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Streit um den Nachlass

Schieds­ver­fahren bei Erbstreit

Was tun bei familiärem Streit um einen Nachlass? © Quelle: DAV

Schieds­ver­fahren können teurere und mehrere Jahre dauernde gerichtliche Verfahren in vielen Bereichen ersetzen. Gerade im familiär belasteten Erbrecht erhoffen sich die Erblasser durch eine Verweisung auf Schieds­ge­richte die Erhaltung oder die Herstellung des Famili­en­friedens, der bei gericht­lichen Urteilen häufig auf der Strecke bleibt. Bei dem testamen­ta­rischen Verweis an ein Schieds­gericht sind aber noch viele Fragen ungeklärt.

Schieds­ver­fahren können viele Vorteile mit sich bringen. Doch solche Verfahren sind in manchen Bereichen noch unklar. Dies lässt sich an einem Fall zeigen, der dem Oberlan­des­gericht (OLG) Celle vorlag und über den die Arbeits­ge­mein­schaft Erbrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert.

In dem Fall wurden in einem Ehegat­ten­tes­tament der Sohn und der Neffe des Ehemanns der Erblasserin als hälftige Erben eingesetzt. Die Erblasserin verfügte nach dem Tod des Ehemannes in ihrem dann errichteten Testament, dass für Streitig­keiten, die durch ihren Tod hervor­gerufen werden, die staatlichen Gerichte ausgeschlossen sind und stattdessen ein genau bezeichneter Schieds­ge­richts­verein zuständig sein soll.

Zwischen einer anderen von der Erblasserin in ihrem Testament als Alleinerbin eingesetzten Person auf der einen Seite und dem Sohn und dem Neffen des vorver­storbenen Ehemannes auf der anderen Seite kam es nach dem Tod der Erblasserin zum Streit. Die nachträglich eingesetzte Alleinerbin beantragte dennoch einen sie als Alleinerbin auswei­senden Erbschein. Das OLG Celle entschied bei diesem Fall gleich mehrere Fragen.

Schieds­ver­fahren geht Erbscheins­ver­fahren vor

So hat das Gericht zunächst bestimmt, dass die von der Erblasserin eingesetzte Person beim Nachlass­gericht keinen Erbschein beantragen darf, sondern erst den Streit, wer Erbe geworden ist, durch das Schieds­gericht klären lassen muss. Wegen der testamen­ta­rischen Anordnung darf das Schieds­gericht nicht durch ein Erbscheins­ver­fahren übergangen werden. Ob das Nachlass­gericht die Schieds­klausel im Testament von Amts wegen auch ohne eine Rüge eines Beteiligten zu beachten hat, hat das OLG offen gelassen.

Schieds­gericht entscheidet, wer Erbe wird

Das OLG Celle sagt zudem, dass die Verfügung der Erblasserin in ihrem Testament über die Verweisung von Streitig­keiten an ein Schieds­gericht wirksam ist. Durch diese Schieds­ge­richts­klausel sollte nicht das Schieds­gericht bestimmen, ob diese Erbein­setzung gelten soll oder nicht. Die Erblasserin wollte diese Erbein­setzung vornehmen und nur für den Fall, dass jemand diese Erbein­setzung streitig macht, soll ein Schieds­gericht statt der staatlichen Gerichte zur Streit­ent­scheidung berufen sein. Unerheblich ist, dass die Schieds­richter einen Erbschein nicht erteilen dürfen.

Nachträgliche Schieds­klausel nicht durch ein bindendes gemein­schaft­liches Testament ausgeschlossen

Auch wenn durch das gemeinsame Ehegat­ten­tes­tament der Nachver­sterbende an eine darin festgelegte Erbein­setzung gebunden ist, kann der Nachver­sterbende durch eine eigene testamen­ta­rische Anordnung nachträglich noch die sich streitenden potentiellen Erben an ein Schieds­gericht verweisen. Die Klärung der Streitfrage, ob die im gemein­schaft­lichen Testament festgelegte Erbein­setzung bindend war, hat durch ein Schieds­gericht denselben Wert wie durch ein staatliches Gericht.

Benennung eines Schieds­vereins reicht aus

Die Erblasserin hat die Schieds­richter durch die genaue Benennung des Vereins hinreichend benannt. Dazu genügt, dass der von ihr bezeichnete Verein ausweislich dessen Internet­auf­tritts nach Einreichung der Klage bei ihm dieser bei seiner Bundes­ge­schäfts­stelle einen oder mehrere Schieds­richter aus seiner bundes­weiten Liste benennt (Urteil vom 9. November 2015, AZ: 6 W 204/15).

Datum
Aktualisiert am
21.01.2016
Autor
red/dpa
Bewertungen
342
Themen
Erbschaft Erbstreit Familie Geld Testament

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