnen Regelungen unterscheiden sich teilweise sehr.

Bestat­tungs­ver­fügung mit einem Rechts­anwalt aufsetzen

Was tun, wenn man keine Angehörigen hat, die man in einer Bestat­tungs­ver­fügung einsetzen kann? „In diesem Fall kann man einen Rechts­anwalt damit beauftragen, sich nach dem Tod um die Beisetzung und gegebe­nenfalls die Grabpflege zu kümmern“, erklärt Rechts­anwalt Dr. Dietmar Kurze, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Erbrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Gebe es dennoch Angehörige, könne der Erblasser trotzdem einen Anwalt beauftragen – im Zweifel auch gegen den Willen der Erben. Ein Rechts­anwalt kann natürlich auch dabei helfen, eine rechts­sichere Bestat­tungs­ver­fügung aufzusetzen.

Friedhofszwang auch bei Feuerbe­stattung

Bei einer Feuerbe­stattung, auch Kremation genannt, wird zunächst bei einer sogenannten zweiten Leichenschau geprüft, ob der Verstorbene wirklich eines natürlichen Todes gestorben ist. Anschließend wird die Leiche im Krematorium verbrannt und die Asche in einer Urne aufbewahrt.

Mit Ausnahme von Bremen herrscht in Deutschland Friedhofszwang. Urnen dürfen deshalb in den restlichen Bundes­ländern nur auf Friedhöfen und an wenigen weiteren, ausgewählten Orten beigesetzt werden. Eine Urne zuhause aufzube­wahren ist auch in Bremen nicht erlaubt. Hier dürfen Angehörige eines Verstorbenen seine Asche allerdings auf einem privaten Grundstück – zum Beispiel im Garten – bestatten oder verstreuen.

Nach einer Kremation sind folgende Bestat­tungsarten möglich:

1. Urnenbe­stattung im Urnengrab

Wer sich für eine Urnenbe­stattung auf dem Friedhof entscheidet, kann in einem Urnengrab beigesetzt werden. In der Regel besteht die Wahl zwischen einem Reihengrab und einem Wahlgrab. Bei letzterem können Angehörige beziehungsweise der Erblasser den Standort des Grabes auf dem Friedhof auswählen. In einem Wahlgrab können auch mehrere Urnen begraben werden.

2. Bestattung im Kolumbarium

Urnen können nicht nur unterirdisch, sondern auch in einem Kolumbarium bestattet werden. Das ist eine Wand oder ein Gewölbe, in dem die Urnen in kleinen Nischen aufbewahrt werden. Die Kammern sind in der Regel mit Platten verschlossen, auf denen der Name sowie das Geburts- und Todesdatum eingraviert sind. Häufig können diese Platten individuell gestaltet werden. Kolumbarien zur Urnenbei­setzung finden sich auf Friedhöfen oder in Krematorien.

3. Baumbe­stattung

Wem ein klassischer Friedhof nicht zusagt oder wer besonders naturver­bunden ist, kann auch verfügen, im Rahmen einer Baumbe­stattung beigesetzt zu werden. Bei dieser Bestat­tungsart werden die eingeäscherten sterblichen Überreste des Verstorben in einer biologisch abbaubaren Urne unter einem Baum beerdigt. Teilweise ist es möglich, eine kleine Tafel anzubringen, die an den Verstorbenen erinnert.

Diese Friedwälder oder Ruheforste gehören meist zu Friedhöfen oder sind als solche gewidmet. Eine Einzel­grab­stelle für eine Baumbe­stattung kostet in der Regel einige hundert Euro, ein Famili­enbaum kann schon mehrere tausende Euro kosten.

„Der Verstorbene sollte es ausdrücklich verfügen, wenn er eine Baumbe­stat­tungen oder eine andere außerge­wöhnlich Bestat­tungsarten wünscht“, sagt Rechts­anwalt Kurze. Der Verstorbene sollte vorher außerdem festlegen, wer sich darum kümmern soll und vor allem wie die Bestattung bezahlt wird. Andernfalls könnte es unter den Angehörigen des Verstorbenen zu Streit kommen, wenn dort die Baumbe­stattung abgelehnt wird.

Vielen Angehörigen ist auch wichtig, dass der Name des Toten auf einem Hinweis platziert wird. Das sei aber meist eine Frage der Friedhofs­ordnung beziehungsweise der Verfügung des Verstorbenen, warnt der Rechts­anwalt aus Berlin.

4. Seebestattung

Ebenfalls unkonven­tionell, aber auch in Deutschland möglich, ist die Seebestattung. Dabei wird die Urne mit der Asche in der Ost- oder Nordsee versenkt. Obwohl man dabei von einem Seegrab spricht, gibt es natürlich kein Grab im klassischen Sinne. Die Familie, Freunde und Erben können aber die Koordinaten der Bestat­tungs­stelle erhalten.

5. Aschefelder

Nicht immer müssen die eingeäscherten sterblichen Überreste in einer Urne beerdigt werden: Manche Friedhöfe verfügen über sogenannte Aschefelder oder Streufelder. Das sind in der Regel Wiesen, auf denen ein Bestatter die Asche verstreut. Meist erinnert eine Gedenktafel an die dort Bestatteten. In Bremen ist es auch möglich, die Asche auf einem Privat­grundstück zu verstreuen.

Urnenbei­setzung auch anonym oder halbanonym möglich

Wer nicht will, dass seine letzte Ruhestätte erkennbar ist, kann eine anonyme Urnenbei­setzung verfügen. Dann wird die Urne auf einem Friedhof begraben, ohne dass die Grabstelle gekenn­zeichnet wird. Zudem darf bei der Beerdigung niemand anwesend sein. Die anonyme Beisetzung wird auch als stille Bestattung bezeichnet. Ob auch ein Sarg anonym bestattet werden kann, hängt von der jeweiligen Friedhofs­ordnung ab.

In manchen Bundes­ländern ist auch eine halbanonyme Urnenbe­stattung möglich: Die Grabstelle ist dann zwar nicht kenntlich gemacht, die Angehörigen dürfen aber bei der Bestattung dabei sein. So erfahren sie immerhin, wo die Urne beigesetzt wurde.

Körper­spende: Sterbliche Überreste für die Wissen­schaft

Immer beliebter wird es, seinen Leichnam der Wissen­schaft zur Verfügung zu stellen. Wer verfügt, dass seine Leiche an eine Universität oder ein anderes Forschungs­in­stitut überstellt wird, kann damit einen Beitrag zu Forschung und Lehre leisten. Anschließend werden auch in diesem Fall die sterblichen Überreste regulär bestattet. Bis dahin können allerdings mehrere Jahre vergehen.

Feuerbe­stattung: Almwiesen-, Luft- oder Diaman­ten­be­stattung nicht erlaubt

Weitere, in anderen Ländern verbreitete Arten der Asche- oder Urnenbei­setzung sind in Deutschland nicht möglich. Dazu zählen die Aufbewahrung der Urne zu Hause, Luft- oder Almwie­sen­be­stat­tungen sowie Kryonik. Dabei wird der Leichnam eingefroren und aufbewahrt, damit er bei einem Fortschritt der Forschung in einigen Jahren gegebe­nenfalls wieder zum Leben erweckt werden kann.

Auch die sogenannte Diamant­be­stattung ist in Deutschland nicht erlaubt, bei der ein Teil der Asche des Verstorbenen zu einem Diamanten gepresst wird. Wer dies trotzdem wünscht, muss es in einem anderen europäischen Land durchführen lassen, in dem die Gesetze lockerer gestaltet sind. Dennoch kann es kompliziert sein. So müssen die sterblichen Überreste im Krematorium bei geringeren Temperaturen als gewöhnlich verbrannt werden. Den Rest der Asche, der nicht für den Diamanten genutzt wird, kann auf reguläre Art beigesetzt werden.

Streitig­keiten um Testament oder Bestattung? Anwalt für Erbrecht kontak­tieren

Sie haben Rechts­fragen zu den in Deutschland üblichen Bestat­tungsarten? Oder streiten Sie sich mit Famili­en­mit­gliedern über die Bestattung eines verstorbenen Angehörigen? Lassen Sie sich in solchen und anderen erbrecht­lichen Fällen von einer Rechts­an­wältin oder einem Rechts­anwalt für Erbrecht beraten. In unserer Anwaltsuche finden Sie den passenden Ansprech­partner.

Datum
Aktualisiert am
24.11.2016
Autor
vhe
Bewertungen
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Themen
Bestattung Tod

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